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Aktuell Zeitschrift b&w b&w 2008 Oktober 2008 Abqualifizierung der ganzen Lehr-Branche | ||||||
| Abqualifizierung der ganzen Lehr-Branche | ||||||
| (b&w 10/08 Seite 14) Weitere Infos unter: www.gew-bw.de/ Weiterbildung.html * Einen informativen Überblick liefert die Ausgabe v. 11.8.08 „Aus Politik und Zeitgeschichte“, Beilage zur Wochenzeitschrift „Das Parlament“, Hrsg.: Bundeszentrale für politische Bildung, Nr. 33-34/2008. | Honorarlehrer und Privatschullehrer: Die gezahlten Bruttolöhne für Lehrkräfte an Privatschulen liegen deutlich unterhalb derer im Staatsdienst. Die alte Forderung „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ bleibt hier aktuell wie nie! Der Lehrplan Baden-Württemberg sieht im Fach Gemeinschaftskunde der Oberstufe die Unterrichtseinheit „Partizipation und Mitbestimmung“ vor. Die entsprechenden Unterrichtsmaterialien klären auf, wie Arbeitnehmer mit Hilfe des Betriebsrats, der Gewerkschaft, ja eines Streiks, ihre Interessen demokratisch durchsetzen können, etwa um höhere Löhne zu erzielen. Schüler lernen die Funktion der Tarifautonomie, der Sozialpartnerschaft, einer Urabstimmung oder den Gang von Schlichtungsverfahren kennen. Im Vergleich zur Wirklichkeit sind diese Darstellungen wie aus einem virtuellen Bilderbuch. Denn was sich außerhalb dieses Regelungssystems seit langem auf dem gesamten Arbeitsmarkt abspielt, hält nun auch im Bildungsbereich Einzug: die Prekarisierung der Beschäftigten durch Einbindung in völlig andere Vertragssysteme.* Wie Klaus Dörre zeigt, sind gegenwärtig tatsächlich nur noch etwa 55 Prozent aller Arbeitenden Vollzeitbeschäftigte. Die restlichen 45 Prozent gehören zum prekären Arbeitsmarkt: Leiharbeiter, befristet Beschäftigte, extrem niedrig bezahlte Praktikanten, Minijobber etc. Tendenz: steigend. Bei BMW-Leipzig beispielsweise arbeiten circa 35 Prozent Leiharbeiter. Sie verdienen gut 30 Prozent weniger als die Stammbelegschaft. Ein wesentliches Merkmal der Prekarisierung ist: weniger Lohn für die gleiche Arbeit. Im Bildungssektor zeigt sich das etwa folgendermaßen: Die Unterrichtsstunde eines verbeamteten Gymnasiallehrers kostet brutto etwa 74 Euro, für einen Grundschullehrer zahlt der Staat pro Unterrichtsstunde etwa 50 Euro. Private Einrichtungen dagegen geben deutlich weniger aus, wobei das geringe Lehrereinkommen den hohen Schulgeldern oft diametral entgegensteht. Bezahlung an vielen Privatschulen drastisch geringer So verrät ein Streifzug durch die Privatschulen Stuttgarts folgendes: Die teuerste Einrichtung ist das unlängst in die Schlagzeilen geraten und inzwischen geschlossene private Gymnasium Siegmann. Während Eltern hier mindestens 1.700 Euro Schulgeld monatlich bezahlten, lag das Honorar der Lehrer zwischen 17 und 33 Euro brutto pro Stunde. Bei Siegmann arbeiteten fast ausschließlich Honorarkräfte. Dagegen beträgt das Schulgeld der Waldschule Degerloch 240 Euro monatlich; doch die Lehrkräfte die dort arbeiten verdienen brutto dasselbe wie im Staatsdienst. Dann gibt es eine Reihe Einrichtungen der beruflichen Bildung, wie die Deutsche Angestellten Akademie (DAA) der Internationale Bund (IB) oder das Deutsches Erwachsenenbildungswerk (DEB) in Fellbach. An diesen Einrichtungen beträgt das Schulgeld um die 200 Euro monatlich. Honorarlehrer und -dozenten verdienen beim IB 18 oder 19 Euro brutto, bei der DAA und beim DEB 25 Euro. Oftmals sind die Lehrer dafür verantwortlich, Schulbücher anzuschaffen. So gibt es beim DEB für die Fächer Deutsch und Wirtschaft keinerlei Bücher. Mit den meist hohen Schulgeldern werden sowohl die Eitelkeiten betuchter Eltern bedient, als auch die Sparkonten der Betreiber. Diese verstehen sich i.d.R. weniger als Pädagogen, denn als Unternehmer und wälzen das unternehmerische Risiko auf die Beschäftigten ab. Lehrer und Dozenten an privaten Schulen werden im Vergleich noch schlechter bezahlt, als die prekär Beschäftigten bei BMW-Leipzig: Für diese Lehrer nämlich geben die Arbeitgeber gerade mal ein Drittel (!) des für staatliche Schulen geltenden Tariflohnes aus. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts klassifiziert die Bezahlung eines Lehrers, der weniger als 75 Prozent dessen erhält, was sein Kollege an einer staatlichen Schule verdient als „sittenwidrig“. Um die niedrigen Löhne dennoch juristisch abzusichern, lassen sich die Betreiber von Privatschulen allerhand Tricks einfallen: So werden Lehrer, etwa promovierte Naturwissenschaftler, als „Ausbilder mit Unterrichtsverpflichtung“ angestellt. Arbeitsverträge werden befristet geschlossen, auch um eine Organisierung der Kollegen zu erschweren. Die Erfüllung mancher Arbeitsverträge ist gar unmöglich. So gilt beim DEB-Fellbach als Vollzeitstelle eine Unterrichtswoche von 38,5 Stunden bei 30 Urlaubstagen jährlich. Jede Stunde wird mit dem Faktor 1,283 multipliziert. In der unterrichtsfreien Zeit, den Ferien, reduziert sich das Stundenkonto. Auf diese Weise kommen Arbeitssituationen zustande, wie die eines Chemielehrers, der wöchentlich 33 Stunden unterrichtet oder die eines Englischlehrers mit Staatsexamen aus einem anderen Bundesland, der in Stuttgart an vier verschiedenen Schulen gleichzeitig arbeitet. Der Ausbeutung entgegenwirken! „Das betrifft mich alles nicht“ oder „die haben ja meistens auch kein Staatsexamen und machen schlechteren Unterricht, sollen sie doch woanders arbeiten“, mag dem Mancher entgegenhalten. Was aber unbefristet angestellte oder beamtete Lehrer dennoch auf die Palme treiben könnte und sollte ist die Tatsache, dass die schlechte Bezahlung im privaten Bildungssektor gleichsam eine Abqualifizierung der Lehrerarbeit im Staatsdienst darstellt. Der naive, unwissende Beobachter könnte sich nämlich empört fragen, warum denn beamtete Lehrer so teuer bezahlt werden, wenn es andere gibt, die die Schüler für ein Drittel des Geldes zu den selben Schulabschlüssen führen. Um die Ausbeutung im Bildungssektor, die letztlich zu Lasten der Schüler geht, zu bremsen bedarf es:
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