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Änderung der Mitgliedsdaten

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Verpflichtung

Jedes Mitglied der GEW ist verpflichtet, den satzungsgemäßen Beitrag zu entrichten und seine Zahlungen daraufhin regelmäßig zu überprüfen. Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses mit Auswirkungen auf die Beitragshöhe sind umgehend der Landesgeschäftsstelle mitzuteilen.

Die Zahlung des satzungsgemäßen Beitrags ist Voraussetzung für Leistungen aus der Berufsrechtsschutz-, der Berufshaftpflicht- sowie der Schlüsselversicherung.

Überbezahlte Beiträge werden nur für das laufende und das diesem vorausgehende Quartal auf Antrag verrechnet. Der Austritt ist mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende schriftlich dem Landesverband zu erklären.

Die angegebenen personenbezogenen Daten werden nur zur Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben auf Datenträger gespeichert und entsprechen den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

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Änderungen Ihrer Mitgliederdaten können Sie auf zwei Wegen vornehmen:

a) online über diese Seite: http://gew.de/Aenderungsmeldung.html
Die Weitergabe von Änderungen über diese Seite erfolgt SSL-verschlüsselt.
Änderungen von Bankdaten (Bankname, BLZ und Kontonummer) tragen Sie bitte ins Feld "Mitteilungen" ein.

b) über ein ausgedrucktes PDF-Formular
Tragen Sie in die nachfolgende pdf-Datei außer den Pflichtfeldern bitte nur ihre geänderten Daten ein.

Geben Sie bitte Ihre Telefonnummer in jedem Fall an, falls Nachfragen zu klären sind.

Die ausgefüllte Datei bitte senden an E-Mail-Adresse

 Aenderung_der_Mitgliedsdaten_-_Adobe_Acrobat_Pro.pdf
 

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Für individuelle Beratungen hinsichtlich Ihrer beruflichen Situation stehen Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen in den GEW-Bezirksgeschäftsstellen gerne zur Verfügung:

Bezirksgeschäftsstelle:Telefon:Fax:E-Mail:
Nordbaden0721 326250721 359378E-Mail-Adresse
Nordwürttemberg0711 21030-440711 21030-75E-Mail-Adresse
Südbaden0761 334470761 26154E-Mail-Adresse
Südwürttemberg0731 92137230731 9213724E-Mail-Adresse

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Überbezahlte Beiträge werden nur für das laufende und das diesem vorausgehende Quartal auf Antrag verrechnet. Der Austritt ist mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende schriftlich dem Landesverband zu erklären.

Die angegebenen personenbezogenen Daten werden nur zur Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben auf Datenträger gespeichert und entsprechen den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

Widerrufsrecht

Mit dem Mitgliedsantrag bzw. ihren Kontoangaben haben Sie der Abbuchung des Beitrages von Ihrem Konto zugestimmt. Sie können der Kontoabbuchung innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Wochen widersprechen.

Mitglied werden

In der GEW als Bildungsgewerkschaft kann Mitglied werden, wer in Deutschland in einem pädagogischen, sozialpädagogischen oder wissenschaftlichen Beruf bzw. in einem solchen Berufsfeld tätig ist oder war, oder sich auf solche Berufe oder Tätigkeiten vorbereitet.

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