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Aktuelle Themen

Teilzeitbeschäftigte, Mehrarbeit und weitere Ansprüche

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Teilzeitbeschäftigte, Mehrarbeit und weitere Ansprüche
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Beamtenversorgung
Altersermäßigung und 25. Stunde
Begrenzte Dienstfähigkeit
Schadenersatz bei Dienstunfall
Familienzuschlag ab 3 Kinder

Jede Überstunde notieren

(11/09) Bereits seit einigen Jahren haben teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis einen Anspruch auf anteilige Vergütung für jede geleistete Mehrarbeitsunterrichtsstunde und für jede ganztägige außerunterrichtliche Veranstaltung außerhalb des Schulgeländes.

Der GEW-Rechtsschutz hat nach jahrelangen, mühseligen Auseinandersetzungen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichtes erstritten, nach dem jede Mehrarbeitsunterrichtsstunde teilzeitbeschäftigter, verbeamteter Lehrkräfte anteilig besoldet werden muss.

Die GEW empfiehlt grundsätzlich jeweils 3 Monate zusammen auf dem Formblatt abzurechnen. Baden-Württemberg hat dabei die „anteilige Bagatellgrenze“ eingeführt. Diese hält die GEW für rechtswidrig. Unter GEW-Rechtsschutz sind „Musterverfahren“ anhängig. Gegen Abrechnungen mit wegen „anteiliger Bagatellgrenze“ nicht bezahlten Mehrarbeitsstunden muss innerhalb eines Jahres ab Zugang Widerspruch eingelegt werden. GEW-Mitglieder erhalten bei der zuständigen GEW-Rechtsschutzstelle den nötigen Widerspruch. Dieser muss in dem letzten Monat der Jahresfrist eingelegt werden. mehr...

Nach dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung haben verbeamtete Lehrkräfte, im Gegensatz zu Lehrkräften im Angestelltenverhältnis, nach wie vor keinen Rechtsanspruch auf volle Besoldung für ganztägige außerunterrichtliche Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes.

Weitere Informationen:


Rechtsschutzstellen der
GEW Baden-Württemberg



Abrechnungsformulare

Steuererklärung

Arbeitszimmer weiter geltend machen

(09/10) Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 gelten seit 1.1.2007 Änderungen insbesondere bezüglich der Dauer des Kindergeldbezuges, der Absetzbarkeit des Arbeitszimmers und der Entfernungspauschale (Pendlerpauschale).

Arbeitszimmer für Lehrkräfte: Die Ausgaben bei der Einkommensteuererklärung unbedingt weiterhin geltend machen. Inzwischen ist vom Bundesfinanzhof und Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass diese Regelung rechts- und verfassungswidrig ist. Nun muss der Gesetzgeber neu regeln. Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat die Finanzämter entsprechend angewiesen. Die Bescheide tragen in diesem Punkt weiter Vorläufigkeitsvermerke.

Pendlerpauschale: Durch abschließende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (2 BvL 1/07, 2/07 u. a.) wurde festgestellt, dass diese Regelung unwirksam ist. Deshalb müssen unbedingt auch Entfernungen bis 20 km bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Gegen die Verringerung der Bezugsdauer für das Kindergeld gibt es keine Ansatzpunkte für Rechtsverfahren.





Weitere Informationen

Neueste Rechtsprechung

Reisekosten für außerunterrichtliche Veranstaltungen

(01/08) Nach der Rechtsprechung des bayrischen Verwaltungsgerichtshofes muss davon ausgegangen werden, dass auch Lehrkräfte in Baden-Württemberg Anspruch haben auf Reisekosten für alle außerunterrichtlichen Veranstaltungen trotz abgegebener Verzichtserklärung. Die GEW empfiehlt deshalb trotz Verzichtserklärung unter Verweis auf diese Entscheidung Reisekosten mit den üblichen Formularen abzurechnen. Bei ablehnenden Bescheiden wenden sich GEW-Mitglieder an Ihre zuständige GEW-Rechtsschutzstelle.

GEW-Rechtsschutz erfolgreich bei unberechtigten Vorwürfen gegenüber Lehrern

(05/06) Schon am 21.12.2005 hat der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe (Aktenzeichen 13 U 148/04) den Schutz von berufsmäßigen Pädagogen gegen pauschale Vorwürfe angeblicher sexueller Verfehlungen verbessert:



 Reisekosten_AuV.pdf
 









 Rechtsprechung_unberechtigte_Vorwuerfe.pdf
 

Beamtenversorgung

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Altersermäßigung und 25. Stunde
Begrenzte Dienstfähigkeit
Schadenersatz bei Dienstunfall
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Empfehlung an alle GEW-Mitglieder, die einen Versorgungsfestsetzungsbescheid erhalten:
1. Prüfen Sie, ob alle Dienstzeiten eingetragen sind und notieren Sie Unstimmigkeiten.
2. Legen Sie ggf. zur Fristwahrung selbst innerhalb der Monatsfrist Widerspruch ein.
3. Schicken Sie Ihren Festsetzungsbescheid, Ihre Notizen zu 1. und eine Kopie des vollständigen Festsetzungsbescheides an Ihre zuständige GEW-Rechtsschutzstelle zur rechtlichen Überprüfung.

Versorgungsänderungsgesetz 2001 ist verfassungskonform

(09/06) Am 27.09.2005 hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) seine ersten Urteile zum Versorgungsänderungsgesetz 2001 verkündet (u.a. 2 BvR 1387/02). Nach diesem Urteil ist das Versorgungsänderungsgesetz 2001 verfassungskonform. Auch die mit GEW-Rechtsschutz für Mitglieder in Baden-Württemberg geführten "Musterverfahren" wurden inzwischen vom BVG zurückgewiesen.

 Versorgungsaenderungsgesetz.pdf
 

Teilzeitabschlag bei Pensionen unzulässig

Wer Teilzeit arbeitet oder beurlaubt ist, hat auch nur ein anteiliges Wachstum der ruhegehaltfähigen Dienstzeit. Bis 1991 und ab 1997 führt aber eine Freistellungsregelung i. d. R. zu einer zusätzlichen Kürzung der Versorgungsbezüge. Da dies wie in der Vergangenheit auch heute noch überwiegend Frauen trifft, hat der Europäische Gerichtshof 2003 diese Regelung als indirekt diskriminierend und aufgrund EU-Recht als unzulässig eingestuft.

 Teilzeitabschlag_bei_Pensionen_unzulaessig.pdf
 

 2010-03_Beamtenversorgung_keine_Quotelung_von_Ausbildungs-_und_Zurechnungszeiten.pdf
 

Versorgungsabschläge bei vorzeitiger Zurruhesetzung sind verfassungskonform

(09/10)) Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) in den mit Rechtsschutz der GEW geführten "Musterverfahren" letztinstanzlich entschieden und die Versorgungsabschläge bei vorzeitiger Zurruhesetzung bestätigt (2 BvR 1820/04 und 2 BvR 361/04). Auch die Zulässigekeit des Versorgungsabschlages bei Zurruhesetzung in Folge Dienstunfähigkeit wurde inzwischen vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. mehr...

 2010-09_VERSORGUNGSABSCHLAG_DIENSTUNFAeHIGKEIT_Bundesverfassungsgericht-zulaessig.pdf
 

 Versorgungsabschlag.pdf
 

 Beamtenversorgung.pdf
 

Altersermäßigung und 25. Stunde

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Aktuelle Situation

(03/10) Von 2003 bis 2006 war der Regelstundenmaßerlass ohne Beteiligung der schulischen Hauptpersonalräte geändert. Es wurde u. a. die Altersermäßigung der 55- bis 60-Jährigen im gehobenen Dienst gestrichen und das Deputat im höheren Dienst auf 25 Wochenunterrichtsstunden angehoben. - Dies war nach einer vom Hauptpersonalrat GHRS beim Bundesverwaltungsgericht erstrittenen Entscheidung ein Verstoß gegen die Beteiligungsrechte der Personalvertretung.

Inzwischen sind die Beteiligungsverfahren bei den schulischen Hauptpersonalräten durch Letztentscheid des Kultusministeriums abgeschlossen. Entsprechend der Forderung des Bundesverwaltungsgerichtes sind damit die personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden. Die Verwaltungsvorschriften sind im Amtsblatt "Kultus und Unterricht" erneut veröffentlicht.

Die GEW-Rechtsschutzverfahren auf Nachgewährung sind abgeschlossen. Nach der abschließenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes bestehen keine Nachgewährungsansprüche.



 2010-04_Altersermaessigung_und_25._Stunde_-_KEINE_NACHGEWAEHRUNG.pdf
 

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Begrenzte Dienstfähigkeit

Verfassungswidrige Regelung

(11/09) Bei der Herabsetzung der Arbeitszeit im Rahmen der begrenzten Dienstfähigkeit gibt es nach wie vor eine ganze Reihe von schwierigen, offenen Rechtsfragen, die nur im Einzelfall geklärt werden können. Betroffene GEW-Mitglieder sollten sich zur Verfahrensbegleitung deshalb sofort an die zuständige GEW-Rechtsschutzstelle wenden.



 Familienzuschlag,_begrenzte_Dienstfaehigkeit.pdf
 

Schadenersatz bei Dienstunfall

Ausschlussfrist für Meldung Schadenersatz bei Dienstunfall geändert

(06/05) Mit der Änderung des Landesbeamtengesetzes wurde auch die Ausschlussfrist für den Sachschadenersatz in § 102 LBG von bisher 2 Jahre auf jezt 3 Monate geändert:

 Ausschlussfrist_fuer_Sachschadenersatz_geaendert.pdf
 

Familienzuschlag ab 3 Kinder

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Familienzuschlag ab 3 Kinder

Besoldung: Haben Sie drei und mehr Kinder? Sind Sie Beamtin oder Beamter?

(11/09) Der GEW-Rechtsschutz hat mit mehreren hundert Rechtsschutzverfahren endlich im Januar 2009 erreicht, dass in Baden-Württemberg der Familienzuschlag für 3. und weitere Kinder rückwirkend ab dem 1.1.2008 um jeweils 50 € per Kind erhöht wird. Die Nachzahlungen erfolgten und damit ist die Familienzuschlagshöhe auch in Baden-Württemberg in allen Fällen verfassungskonform.




 Familienzuschlag,_begrenzte_Dienstfaehigkeit.pdf
 

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