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Aktuell Presse Pressemitteilungen 2007 Jan. - März 2007 Altersermäßigung | ||||||
| Altersermäßigung | ||||||
| GEW-Verhandlungen erfolgreich: Altersermäßigung bleibt! (09/07) Im Mai einigten sich Ministerpräsident Günther Oettinger, Kultusminister Helmut Rau, Beamtenbunds-Vorsitzender Volker Stich und GEW-Landesvorsitzender Rainer Dahlem, eine gemeinsame Arbeitsgruppe zu den Themen "Altersermäßigung/Entlastung älterer Lehrkräfte/etc." einzusetzen. Bis Anfang 2008 sollen Vertreter/innen des Kultusministerium, Finanzministeriums, des Beamtenbunds und der GEW neue Maßnahmen zur Entlastung älterer Lehrer/innen vorlegen. Es soll auch erreicht werden, dass Lehrkräfte länger als bisher im Dienst bleiben können. Die geplante Streichung der Altersermäßigung wird so lange ausgesetzt.. Damit hatten die Verhandlungen, die auf Initiative der GEW zustande gekommen sind, Erfolg. Ursprünglich sollte das Kabinett bereits Mitte Februar auf Initiative des Kultusministeriums über die Streichung der Altersermäßigung entscheiden. Durch den Einsatz der GEW konnte eine Verschlechterung der Arbeitsbedigungen für ältere Lehrer/innen verhindert werden. PM 17.09.07: Arbeitsgruppe zur Lehrergesundheit startet mit Expertenanhörung |
Vernunft hat sich durchgesetzt | |||||||||||||||||||||||||
| 13.02.07: Landesregierung will ältere Lehrer mehr unterrichten lassen Noch schlechtere Einstellungschancen – mehr Unterrichtsausfall Oettinger bricht Versprechen im Koalitionsvertrag Stuttgart – Die Landesregierung Baden-Württemberg will die eine Unterrichtstunde Altersermäßigung für 55-59-jährige Lehrer/innen an Gymnasien und Beruflichen Schulen streichen. „Nach der Stellensperre will die Regierung Oettinger ihr nächstes Versprechen brechen. Im Koalitionsvertrag wurden Maßnahmen für die Entlastung älterer Lehrkräfte angekündigt, jetzt geschieht genau das Gegenteil. Während unerwartete Einnahmen in die Landeskasse sprudeln, sparen CDU und FDP auf Kosten der Bildung“, sagte am Dienstag (13.02.) in Stuttgart Rainer Dahlem, Landesvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Nach Informationen der GEW hat Kultusminister Helmut Rau (CDU) einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt. Zunächst würden etwa 6.000 Lehrer/innen mehr unterrichten müssen. Die GEW befürchtet, dass dann 300 junge Lehrer/innen nicht eingestellt werden. Die GEW empfiehlt allen Lehrer/innen, selbst mehr auf ihre Gesundheit zu achten. „Der Arbeitgeber erhöht die Belastung statt für wirksamen Gesundheitsschutz zu sorgen. Lehrerinnen und Lehrer sollten es sich gut überlegen, ob sie sich in Zukunft weiter oft gesundheitlich angeschlagen in die Schule schleppen oder besser auf ihre Gesundheit achten. Für die Unterrichtsversorgung sind nicht die Lehrkräfte, sondern die Landesregierung verantwortlich“, so Dahlem. Bisher arbeitet nur jede vierte Lehrkraft bis zum Pensionsalter von 65 Jahren, viele müssen wegen Dienstunfähigkeit früher ausscheiden. Die GEW befürchtet, dass sich durch die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung auch die Einstellungschancen verschlechtern. „Wenn die älteren Lehrerinnen und Lehrer mehr unterrichten, wird jungen Lehrkräften die Tür vor der Nase zugeschlagen. Unsere Nachbarländer werden den gut ausgebildeten Nachwuchs aus Baden-Württemberg gerne aufnehmen, uns fehlt der Nachwuchs dann in wenigen Jahren“, sagte Dahlem. | Pressemitteilungen 2006 zurück...
Anträge auf Entschädigung Kultusministerium ignoriert Einigungsstelle PM 07.04.06: Schavans Alleingang rechtswidrig | |||||||||||||||||||||||||
| Altersermäßigung Derzeit erhalten die vollbeschäftigten Lehrer/innen ab 55 Jahren an Gymnasien und beruflichen Schulen eine Stunde Altersermäßigung und die Lehrer/innen aller Schularten ab dem 60. Lebensjahr zwei Stunden. Teilzeitkräfte über 60 Jahren erhalten eine Stunde Nachlass. Die Deputate an den Gymnasien und beruflichen Schulen wurden 1997 von 23 auf 24 und 2003 von 24 auf 25 Stunden erhöht. Nach der letzten Erhöhung im Jahr 2003 sicherte die Landesregierung diesen Lehrkräften zu, dass ihnen zur Entlastung die Altersermäßigung ab 55 Jahren weiter gewährt würde. Ursprünglich mussten auch die 55-59-jährigen Lehrer/innen an Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen (GHRS) sowie an Gymnasien und beruflichen Schulen zwei Stunden weniger unterrichten. Die Landesregierung reduzierte dies 1995 auf eine Stunde und strich die Altersermäßigung 2003 an GHRS komplett. Pensionierung – nur 28 Prozent arbeiten bis 65 Im Jahr 2005 lag der Anteil der Pensionierungen in Baden-Württemberg wegen Dienstunfähigkeit bei 21 Prozent. Nur 28,7 Prozent der Lehrer/innen gingen mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze von 65 Jahren in den Ruhestand. Der Altersdurchschnitt der Lehrerschaft liegt bei rund 49 Jahren. (Quellen: Landtagsdrucksache 14/14, Stat. Landesamt) Allen Lehrer/innen soll es gleich schlecht gehen Hintergrund für die Initiative des Kultusministeriums ist der rechtswidrige Alleingang der ehemaligen Kultusministerin Annette Schavan im Jahr 2003. Das damalige Verfahren zur Streichung der Altersermäßigung für die 55-59-jährigen Lehrer/innen und die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung an Gymnasien und beruflichen Schulen erklärte das Bundesverwaltungsgericht im Januar 2006 für rechtswidrig. Eine Einigungsstelle zwischen Kultusministerium und Hauptpersonalräten kritisierte die Ungleichbehandlung der Lehrkräfte an verschiedenen Schularten und empfahl, allen Lehrer/innen die Altersermäßigung zu gewähren. „Stattdessen macht das Kultusministerium nach Gutsherrenart genau das Gegenteil, ignoriert die Entscheidung des Richters der Einigungsstelle sowie die Koalitionsvereinbarung und handelt nach dem Grundsatz, allen Lehrerinnen und Lehrern soll es gleich schlecht gehen“, so Dahlem. |
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| Leseschwäche im Kultusministerium (03/07) Am 20. Juli 2006 beschloss die Einigungsstelle unter Vorsitz eines Richters des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim folgende Empfehlung an das Kultusministerium: „1. den betroffenen Lehrkräften der GHRS-Schulen und Schulkindergärten sowie den nicht wissenschaftlichen Lehrkräften an Gymnasien und beruflichen Schulen eine Altersermäßigung zu gewähren, wie sie den wissenschaftlichen Lehrkräften an Gymnasien gewährt wird, 2. den Lehrkräften der GHRS-Schulen und Schulkindergärten sowie den nicht wissenschaftlichen Lehrkräften an Gymnasien und beruflichen Schulen für die zurückliegende Zeit ab dem 1.09.2003 einen angemessenen Ausgleich für den tatsächlich erfolgten Wegfall der Altersermäßigung in Zeit oder Geld zu gewähren….“ Kultusminister Helmut Rau ignorierte bisher diese Empfehlung nicht nur, sondern stellt sie in der Öffentlichkeit auch noch falsch dar: "Wir stehen unter dem Druck eines Spruchs der Einigungsstelle, die eine Gleichbehandlung mit den Lehrerinnen und Lehrern an den übrigen Schularten fordert. Dieses Verfahren hat der HPR GHRS unter Führung der GEW in Gang gebracht. Die Landerregierung hätte von sich aus nichts unternommen um die derzeit gegebenen Altersermäßigungen zu ändern." (20.03.07, im Chat der Landesregierung) Die GEW begrüßt, dass es jetzt zu einer Einigung gekommen ist und über das Thema Entlastung älterer Lehrkräfte neu verhandelt wird. |
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| Altersermäßigung und 25. Deputatsstunde – wie geht es weiter? (06/06) Die rechtliche Auseinandersetzung um die Streichung der Altersermäßigung für die 55- bis 59jährigen Kolleg/innen und die Deputatserhöhung auf 25 Stunden beschäftigt weiterhin nicht nur die individuell Betroffenen, sondern auch die schulischen Hauptpersonalräte (HPRe) und das Verwaltungsgericht (VG). Aktueller Verfahrensstand in den Hauptpersonalräten Alle HPRe lehnten den Antrag auf rückwirkende Zustimmung zur Streichung der Altersermäßigung bzw. zur Deputatserhöhung ab. Jetzt werden unter Vorsitz eines Richters drei Einigungsstellen gebildet. Jeder HPR benannte für seine Einigungsstelle drei Beisitzer/innen (in der Regel HPR-Mitglieder), das Kultusministerium ebenfalls. Zumindest die HPRe Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen sowie Gymnasien ziehen einen Rechtsanwalt zur Einigungsstelle hinzu. Parallel dazu hat jeder der drei HPRe ein weiteres Verwaltungsgerichtsverfahren eingeleitet. Die HPRe beantragen beim VG festzustellen, dass die Einigungsstelle für die rückwirkende Inkraftsetzung der Verwaltungsvorschrift zum 1. Februar (Altersermäßigung) bzw. zum 1. August 2003 (25. Stunde) unzuständig ist. Mit diesem Vorgehen nehmen die Personalräte ihre Rechte nach dem Landespersonalvertretungsgesetz wahr. Sie können allerdings keine individuellen Ansprüche rechtswirksam geltend machen. Eine fehlerhafte Personalratsbeteiligung kann aber dazu führen, dass Maßnahmen rechtsunwirksam sind. Dennoch muss die individuelle Rechtsunwirksamkeit leider in jedem Einzelfall festgestellt werden. „Sammelklagen“ oder Verbandsklagen in beamtenrechtlichen Fragen kennt unser Rechtssystem nicht. Bisher ist keine obergerichtliche Entscheidung bezüglich der individuellen Folgen bei Anwendung einer rechtsunwirksamen Verwaltungsvorschrift nach fehlerhafter oder nicht erfolgter Beteiligung der Personalvertretung bekannt. Insofern betreten alle Beteiligten rechtlich Neuland. Deshalb kann das Ergebnis der Verfahren nicht vorhergesagt werden. Individuelle Verfahrensschritte der Betroffenen Nach der allgemeinen beamtenrechtlichen Verjährungsfrist verjähren Ansprüche aus 2003 zum 31.12.2006. Deshalb müssen für Ansprüche aus 2003 die Anträge bis zum 31.12.2006 abgegeben sein. Für die Regierungspräsidien ergeben sich folgende Reaktionsmöglichkeiten: Sie können auf die Anträge ( Mustertext unter www.gew-bw.de) ablehnende Bescheide verschicken. Diese können mit und ohne Rechtsmittelbelehrung sein. Auf Schreiben mit Rechtsmittelbelehrung müsste innerhalb von vier Wochen ab Zustellung (Aushändigung) gegen den Ablehnungsbescheid beim RP Widerspruch eingelegt werden. Ergeht keine Rechtsmittelbelehrung, müsste innerhalb von einem Jahr ab Zustellung (Aushändigung) Widerspruch eingelegt werden. GEW-Mitglieder würden im Widerspruchsverfahren von der zuständigen Rechtsschutzstelle betreut werden. Gegen einen dann evtl. ergehenden Widerspruchsbescheid müsste beim Verwaltungsgericht individuell geklagt werden. GEW-Mitglieder würden dann für die Klage Rechtsschutz erhalten. Außerdem würde der GEW-Rechtsschutz die ggf. beim Verwaltungsgericht für GEW-Mitglieder entstehenden Kosten übernehmen. Das Kultusministerium hat nicht rechtswirksam erklärt, dass es die Ergebnisse der unter GEW-Rechtsschutz für betroffene Kolleg/innen aus allen Schularten anhängigen Verfahren auf alle Betroffenen unter Verzicht auf Rechtsmittelfristen und auf die Einrede der Verjährung überträgt. Da diese Verfahren höchstwahrscheinlich zum 31.12.2006 nicht abgeschlossen sind, musste die GEW zur Antragsstellung aufrufen. | ||||||||||||||||||||||||||