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Pfad zur Seite:Startseite - Aktuell - Zeitschrift b&w - b&w 2007 - Juli/August 2007 - Anpassung der Besoldung

Anpassung der Besoldung

(b&w 7-8/07
Seite 26)

Einmalige lineare Erhöhung von 2,9 Prozent gefordert

Anpassung der Besoldung: Die Landesregierung legte im Juni den Gewerkschaften den Entwurf eines Gesetzes zur Integration der Sonderzahlungen und zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2008 (BVAnpG 08) zur Anhörung vor.

Der vorgelegte Gesetzentwurf basiert auf der im November 2006 unterzeichneten Verständigung zwischen Landesregierung und dem DGB Baden-Württemberg. Die Verständigung und die damit verbundene gesetzgeberische Umsetzung stellt ein auch für die Zukunft wünschenswertes Beteiligungsverfahren hinsichtlich beamtenrechtlicher Regelungen dar. Voraussetzung für eine weitere positive Zusammenarbeit ist allerdings, dass sich die Landesregierung auch an die getroffenen Absprachen hält. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben.
Ergebnis des Gesprächs Ende letzten Jahres war die Übertragung der 2,9-prozentigen Entgelterhöhung in Form einer Anhebung der Besoldung um

  • 1,5 Prozent ab 1. Januar 2008 für alle Beamt/innen und Richter/innen,
  • 1,4 Prozent ab 1. August 2008 für die Beamt/innen in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 9 sowie die Anwärter/innen,
  • 1,4 Prozent ab 1. November 2008 für die Beamt/innen und Richter/innen in den übrigen Besoldungsgruppen.

Die Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) soll in die Besoldung integriert werden und damit an künftigen Erhöhungen teilnehmen. Im November hatte der DGB der Kürzung von bisher 60 Prozent auf 50 Prozent bei den Aktiven und von 52 Prozent auf 30 Prozent bei den Versorgungsempfängern angesichts der drohenden Neuverschuldung zugestimmt. Aufgrund der konjunkturellen Entwicklungen ergeben sich nun aber Steuermehreinnahmen für den Landeshaushalt und damit Gestaltungsspielräume.

Wir fordern daher die zweigeteilte lineare Erhöhung der Besoldung umzuwandeln in eine einmalige lineare Erhöhung von 2,9 Prozent ab 1. Januar 2008.

Geradezu skandalös ist die im Entwurf enthaltene rückwirkende Absenkung der Eingangsbesoldung um 4 Prozent ab Besoldungsgruppe A 12 für 3 Jahre. (Rückwirkung ab 2004 – die seither neu Eingestellten erhielten kein Weihnachtsgeld, dies soll mit der rückwirkenden Absenkung verrechnet werden.) Dies wurde in dem Gespräch im November nicht vereinbart! So kann und darf eine ernst gemeinte Beteiligung nicht aussehen.

Auch ist diese geplante Regelung ein Widerspruch in sich. Auf der einen Seite wirbt das Ministerium massiv Bewerber aus der Wirtschaft für den Schuldienst an; am 26.07.07 soll das Kabinett über die Stärkung der Hauptschulen beschließen, indem 325 zusätzliche Stellen für den Praxiszug und die Stärkung von Deutsch/Mathematik zur Verfügung gestellt werden sollen – und gleichzeitig werden die Bezüge derer, die diese Arbeit tun sollen, gekürzt! Es darf auch nicht einfach hingenommen werden, dass immer die Jungen die Leidtragenden sein sollen. Die Landesregierung trägt mit ihrer Einstellungs- und Besoldungspolitik dazu bei, den Lehrerberuf allmählich für motivierte, engagierte und zukunftsorientierte junge Menschen völlig unattraktiv zu machen.

Einmalzahlungen und Tariferhöhungen TV-L:

EntgeltgruppeJuli 06Jan. 07Sept.07gesamtGehaltserhöhung 1.1.08
EI-E-8 (BATX-Vc)150 EUR310 EUR450 EUR910 EUR2,9 % + Rundung auf volle 5 EUR Beträge
E9-E12 (BAT Vb-III)100 EUR210 EUR300 EUR610 EURreal ca. 3,1 %
E13-E15 (BATIIa-I)50 EUR60 EUR100 EUR210 EUR

Einmalzahlungen und geplante Besoldungserhöhungen Beamte:

Juli 06Jan. 07gesamtJan. 08Sept. 08Nov. 08auf 12 Monate gerechntet
Aktive300 EUR 200 EUR500 EUR1,5 %1,4 %
Einfacher + mittl. Dienst
1,4 %
Einfacher + höh. Dienst
ca. 2,09 %
Versorgungsempfänger300 EUR200 EUR500 EUR1,5 %s.o.s.o.
Anwärter/Referendare100 EUR100 EUR200 EUR1,5 %??

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