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Aktuell Zeitschrift b&w b&w 2007 Dezember 2007 Arbeits- und Gesundheitsschutz | ||||||
| Arbeits- und Gesundheitsschutz | ||||||
| (b&w 12/07 Seite 24ff) Weitere Infos: www.gew-bw.de/ Arbeits-_und_Gesund- heitsschutz.html | Demnächst für alle Lehrkräfte! Arbeits- und Gesundheitsschutz: Sechs Stadt- und Landkreise sollen im Schuljahr 2007/08 mit der Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nach einem geregelten Verfahren beginnen. Einiges ist dabei immer noch nicht geklärt. Seit 1996 ist die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz für alle Arbeitgeber verpflichtend. Mit Beginn dieses Schuljahres will das Kultusministerium die Umsetzung der personenbezogenen Gefährdungsbeurteilungen nun endlich flächendeckend an den Schulen und Schulkindergärten des Landes einführen. Nach den unzureichenden Ergebnissen der ersten Testphase in den Jahren 2001-2005 wurde unter Hinzuziehung von Wissenschaftlern ein Erhebungsinstrument und ein Verfahrenskreislauf entwickelt, der im Landkreis Ludwigsburg vorab getestet wurde. Das Ergebnis: der verwendete Fragebogen erfüllt die Messgütekriterien und das Verfahren zur Durchführung des Fragebogens wurde von den teilnehmenden 402 Lehrkräften als positiv bewertet. Folgende Verfahrensschritte wurden im Landkreis Ludwigsburg erprobt und sollen nun in der Fläche umgesetzt werden:
Ab Oktober 2007 soll das Verfahren über drei Schuljahre hinweg in 8 Tranchen (Gruppen) durchgezogen werden. Die Erhebung erfolgt grundsätzlich land- bzw. stadtkreisbezogen und schulartübergreifend in allen vier Regierungspräsidien. Das KM hat dazu einen detaillierten Zeitplan vorgelegt, der pro Tranche 4-6 Stadt- bzw. Landkreise vorsieht. Zur Vorbereitung auf die Erhebung werden in den beteiligten Regionen Informationsveranstaltungen für die Schulen angeboten. An diesen Veranstaltungen können pro Schule etwa drei Personen teilnehmen. Umfangreiche Unterlagen werden den Schulen und Schulkindergärten im Anschluss zur Verfügung gestellt, mit denen dann auch vor Ort vertiefende Informationen gegeben werden können, z.B. im Rahmen einer Gesamtlehrerkonferenz, eines Gesundheitstages oder eines Pädagogischen Tages. Eine Rückmeldung zum Bereich „Führung“ erfolgt aus datenschutzrechtlichen Gründen in einem verschlossenen Umschlag direkt an die Schulleitung. Es obliegt der Schulleitung diese Ergebnisse seinem Kollegium bekannt zu geben und notwendigen Handlungsbedarf in die umzusetzenden Maßnahmen zu integrieren. Parallel erhält auch die Schulverwaltung den Schulbericht und den Umschlag „Führung“. Die Personalvertretung erhält lediglich den Schulbericht. Unklar ist noch, wann der große Bereich der arbeitsplatzbezogenen Gefährdungen untersucht wird. Noch immer gibt es keine Einigung zwischen Land und Kommunen zur Finanzierung und damit zum Einsatz der Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Auch von den fünf Handlungshilfen zur Sicherheitstechnik, die gemeinsam mit der Unfallkasse entwickelt werden, ist bisher lediglich die Checkliste zur Ersten Hilfe fertig gestellt. Arbeits- und Gesundheitsschutz ist eine Chance für jeden Einzelnen und für das System Schule, deshalb sollte eine Beteiligung an der Online-Befragung eine Selbstverständlichkeit sein. Das Gesamtverfahren ist umfassender und durchdachter geworden, trotzdem mahnt die GEW nach wie vor die unzureichende Verknüpfung mit der Evaluation an und die fehlende Qualifizierung der Prozessbegleiter/innen und anderer Beteiligter in diesem Arbeitsfeld. Die GEW hat dem Kultusministerium vielfach Verzögerungen in der Sache und extreme Langsamkeit in der Erarbeitung des Verfahrens vorgeworfen. Es kann aber jetzt nicht sein, dass Schulen mit einem stringenten Zeitplan überrollt werden. Hier wird in keiner Weise Rücksicht auf die Ende letzten Schuljahres gemachte Planung der Schulen für das neue Schuljahr genommen. Genauso wie bei der Einführung der Evaluation muss bei der flächendeckenden Einführung des Arbeitsschutzes Qualität vor Quantität gehen. Insbesondere die Schulen der ersten Tranche brauchen Zeit, um sich auf das neue Vorhaben einzustellen. Ein Überstülpen der Maßnahme kann nur kontraproduktiv sein. Margit Stolz-Vahle | |||||||
| Und jetzt auch noch Arbeitsschutz! Das KM schafft den Rahmen für die Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, das Akzeptanzproblem in den Schulen bleibt! Als hätten die Schulen nicht ohnedies genug zu tun, steht nun neben der Verpflichtung zur Selbstevaluation auch noch die Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an – „Endlich!“, sagen die einen, „Das auch noch!“ sagen die anderen. Arbeitskreise für Arbeitsschutz soll man bilden, in Gesundheitszirkeln Vorschläge erarbeiten, Ärzt/innen einladen und sich durch Schulpsycho-log/innen beraten lassen (KuU 17/2007) – im Ansatz gut, aber erscheint es den Schulen derzeit auch umsetzbar? Dass die Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers ist, die bereits weit länger besteht als die Evaluation, erhöht kaum die Akzeptanz bei den Adressat/innen, sondern trifft auf die Vorstellung, dass dann der Arbeitgeber Land an den Rahmenbedingungen etwas verbessern soll. Das ist richtig und wird von der GEW immer wieder eingefordert. Allerdings gibt es auch Möglichkeiten in der Hand des Kollegiums, die konkret am Arbeitsplatz entlasten. Die Veränderung der Verhältnisse am Arbeitsplatz kann Gesundheit fördern und Krankheit verhindern. Will der Arbeitgeber nicht nur oberflächlich seiner Pflicht genügen, muss er zum einen das Akzeptanzproblem ernst nehmen und gute Rahmenbedingungen schaffen. Zum anderen ist es Sache der Schule und der einzelnen Lehrkraft im Rahmen ihrer Möglichkeiten Gesundheitsprävention zu betreiben, denn die Gefahren sind an der Quelle zu bekämpfen. Die von Margit Stolz-Vahle beschriebene Befragung ist dabei noch der einfachere Teil. Es kommt wie bei der Qualitätsentwicklung darauf an, wie die Schule die Ergebnisse interpretiert und Maßnahmen umsetzt, die tatsächlich eine Entlastung aller Lehrer/innen an der Schule zur Folge haben. Arbeitsstrukturen und innerschulische Kommunikation zu verbessern, gegenseitige fachliche und emotionale Unterstützung im Kollegium zu schaffen, Oasen der Ruhe für echte Pausen zu schaffen, wirkt sich direkt auf die Arbeitszufriedenheit einzelner Lehrer/innen aus. Angebote wie Supervision und Stressvermeidung, aber auch ein Gesundheitscheck durch Betriebsärzte unterstützen. Es bleiben die Parameter, die die Schule von sich aus nicht verändern kann: Lehrerwochenstunden, Klassengrößen, fehlende Unterstützung zum Umgang mit schwierigen Schüler/innen, beengte räumliche Situation, laute Klassenräume und anderes mehr: Hier ist und bleibt der Arbeitgeber in der Pflicht! Prävention liegt im eigenen Interesse Die Schulen brauchen Unterstützung durch Zeit, um Maßnahmen verbindlich zu planen und umzusetzen. Während es für die Evaluation inzwischen Anrechnungsstunden gibt (Erfolg der GEW und der Hauptpersonalräte) und Anspruch auf Prozessbegleitung besteht, laviert das Kultusministerium beim Arbeitsschutz mit Arbeitskreisen und Gesundheitszirkeln ohne zusätzliche Zeit. GEW und der Hauptpersonalrat GHRS halten Anrechnungsstunden für dringend notwendig, wenn Gesundheitsprävention tatsächlich wirksam werden soll. Professionelle Begleitung soll Sache der demnächst 101 Schulpsycholog/innen im Lande werden, Betriebsärzt/innen beraten. Fachberater/innen für Arbeitsschutz mit notwendigem Sachwissen vor Ort sind zugesagt, aber noch nicht bestellt. Die Verknüpfung mit dem Unterstützungssystem der Evaluation steckt in den Kinderschuhen: die Prozessbegleiter/innen für Evaluation wissen zwar viel über Belastung und Widerstand, sind aber hinsichtlich Arbeitsschutz noch nicht weiterqualifiziert. Die Auflistungen möglicher Maßnahmen im Internet helfen den Schulen in der Umsetzung nur theoretisch weiter. Informations- und Erfahrungsaustausch sind von großer Bedeutung! Unterstützung durch wirkungsvolle Maßnahmen: So erweist sich z.B. das Coaching zur Beziehungskompetenz von Prof. Joachim Bauer mit Lehrkräften an Hauptschulen und Gymnasien in Freiburg als erfolgreich. Es muss daher möglich sein auch externe Fachkompetenz in die Schulen zu holen. Im System vorhandene Psychologen und Mediziner müssen entsprechende Kompetenzen aufweisen. Sicherheitstechnische Gefährdungsbeurteilungen: PCB-Belastungen und Lärm an Schulen sind Beispiele dafür, dass Schulen auch in dieser Hinsicht verbessert werden müssen. Obwohl das Land Arbeitgeber der Lehrer/innen ist, versucht es die Gefährdungsanalyse der notwendigen Sicherheitsausstattung noch immer an den Schulträger weiterzuschieben. Auch hier muss die Verantwortlichkeit endlich wahrgenommen werden! Das Ausfüllen von Checklisten durch die Schulleitung ist nur ein Hilfskonstrukt. Evaluation der Wirksamkeit: Es genügt nicht, von oben den Rahmen für die Umsetzung des Arbeitsschutzes in der Verantwortlichkeit der Schulleitungen festzuzurren und dann abzuwarten, was passiert. Akzeptanz und Wirksamkeit sind Faktoren, die das Gelingen für alle Beteiligten aus- machen. Das Kultusministerium muss endlich nicht nur von oben verordnen, sondern auch untersuchen lassen, was Akzeptanz fördert! Zeit für die Umsetzung gehört sicher dazu! Letztendlich muss der Arbeitgeber Land mit einer offensiven Informationspolitik zeigen, dass er den Arbeitsschutz ernst nimmt und ernst meint, wie z.B. die Evaluation. Und nicht vergessen: Gesundheitsprävention ist unser ureigenstes Interesse! Barbara Haas | ||||||||