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Traudel Kern
| Ressourcen ungenügend
Arbeits- und Gesundheitsschutz in Baden-Württemberg
(02/10) Der Arbeits- und Gesundheitsschutz hat über viele Jahre an den Schulen Baden-Württembergs ein Schattendasein gefristet. Erst in den letzten Jahren hat sich dies verändert. Mittlerweile wird allgemein anerkannt, dass die Lehrer/innen in ihrem Arbeitsalltag erheblichen psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt sind, mit der Folge, dass viele Beschäftigte frühzeitig krank und frustriert aus ihrem Beruf aussteigen. Die GEW hat ihren Teil zu diesem Bewusstseinswandel beigetragen und sich intensiv für eine Verbesserung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes eingesetzt. Personalräten maßgeblich an der Erarbeitung der zurzeit laufenden personenbezogenen Gefährdungsanalyse beteiligt und hat zusammen mit dem Kultusministerium ein Maßnahmenpaket zur Gesundheitsprävention an Schulen erarbeitet, das nun mit 4,2 Millionen Euro von der Landesregierung umgesetzt werden soll.
Trotz dieser ersten positiven Entwicklungen gibt es noch viele Kritikpunkte und Forderungen:
- An den Beruflichen Schulen mit ihren Labors, Küchen und Werkstätten hat der Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit eine besondere Bedeutung.
- Die GEW fordert deshalb die Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit zur sicherheitstechnischen Betreuung der Lehrerinnen und Lehrer. Die vom KM erstellten Handlungshilfen zu den einzelnen Gefahrenbereichen sind unzureichend für einen umfassenden arbeitsplatzbezogenen Arbeitsschutz. Aus den Ergebnissen der bisher gelaufenen Tranchen der personenbezogenen Befragung (2008-2010) wird deutlich, dass die Ressourcen für die notwendigen Maßnahmen nicht ausreichen. Engagement für den Arbeits- und Gesundheitsschutz an der Schule kann angesichts vielfältiger Aufgaben und Belastungen von den Kolleginnen und Kollegen nicht noch nebenher erbracht werden. Dazu braucht es zusätzliche Ressourcen, vor allem zeitlicher Art.
Deshalb fordert die GEW:
- Fachberater/ innen und Fachbetreuer/ innen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz.
- Einen fest installierten Arbeitsausschuss an jeder Schule mit entsprechenden Freistellungsstunden für die Mitglieder.
- Ausreichend Unterstützungspersonen von außerhalb, die von der Schule abgerufen werden können (wie z.B. Betriebsärzte, Schulpsychologen etc.)
- Vermehrt Fortbildungsangebote zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die Belastung der Kolleginnen und Kollegen hat in den letzten Jahren zugenommen durch eine Fülle neuer Aufgaben (Schulentwicklung, Evaluation etc.), die fortschreitende Verlängerung der Arbeitszeit (Deputatserhöhungen, Vertretungsstunden wegen unzureichender Krankheitsreserve, Überstunden-Bugwelle etc.) und immer schwieriger werdenden Arbeitsbedingungen ( große Klassen, fehlende Lehrerarbeitsplätze und Ruheräume etc..).
Quelle: BS-Info Feburar 2010
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 | | Lärm in Bildungsstätten
(02/10) In Sachen ‚Lärm im Klassenzimmer’ gibt es kein Wissensproblem. Die gesundheitsschädigende und lernverhindernde Wirkung von Lärm ist hinreichend untersucht. Das Erkrankungsrisiko für Herz- Kreislauf-Erkrankungen, Schlaganfall und koronare Herzkrankheiten steigen mit zunehmendem Alter bei zu hohen Geräuschpegeln rapide an. Die Universität Bremen weist anhand von Untersuchungen an Lehrkräften nach, dass die Herzfrequenz der Lehrperson direkt mit dem Schallpegel im Unterrichtsraum korreliert. Im ‚DGB-Index Gute Arbeit’ liegen die Belastungen durch Lärm bei Lehrer/ innen weit vor denen anderer Dienstleistungsberufe.
Was versteht man unter Lärm in Bildungsstätten?
Gemeint ist nicht Lärm von außen, sondern der in einem Klassenzimmer durch Schüler/innen und Lehrer/innen entstehende Geräuschpegel. Dieser wird in Dezibel (dBA) gemessen. Für Situationen, in denen die sprachliche Kommunikation im Vordergrund steht, Lärm in Bildungsstätten Gegenmaßnahmen erforderlich wird eine Begrenzung auf 40 dBA gefordert – dies entspricht dem Geräuschniveau einer ruhigen Bücherei und sollte das Geräuschniveau des Unterrichts sein. Die weitere entscheidende Größe für Lärm im Klassenzimmer ist die Nachhallzeit, die durch die Raumakustik bestimmt wird. Die Nachhallzeit drückt aus, in welcher Zeit sich ein Schalldruck (z. B. ein Startpistolenschuss) um 60 dB verringert hat. Die Größe dieser Zeit hat entscheidenden Einfluss auf das Hörverständnis und sollte für Klassenzimmer unter 0,5 Sekunden liegen. Bei größeren Werten steigt die Belastung von Lehrer/innen und Schüler/innen massiv an und das rein sprachliche Verstehen der Schüler/ innen nimmt rapide ab. Als erstes verschwinden die stimmlosen Konsonanten. Schüler/innen, die nur wenig Deutsch verstehen, sind dadurch in besonderem Maße betroffen. Die Lehrperson versucht dies durch lauteres Sprechen auszugleichen und schon setzt sich der Kreislauf der Geräuschpegelsteigerung in Gang. Schlechte Nachhallzeit reduziert die Sprachverständlichkeit – schlechte Sprachverständlichkeit führt zu lauterem Sprechen – der allgemeine Geräuschpegel steigt – hohe Dezibelwerte erfordern eine lautere Stimme, um den Geräuschpegel im Klassenzimmer zu übertönen. Bei einer Lehrerstimme, die 50% lauter ist als der Lärmpegel in einer Klasse, kommen bei den Schülern dennoch nur noch knapp 70% des Lehrervortrags an.
In der Landtagsdrucksache 14/4661 vom 22.06.2009 des baden- württembergischen Landtages wird aus einem Forschungsbericht zitiert: „Von zahlreichen Lehrkräften wird Lärm als wesentlicher Belastungsfaktor benannt. Eine mangelhafte Raumakustik, bei der Stör- und Nebengeräusche, wie z. B. Stühlerücken nicht genügend absorbiert werden, macht es erforderlich, dass die Lehrkräfte – teilweise über lange Zeiten – laut sprechen müssen. Hals- und Stimmbandprobleme sowie Erschöpfung können hiervon die Folge sein… Lärm stört ferner die für die kindliche Entwicklung wesentlichen Aufmerksamkeits-, Gedächtnis- und Sprachverstehensprozesse. Diese Wirkungen sind bei jüngeren Kindern stärker ausgeprägt. Die Untersuchungen belegen außerdem, dass Lärm die Sensibilität für die Belange anderer herabsetzen und das soziale Miteinander beeinträchtigen kann….Es gibt derzeit keine bauaufsichtlich eingeführten technischen Baubestimmungen hinsichtlich raumakustischer Mindestanforderungen an Unterrichtsräume.“
Welche Folgerungen sind aus oben Gesagtem zu ziehen?
Die allgemeinen Schulbaurichtlinien lassen Nachhallzeiten für Unterrichtsräume bis zu 1,2 Sekunden zu – ein Riesenunterschied zu den von der DIN 18041 geforderten 0,6 Sekunden für Unterricht. (Eine weitere Absenkung um 20% wird bei Fremdsprachenunterricht, leistungsschwachen Schülern etc. gefordert; ferner werden Aussagen zu Nachhallzeiten zu Musik- und Sportunterricht gemacht.) Da eine verbesserte Absorption in Klassenzimmern mit Kosten verbunden ist, wird diese Verbesserung an den einzelnen Schulen nicht von selbst kommen.
Die Forderung von Lehrkräften und GEW muss lauten:
Absenkung der Nachhallzeit für alle Unterrichtsräume auf 0,4 Sekunden durch geeignete Maßnahmen wie Decken- und Wandabsorption!
Um dies zu erreichen, müssen sowohl die Schulen als auch die GEW die ‚Lärmproblematik‘ in die zuständigen Gremien hineintragen:
- über die GLK in das Kollegium
- über die Schulkonferenz in die Eltern- und Schülerschaft und die Ausbildungsbetriebe
- in den Gemeinderat/Kreistag als Schulträger
- in den Landtag als zuständigen Gesetzgeber
- in die Medien als Öffentlichkeit.
Quelle: BS-Info Feb. 2010
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