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 | (b&w 1-2/07 Seite 44)
| Land verweigert Schulbereich Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Arbeitsschutz: Die sicherheitstechnische Betreuung des Arbeitsplatzes von Lehrer/innen ist in einem fahrlässigem Zustand. GEW und Hauptpersonalräte fordern sofortige Abhilfe. Der VHG Baden-Württemberg bestätigt die berechtigten Forderungen der GEW.
Großer Lärm, Feinstaub, PCB und andere Stoffe gefährden anerkanntermaßen Gesundheit. Immer wieder werden an Schulen große Belastungen festgestellt, die Sanierungen bis hin zu Schließungen notwendig machen. Leider werden die sicherheitstechnischen Mängel der Schulen weiterhin nicht systematisch erfasst. Schulleitung und Kollegium haben oft einen langen Weg vor sich, um die Kommune vom Sanierungsbedarf zu überzeugen. In der 2005 abgeschlossenen Probephase zur Einführung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nach dem seit 1996 geltenden Arbeitsschutzgesetz konnten rund 600 Schulen einen sicherheitstechnischen Bericht einer Fachkraft für Arbeitssicherheit entgegennehmen und dann auf Abhilfe drängen. Viele Mängel wurden an diesen Schulen auch abgestellt.
Land zahlt Schulen keine Fachkräfte für Arbeitsschutz
Allen anderen Schulen Baden-Württembergs bleibt diese Möglichkeit bis heute verwehrt. Das Land weigert sich, die Kosten für Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu übernehmen und will diese an die Kommunen abschieben, da seiner Auffassung nach die Kommunen für die sächliche Ausstattung der Schulen zuständig seien. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind allerdings dringend notwendig für fachgerecht durchgeführte Begehungen und die entsprechende Beratung und Unterstützung der Schulen. Nach Arbeitssicherheitsgesetz muss der Arbeitgeber diese neben den Arbeitsmedizinern bestellen.
Der Streit zwischen Land und Kommunen ist seit über sieben Jahren in Bearbeitung und bis heute nicht gelöst. Immer wieder vertröstet das Kultusministerium (KM) GEW und Hauptpersonalräte und schiebt die Verantwortung dafür ins Finanzministerium. Dies ist skandalös angesichts der Mängel am Arbeitplatz Schule.
Nun haben zwei Gerichtsurteile für neuen Zündstoff gesorgt: Die Prozesse entbrannten zwischen Land und Schulträgern aus Anlass der Beschaffung von orthopädischen Sicherheitsschuhen für einen technischen Lehrer sowie eines bandscheibengerechten Schreibtischstuhls. Das Land hatte die Kosten vorläufig übernommen, wollte dann aber aus oben genanntem Grund nicht auf ihnen sitzen bleiben. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied allerdings, dass das Land – unabhängig von einem möglichen internen Ausgleich mit den Kommunen – als Dienstherr gegenüber seinen Beschäftigten (Angestellte und Beamt/innen) verpflichtet ist, die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen durchzuführen. Revision ist auch nach einer Nichtzulassungsbeschwerde des Landes nicht zugelassen.
Eine Maßnahme des Arbeitgebers Land muss nun sein, für den notwendigen sicherheitstechnischen Arbeitsschutz Fachkräfte für Arbeitssicherheit bereitzustellen und die Finanzierung zu sichern. Danach kann sich das Land weiter mit den Kommunen streiten, wer letztendlich die Kosten übernimmt. Bisher ist man auf dem Rücken der Lehrer/innen genau andersherum vorgegangen.
Land spart an der Gesundheit seiner Lehrer/innen
Die GEW fordert die Landesregierung auf umgehend Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Verfügung zu stellen. Dazu können auch zum Teil entsprechend ausgebildete Kolleginnen und Kollegen herangezogen werden. Die flächendeckende sicherheitstechnischen Betreuung der Lehrerarbeitsplätze muss endlich umgesetzt werden. Die Hauptpersonalräte haben entsprechende Anträge beim KM gestellt.
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