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Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu Fragen der Arbeitszeit von Beamten in Baden-Württemberg. Weitere Informationen rund um das Thema Arbeitszeit sind auf der Homepage des Hauptvorstandes der GEW zu finden. mehr...

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Martin Schommer


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KB Forschungsprojekt Sabbatjahr: Motive, Gestaltung, Wirkung

(07/09) - An der Universität Münster wird am Institut für Erziehungswissenschaften ein Forschungsprojekt zur Nutzung und Wirkung einer längerfristigen Freistellung vom Lehrerberuf im Rahmen des Sabbatjahrs durchgeführt. Ziel ist es, die personenbezogenen Wirkungen des Sabbatjahres auf die berufliche Belastungswahrnehmung und das arbeitsbezogene Verhalten und Erleben im Rahmen einer Längsschnittstudie mit drei Erhebungszeitpunkten empirisch zu erfassen. Als übergeordnetes Ziel soll auch überprüft werden, ob das Sabbatjahr eine wirkungsvolle Interventionsmöglichkeit bietet, die gezielt einer größeren Zahl von Lehrer/innen ermöglicht werden sollte, um im Interesse der Qualität von Unterricht und Schule die personalen Ressourcen der Lehrkräfte zu stärken.

Zur Beteiligung am Forschungsprojekt wurden jene Lehrkräfte aufgerufen, die im Sommer 2009 die Freistellungsphase antreten. Eine Befragung der Teilnehmer des Forschungsprojektes soll dreimal mittels Fragebogen erfolgen: im Januar 2009 (ein halbes Jahr vor Beginn der Freistellung), im Juni 2010 (kurz vor Wiedereinstieg in den Beruf) und im Januar 2011 (ein halbes Jahr nach der Freistellung). Wir werden über die Ergenisse der Studie berichten

Für Fragen zur laufenden Studie steht Dr. Martin Rothland gerne zur Verfügung: Dr. Martin Rothland, Westfälische Wilhelms-Universität Münster, Institut f. Erziehungswissenschaft, Abt. I, Bispinghof 5/6, 48143 Münster, E-Mail: E-Mail-Adresse.

 Aufruf_Forschungsprojekt_Uni_Muenster.doc
 nähere Informationen zum Projekt

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Modellversuche zur Lehrerarbeitszeit: Beerdigung dritter Klasse!

(04/08) - Wieder einmal hat das Kultusministerium eine Chance vertan, gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrern eine dringend notwendige Reform auf den Weg zu bringen. Dass die Modellversuche zur Neubewertung der Arbeit und zur Arbeitsorganisation von Lehrerinnen und Lehrern schon zu Zeiten von Kultusministerin Schavan ein wenig geliebtes Projekt waren, ist bekannt. Ihr Nachfolger, Kultusminister Rau, hat diese Linie getreulich fortgesetzt.

Weder er noch sein Staatssekretär noch der Amtschef des Ministeriums hielten es für nötig, an der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe Lehrerarbeitszeit teilzunehmen. Es hätte sich zumindest gehört, dem Vorsitzenden der AG, dem ehemaligen Staatssekretär Lorenz Menz, für seine Arbeit zu danken. Auch die gute Begleitung der Modellversuche durch das Landesinstitut für Schulentwicklung wurde kaum gewürdigt. So wurde die letzte Sitzung der Arbeitsgruppe zu einer Beerdigung dritter Klasse. mehr...

Weitere Informationen zum Modellversuch finden Sie hier...

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 Lehrerarbeit.pdf
 b&w-Artikel 04/08

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GEW will weiter grundlegende Neubewertung der Lehrer/innen-Arbeit

(03/08) - Die Bildungsgewerkschaft GEW nennt die Reaktion des Kultusministeriums auf die Ergebnisse der Arbeitsgruppe zur Neubewertung der Lehrer/innenarbeit eine „Beerdigung dritter Klasse“.

„Kultusministerium und die Lehrerverbände des Beamtenbunds wollen weiter die Arbeitszeit alleine anhand der gehaltenen Unterrichtsstunden bewerten. Die 45-Minuten-Unterrichtsstunde bleibt weiter das Maß aller Dinge. Statt die vielen guten Ergebnisse der Modellversuche aufzugreifen und eine Veränderung der Lehrerarbeit zur Chefsache zu machen, wird auf Häppchen-Pädagogik gesetzt. Wieder einmal fehlt Kultusminister Helmut Rau offenbar der Mut, sich von veralteten Regelungen aus der Mitte des letzten Jahrhunderts zu verabschieden und neue Arbeitsformen für die Schule der Zukunft zu entwickeln“, sagte am Donnerstag (06.03.) in Stuttgart Rainer Dahlem, Landesvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Die GEW wird weiter für eine grundlegende Neubewertung der Arbeit von Lehrer/innen werben. mehr...

Informationen des Landesbildungsservers zu diesem Modellversuch: hier...

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Abschlussbericht Online - externer Link

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Vergleich der Pflichtstunden in den Bundesländern

(01/08) - Die Pflichtstundenzahl für Lehrerinnen und Lehrer an allgemein- und berufsbildenden Schulen im Schuljahr 2007/2008 in den Bundesländern hat der GEW-Hauptvorstand zusammengestellt. Die Tabelle kann hier geladen werden: mehr...

Die Arbeitszeit der Lehrkräfte in Baden-Württemberg ist im so genannten Regelstundenmaßerlass" festgelegt. Für die Arbeit an Ganztagsschulen, an Gesamtschulen, für Fachlehrer/innen und Referandere gelten gesonderte Pflichtstundenzahlen bzw. Zusatzregelungen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier...

mehr zum Jahrbuch der GEW

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Vorgriffsstunde: Rückgabe in Vorbereitung

(10/07) - Mit dem Schuljahr 2008/09 beginnt die Rückgabephase der Vorgriffsstunde: Von 1998 bis 2003 haben alle Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschullehrkräfte zwischen 30 und 50 Jahren (nach dem 1.8.1948 geboren) eine Stunde mehr unterrichtet. Schwerbehinderte, Fachlehrer/
innen und ältere Lehrkräfte konnten freiwillig teilnehmen.

Der Vorgriffsstunde vorausgegangen waren Verhandlungen zwischen GEW und Kultusministerium um einen Beschäftigungsvertrag, der an der Deputatserhöhung für Lehrkräfte an Gymnasien und Beruflichen Schulen scheiterte. Dahinter stand die Idee, dass in Zeiten hoher Schülerzahlen eine Vorleistung der Lehrer/innen zu deren Bewältigung gebracht wird, die in Zeiten des Schülerrückgangs zurückgegeben wird. Auf Druck der GEW wurde allen Kolleg/innen mit Einzelverfügung die Rückgabe zugesichert. mehr...






 b+w_0907.pdf
 Barbara Haas (79 KB)

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Informationen zur Rückgabe der Vorgriffsstunde

(09/07) - Ab dem Schuljahr 2008/09 wird das Kultusministerium mit der Rückgabephase der „Vorgriffsstunde“ beginnen, denn dann treten die beteiligten Lehrkräfte in die dritte Stufe der Vorgriffsstunde ein. Jede betroffene Lehrkraft wird demnächst von der Schulverwaltung ein persönliches Schreiben erhalten, das die individuellen Ansprüche beziffert und die Rückgabemodalitäten sowie die Handlungsoptionen beschreibt. Das kann bereits für „stellenwirksame Anträge“ (Ausschlussfrist: Weihnachtsferien 2007) von Bedeutung sein.

Das Kultusministerium hat im Internet eine Sonderseite zum Thema Vorgriffsstundenmodell eingerichtet, die alle wichtigen Informationen enthält: www.vorgriffsstunde.kultus-bw.de

Weitere Hinweise in der pdf-Datei zum Download:

 SL_3-2007_-_Vorgriffsstunde.pdf
 

„Die GEW begrüßt ausdrücklich, dass sich das Kultusministerium dazu entschlossen hat, den Lehrkräften weitgehend die Entscheidung zu überlassen, wann und wie sie die bereits abgeleisteten Vorgriffsstunden zurückerstattet bekommen“, erklärte Rainer Dahlem, Landesvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).

Das baden-württembergische Vorgriffsstundenmodell geht auf eine Initiative der Bildungsgewerkschaft GEW aus dem Jahr 1997 zurück. mehr...

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Altersermäßigung bleibt - Arbeitsgruppe entwickelt neue Konzepte

(07/08) Die Arbeitsgruppe zur Lehrergesundheit erarbeitete folgende Vorschläge zur Altersermäßigung:

Ab dem Schuljahr 2009/10 sollen auch die Lehrkräfte an Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen die Altersermäßigung erhalten. Sie wird zukünftig ab dem 58. Lebensjahr gewährt. Die Altersermäßigung in Höhe von zwei Wochenstunden für Vollzeitbeschäftigte und eine Wochenstunde für Teilzeitbeschäftigte ab dem 60. Lebensjahr bleibt für die Lehrkräfte aller Schularten unverändert erhalten.

Die entsprechende Verwaltungsvorschrift steht aber bislang noch aus. Die Neuregelung soll zum Schuljahr 2009/2010 in Kraft treten. Bestandschutz wird den wissenschaftlichen Lehrkräften an Gymnasien und beruflichen Schulen gewährt, die nach der bisherigen Regelung bereits eine Altersermäßigung erhielten.

Für das Schuljahr 2008/09 bleibt es bei der bisherigen Regelung

Vollbeschäftigte Lehrkräfte aller Schularten – einschließlich derjenigen, die ihre Unterrichtsverpflichtung um maximal 2 Stunden reduziert haben, erhalten ab dem Schuljahr, in dem sie das 60. Lebensjahr vollenden, 2 Stunden Altersermäßigung. Teilzeitbeschäftigte, die um mehr als zwei Stunden reduziert haben, erhalten eine Stunde. Nur die wissenschaftlichen Lehrkräfte an Gymnasien und beruflichen Schulen erhalten bei Vollbeschäftigung – einschließlich derjenigen, die ihre Unterrichtsverpflichtung um maximal 2 Stunden reduziert haben – ab dem Schul-
jahr in dem sie das 55. Lebensjahr vollenden, 1 Stunde. mehr...

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 Altersermaessigung.pdf
 b&w-Artikel April 08

 Uebersicht_Ansprueche_Altersermaessigung.pdf
 

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Kürzungen 2003: Weiter Anträge auf Nachgewährung stellen

(02/07) Das Verfahren der Streichung der Altersermäßigung für die 55-59-jährigen Lehrer/innen und die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung an Gymnasien und beruflichen Schulen in Baden-Württemberg war laut Bundesverwaltungsgericht (BVwG) rechtswidrig.

Ursprünglich mussten die 55-59-jährigen Lehrer/innen an GHRS sowie an Gymnasien und beruflichen Schulen zwei Stunden weniger unterrichten. Die Landesregierung reduzierte dies 1995 auf eine Stunde und strich die Altersermäßigung 2003 an GHRS komplett. Die Deputate an den Gymnasien und beruflichen Schulen wurden 1997 von 23 auf 24 und 2003 von 24 auf 25 Stunden erhöht.

Mit Unterstützung des GEW-Rechtsschutzes werden inzwischen Musterklagen geführt, in denen rückwirkend eine sogenannte Nachgewährung erreicht werden soll. Damit die gut 12.000 Betroffenen vom möglichen positiven Ausgang der Musterverfahren profitieren, müssen sie jetzt Anträge an das Regierungspräsidium stellen, denn das Kultusministerium verweigerte der GEW eine pauschale Entschädigung.


Informationen und
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PM 07.04.06: Schavans Alleingang war rechtswidrig


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Übersicht über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten

BundeslandWochenarbeitszeitVeränderung seit/ab
Baden-Württemberg41 StundenSeptember 2003
Bayern42 Stundengeplant: September 2004
Berlin40 StundenSeptember 2003 (von 42 Stunden)
Brandenburg40 Stundenunverändert
Bremen40 Stundenunverändert
Hamburg40 StundenSommer 2002
Hessen41 StundenJanuar 2004
Mecklenburg-Vorpommern40 Stundenunverändert
Niedersachsen40 Stundenunverändert
Nordrhein-Westfalen41 Stunden (bis 54Lj.) 40 Stunden (ab 55.Lj.) 39 Stunden (ab 60.Lj.)September 2003
Saarland40 Stundenunverändert
Rheinland-Pfalz40 Stundenunverändert
Sachsen40 Stundenunverändert
Sachsen-Anhalt40 Stundenunverändert
Schleswig-Hostein402001

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