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Aktuell Zeitschrift b&w b&w 2007 Dezember 2007 Arbeitszimmer | ||||||
| Arbeitszimmer | ||||||
| (b&w 12/07 Seite 33) Weitere Infos unter: http://www.gew-bw.de/ Arbeitszimmer.html | ![]() Keine Arbeitszimmer an Schulen in Bühl Brauchen Lehrer ein Arbeitszimmer? Diese Frage beantwortet der Gesetzgeber seit diesem Jahr mit einem klaren „Nein!“. Das häusliche Arbeitszimmer ist für Lehrer seit 2007 nicht mehr steuerlich absetzbar, also offenbar nicht mehr notwendig für die ausgeübte berufliche Tätigkeit. Demnach schafft der Arbeitgeber – wie in anderen Berufen auch – alle Möglichkeiten, die zur ordnungsgemäßen Erledingung der Arbeit wichtig sind. Im Kreis Rastatt/Baden-Baden suchte Barbara Becker als Vorsitzende der Fachgruppe Gymnasien nach diesen Arbeitsmöglichkeiten im schulischen Bereich und kam erwartungsgemäß zu anderen Ergebnissen. Die Arbeitsmöglichkeiten des Kollegiums im Windeck-Gymnasium in Bühl beispielsweise sehen zurzeit so aus: für 69 Kollegen, ca. 5-6 Referendare und mehrere Praktikanten stehen im Lehrerzimmer 67 Stühle (Baujahr 1972) zur Verfügung. Somit hat im Moment nicht einmal jeder Kollege einen Stuhl, von einem Schreibtisch ganz zu schweigen. Für das gesamte Kollegium stehen drei Computer zur Verfügung, das entspricht einem Schnitt von 0,04 pro Person. Auf diese Problematik angesprochen, verweisen Finanz- und Kultusministerium sofort auf den zuständigen Schulträger, der Abhilfe schaffen soll. Der Oberbürgermeister sagte auf die Problematik angesprochen zwar zu, diesen Zustand bei den nun laufenden Modernisierungsmaßnahmen verbessern zu wollen. Aber an einen echten Arbeitsplatz mit Tisch, Bücher- und Ablageregalen oder gar einem Computer ist nicht zu denken. Trotz der immensen – und notwendigen! – Summen, die Bühl in den Ausbau des Gymnasiums zur Ganztagesschule investiert, sind derartige Arbeitsplätze, die bei vergleichbaren Berufsbildern in Unternehmen völlig selbstverständlich sind, nicht finanzierbar. Auf die Briefe der GEW-Kolleg/innen mit der logischen Forderung das häusliche Arbeitszimmer auch weiterhin steuerlich geltend machen zu können, antwortete der OB prompt: Er bedauerte dem Kollegium in der Sache nicht weiterhelfen zu können, „obwohl die Unterrichtsvorbereitung sinnvollerweise größtenteils nur zu Hause stattfinden kann“. Und er bat um „Verständnis dafür, dass seitens der Stadt weder Arbeitsplätze für Lehrer im Schulgebäude eingerichtet, noch anderweitig angemietet werden können“. Die Stadt Bühl sei zudem nicht bereit, die verfehlte Steuerpolitik des Bundes zu korrigieren. Diese Antwort soll jetzt als Argumentationshilfe gegenüber dem Finanzamt eingesetzt werden, denn die Bühler GEW-Kolleg/innen sind nicht bereit, diese offensichtliche Ungerechtigkeit im Steuerrecht zunächst „widerspruchs-“ und dann „klaglos“ hin zu nehmen! | |||||