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Aufgaben des Bezirksvorstands

Auszug aus der Satzung

Der Bezirksvorstand wird nach § 32 der Satzung Baden- Württemberg i.d.F. der LDV vom 18.3.2004 alle vier Jahre auf der Bezirksversammlung gewählt. Er tagt ungefähr alle vier Wochen. Der Bezirksvorstand Südbaden setzt sich derzeit zusammen aus:

a) der/dem Bezirksvorsitzenden
b) der/dem stellvertretenden Bezirksvorsitzenden
c) der/dem Bezirksgeschäftsführer/in
d) der/dem Rechtschutzstellenleiter/in
e) der/dem Rechner/in
f) einer/einem Vertreter/in der Jungen GEW
g) einer/einem Beauftragten für gewerkschaftliche Bildung und Schulentwicklung
h) einer/einem Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit und interne Kommunikation

Die Aufgaben des Bezirksvorstandes sind insbesondere:

- die Umsetzung der Beschlüsse des Landesverbandes und der Bezirksversammlung,
- die Interessenvertretung gegenüber Institutionen und der Öffentlichkeit im Bezirk,
- Koordination und Schulung von gewerkschaftlichen Mitgliedern in den Vertretungsorganen der Beschäftigten (Personalrat, Betriebsrat, Mitarbeitervertretung),
- Sicherstellung von Rechtsberatung und Rechtsschutz
- Unterstützung von Fachgruppen
- Unterstützung der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit sowie der Fort- und Weiterbildung.

Unterstützt wird er dabei durch die Mitarbeiter/innen der Bezirksgeschäftsstelle.

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