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 | Auszug aus der Satzung
Der Bezirksvorstand wird nach § 32 der Satzung Baden- Württemberg i.d.F. der LDV vom 18.3.2004 alle vier Jahre auf der Bezirksversammlung gewählt. Er tagt ungefähr alle vier Wochen. Der Bezirksvorstand Südbaden setzt sich derzeit zusammen aus:
a) der/dem Bezirksvorsitzenden b) der/dem stellvertretenden Bezirksvorsitzenden c) der/dem Bezirksgeschäftsführer/in d) der/dem Rechtschutzstellenleiter/in e) der/dem Rechner/in f) einer/einem Vertreter/in der Jungen GEW g) einer/einem Beauftragten für gewerkschaftliche Bildung und Schulentwicklung h) einer/einem Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit und interne Kommunikation
Die Aufgaben des Bezirksvorstandes sind insbesondere:
- die Umsetzung der Beschlüsse des Landesverbandes und der Bezirksversammlung, - die Interessenvertretung gegenüber Institutionen und der Öffentlichkeit im Bezirk, - Koordination und Schulung von gewerkschaftlichen Mitgliedern in den Vertretungsorganen der Beschäftigten (Personalrat, Betriebsrat, Mitarbeitervertretung), - Sicherstellung von Rechtsberatung und Rechtsschutz - Unterstützung von Fachgruppen - Unterstützung der gewerkschaftlichen Bildungsarbeit sowie der Fort- und Weiterbildung.
Unterstützt wird er dabei durch die Mitarbeiter/innen der Bezirksgeschäftsstelle.
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