|  |
 | | Die neue Werkrealschule – Auswirkungen auf die beruflichen Schulen
Michael Futterer informierte über Konzeption der neuen Werkrealschule. Die Landesregierung beschloss im Sommer 2008 im Rahmen ihrer „Qualitätsoffensive“ die Hauptschule aufzuwerten. In der ursprünglichen Konzeption sollte jede zweizügige Hauptschule einen eigenen Werkrealschulzug ab Klasse 5 anbieten können, der grundsätzlich für alle Hauptschüler offen sein sollte. Mittlerweile ist das KM in einigen wesentlichen Punkten von seiner ursprünglichen Konzeption abgerückt. So soll es jetzt einen Noten NC beim Übergang von der 9. in die 10 Klasse geben. Von der ursprünglich propagierten Offenheit für alle Hauptschüler hat man sich damit wieder verabschiedet. Auch der ursprünglich propagierte Ansatz, einen durchgängigen sechsjährigen Bildungsgang zu schaffen, wird so ad absurdum geführt. Die gravierendste Auswirkung der neuen Werkrealschule auf die beruflichen Schulen ist die geplante Verzahnung mit den zweijährigen Berufsfachschulen. So soll es in Klasse 10 ein gemeinsames Bildungsangebot des allgemein bildenden und des beruflichen Schulsystems geben. D.h.: Zukünftig sollen die Schüler der Werkrealschule in den allgemeinbildenden Fächern an den Haupt-/Werkrealschulen unterrichtet werden. Darüber hinaus sollen sie eine erste berufliche Grundbildung an den Beruflichen Schulen des Landes erhalten. Diese berufliche Grundbildung entspricht dem berufsqualifizierenden Teil des ersten Jahres der zweijährigen Berufsfachschule. Um die Schüler auf die Anforderungen der Berufsfachschule in Klasse 10 WRS vorzubereiten, werden in den Klassen 8 und 9 insgesamt 3 zweistündige Wahlpflichtfächer, die den Lernbereichen der Zweijährigen Berufsfachschulen angepasst sind, eingeführt. Mit der Wahl eines Wahlpflichtfachs sind die Jugendlichen jedoch nicht auf eine bestimmte Berufsfachschulrichtung im 10. Schuljahr festgelegt. Dies wurde sehr kritisch diskutiert. Als Probleme wurden benannt, dass eine zweijährige Vorbereitung auf die Lernbereiche dann nicht sinnvoll ist, wenn die Jugendlichen sich dann in der 10. Klasse für einen anderen Bereich entscheiden, dass es derzeit noch keine Bildungspläne für diese Wahlpflichtfächer gibt, dass noch unklar ist, welche Wahlpflichtfächer an den einzelnen Werkrealschulen angeboten werden können und es wurde die Frage nach der Fortbildung der Lehrkräfte gestellt. Für die 10. Klasse der Werkrealschule bedeutet diese Verzahnung in der Praxis, dass die Schüler an 3 Tagen in der Woche ihre angestammte Werkrealschule besuchen. An den restlichen 2 Tagen werden sie – entsprechend dem beruflichen Profil, das sie wählen – auf die beruflichen Schule aufgeteilt. Bedingt durch die Hürde, die zwischen der 9. und der 10. Klasse besteht, wird sich die Klassenzusammensetzung in der 10. Klasse ändern. Zusätzlich zu dieser für die Schüler im Prüfungsjahr belastenden Tatsache kommt hinzu, dass sich die Schüler an 2 der 5 Schultage pro Woche an der für sie neuen beruflichen Schule in einer völlig neu aus verschiedenen Werkrealschulen zusammengesetzten Lerngruppe zurecht finden müssen. Die Belastung für die Schüler ist im 10. Schuljahr mit 36 Wochenstunden und zusätzlichem zeitlichen Aufwand für die Fahrten zu den beiden Schulen enorm hoch. Auch für die beruflichen Schulen wie auch für die Werkrealschulen bedeutet die Verzahnung ein beträchtlich höherer Aufwand. Hier gibt es eine Unmenge noch ungeklärter Fragen von der Stundenplangestaltung bis zur Zuständigkeit und Absprache der beiden Schulen bei Problemen mit den Schülern. Am Ende der 10. Klasse sollen die Schüler dann einen Mittleren Bildungsabschluss erhalten können, der formal dem Realschulabschluss gleichgestellt, wenn auch andersartig ist. Demnach ist und bleibt die Werkrealschule eine Schule für eher „praktisch Begabte“ und ist deshalb vor allem eine Schule zur Vorbereitung und Einmündung in berufliche Ausbildungsgänge. Die Absolventen der Werkrealschulen erhalten aber auch die Möglichkeit, das 2. Jahr der Zweijährigen Berufsfachschule zu besuchen, um dort ihre Fachschulreife zu erwerben, also noch einmal einen mittleren Bildungsabschluss zu erwerben! Hier gesteht das KM ein, dass der an der Werkrealschule erworbenen Abschluss der Fachschulreife nicht gleichgestellt ist. Eingeführt werden soll diese neue Form der Werkrealschule ab dem Schuljahr 2010/11 – mit dem Schuljahr 2012/13 würde dann erstmals der gemeinsame Unterricht in Klassenstufe 10 stattfinden. Der Vergleich der Stundenzahlen an der zweijährigen Berufsfachschule und in der 10. Klasse der Werkrealschule zeigt, dass sowohl bei der Allgemeinbildung als auch bei der beruflichen Grundbildung die Stundenzahl an der Werkrealschule deutlich geringer ist. Die Teilnehmer an der Veranstaltung waren sich alle einig, dass angesichts der enormen pädagogischen und organisatorischen Probleme, die die neue Werkrealschule aufwirft, für die Schüler der Weg, über die zweijährige Berufsfachschule die Fachschulreife zu erlangen, der bessere ist.
Text: Michael Futterer, bearbeitet durch Heidrun Roschmann
| 
|
|
 |  |  |  |  |  |  |