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Dienstrechtsreform

Gemeinsamer Protest

SPD, DGB und Beamtenbund gegen Abbau der Mitbestimmung

(07/10) Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz sprachen sich die Chefs von SPD-Fraktion, DGB und BBW gegen die im Zuge der Dienstrechtsreform geplanten Beschränkungen der Mitbestimmung der Personalräte in Baden-Württemberg aus.

 Landespersonalvertretungsgesetz_DGB_BBW.pdf
 Pressemitteilung

Einwände des DGB zeigen Wirkung

(07/10) Licht und Schatten im Gesetzen 700 Seiten umfasste der Referentenentwurf zur Dienstrechtsreform. Der DGB hat sich in seiner Stellungnahme umfangreich mit dem Entwurf
auseinandergesetzt. Das Innen- und Finanzministerium informierten am 12. Juli über Neuerungen,
die sich aus den Stellungnahmen der Verbände ergeben haben. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften
fragten nochmals an kritischen Punkten nach, begrüßten
aber auch die Verbesserungen. An diesem Gesprächstermin nahm auch die Vorsitzende der GEW Baden-Württemberg, Doro Moritz, teil.

 9_DGB-Info_Licht_und_Schatten_im_Gesetzentwurf.pdf
 DGB Info zu den Änderungen

Erste Einschätzung der GEW

(07/10) Aus der Sicht der GEW enthält der nach der Anhörung der Verbände fortgeschriebene Entwurf, einige positive Änderungen für den Bildungsbereich, die überwiegend auf die gemeinsame Initiative der DGB-Gewerkschaften zurückgehen. U.a. soll nun die Anhebung der Altersgrenzen für Schwerbehinderte langsamer als geplant erfolgen. Ebenfalls verbessert wurde die Anerkennung von Vordienst- und Ausbildungszeiten für die Versorgung. Aufgenommen wurde auch wieder der alte § 14a (vorübergehende Erhöhung um Rentenzeiten bei Dienstunfähigkeit), der im ersten Entwurf nicht mehr enthalten war. Begrüßenswert ist auch die Aufnahme einer Qualifizierungspflicht, auch wenn ein Rechtsanspruch auf Qualifzierzung für die Beamt/innen sicher zeitgemäßer wäre.

Positiv ist auch, dass förderliche Zeiten bei der Einstufung von Neueingestellten nun mit 10 Jahren und nicht, wie zunächst vorgesehen, mit nur 5 Jahren anerkannt werden sollen. Damit berufliche Vorerfahrungen als förderliche Zeiten anerkannt werden, ist es nun auch nicht mehr zwingende notwendig, dass die Vorberufserfahrung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf erworben wurde, sondern sie muss nur auf dem notwendigen "Qualifikationsniveau" eines Ausbildungsberufs liegen.

Die GEW wird gemeinsam mit dem DGB im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahren auf weitere Verbesserungen im Sinne der Beschäftigten und eines moderen Dienstrechts drängen. U.a. sind Gespräche mit den Landtagsfraktionen geplant.

Zeitplan für das weitere Gesetzgebungsverfahren

28./27.7.10: 1. Lesung
Sept./Okt. 10: Ausschussberatung
Nov. 10: 2 Lesung
01.01.11: In Kraft treten

DGB setzt Implus zum Gesundheitsschutz

(06/10) Im Beteiligungsgespräch zur Dienstrechtsreform hat der DGB
vorgeschlagen, einen Vereinbarung zum Gesundheitsmanagement
zu beschließen.

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften im Öffentlichen Dienst
trafen sich am 17. Juni 2010 zum Spitzengespräch bei Staatsminister
Helmut Rau und Innenminister Heribert Rech im Staatsministerium.
Gesprächsinhalt war die Dienstrechtsreform. Der DGB hatte in den Wochen
zuvor eine umfassende Stellungnahme (ca. 80 Seiten) zum 700seitigen
Anhörungsentwurf zur Dienstrechtsreform abgegeben.

Der DGB-Vorsitzende Landgraf bescheinigte dem Gesetzentwurf für
das neue Dienstrecht durchaus positive Aspekte. Ein Mehr an Familienfreundlichkeit,
Trennung der Alterssicherungssysteme sowie Abschaffung unnötiger Altersgrenzen
im Laufbahnrecht weisen in die richtige Richtung für ein modernes Dienstrecht.

Der DGB will die Landesregierung dabei unterstützen und überreichte
einen Vereinbarungsentwurf zum Gesundheitsmanagement in der
Landesverwaltung. Diese beinhaltet Maßnahmenvorschläge, mit denen
die von der Landesregierung eingeplanten sechs Millionen Euro effektiv
im Sinne des Arbeits- und Gesundheitsschutzes eingesetzt
werden können. Schließlich müssen die Beamtinnen und Beamten nun
längere Lebensarbeitszeiten in Kauf nehmen.

 8_DGB-Themenblatt_Entwurf_zum_Gesundheitsmanagement_ueberreicht.pdf
 

Stellungnahme der DGB-Gewerkschaften

(05/10) Der DGB hat gemeinsam mit seinen Einzelgewerkschaften im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eine ausführliche Stellungnahme zu den Referentenentwürfen zur Dienstrechtsreform verfasst und der Landesregierung übergeben.

 DGB-Stellungnahme_zum_DRG-Entwurf_v._15.04.2010.pdf
 

 Aenderungen_Kurzuebersicht.pdf
 Kurzübersicht

 Inhalte_des_Gesetzentwurfs.pdf
 Vorstellung der wesentlichen Inhalte

 Tabelle_Geburtstage-Pensionstermin-Abschlag.pdf
 

Konstruktiver Dialog über strittige Fragen

(03/10) Auf Wunsch des DGB Baden-Württemberg
fand am 17.März 2010 im Staatsministerium ein Gespräch mit Ministerpräsident Mappus und Staatssekretär Wicker zu Fragen der anstehenden Dienstrechtsreform
statt.

 7_DGB-Themenblatt_Konstruktiver_Dialog_ueber_strittige_Fragen_zum_Referentenentwurf.pdf
 

Landesregierung legt Eckpunkte im Dezember 2009 vor

(12/09) Der Ministerrat hat am 15.12.2009 die Eckpunkte zur Dienstrechtsreform in Baden-Württemberg beschlossen. Bis Ostern 2010 soll ein Gesetzentwurf vorliegen. Erst dann können die Auswirkungen auf die Landesbeschäftigten abschließend bewertet werden. Die Änderungen sollen in der zweiten Jahreshälfte 2010 in Kraft gesetzt werden.

Die GEW hat ein Info mit allen derzeit vorliegenden Informationen erstellt:

 Info_Eckpunkte_der_Landesregierung_zur_DRR.pdf
 GEW-Info (Größe der Datei 95 KB)

Informationen des DGB zu den Eckpunkten:

 PM_DGB_Eckpunkte_zur_Dienstrechtsreform.pdf
 Presseerklärung

 4_DGB-Themenblatt_Eckpunkte_der_Landesregierung_(hier_Lebensarbeitszeit).pdf
 

 5_DGB-Themenblatt_Eckpunkte_der_Landesregierung_(hier_Besoldung).pdf
 

 6_DGB-Themenblatt_Eckpunkte_der_Landesregierung_(hier_Allg._Beamtenrecht).pdf
 

Die Eckpunkte im Wortlaut:

 Eckpunktepapier_DRR_final_2009-12-15.pdf
 



 DGB_Konstruktiver_Dialog_ueber_strittige_Fragen.pdf
 



 2_DGB-Flugblatt_Dienstrechtsreform.pdf
 PDF-Version



 1_DGB-Flugblatt_Dienstrechtsreform.pdf
 PDF-Version

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Service
Dienstrechtsreform
HS-Lehrer/innen: Besoldung u Beförderung
Mehrarbeit TZ
Rente 67
Dienstrecht II
Dienstrecht I
Sozialpädagogen
Teilzeit
Sabbatjahr

Beförderungen an Hauptschulen

(02/09) - In einem Brief an Kultusminister Rau begrüßt die Landesvorsitzende der GEW, Doro Moritz, ausdrücklich, dass die Landesregierung endlich einen Teil der Hauptschullehrerinnen und –lehrer in der Besoldung mit den anderen Lehrkräften des gehobenen Dienstes an weiterführenden Schulen gleichstellt. Den Abbau dieser langjährigen Ungerechtigkeit hatte die GEW nachdrücklich eingefordert.

Moritz betonte in dem Schreiben, dass es aber von Anfang an Position der GEW war, dass nicht nur 20 Prozent der Hauptschullehrerinnen und –lehrer nach A 13 befördert werden, sondern alle und dass die Arbeit der Grundschullehrerinnen und wenigen Grundschullehrer genauso viel wert sei. Die Beförderung von 20 Prozent der Hauptschullehrkräfte werfe außerdem Probleme auf, die durch die unangemessene Besoldung von Funktionsstelleninhaberinnen und –inhabern an diesen Schulen entstehen. Dieses unausgewogene Besoldungsgefüge, das durch die Leistungsprämien noch verstärkt werde, müsse dringend überarbeitet werden, so Moritz.

Ausführliche Informationen der GEW zum Beförderungsverfahren finden Sie hier:

 Info_Befoerderungen_HS_nach_A13.pdf
 Info für Lehrkräfte an Hauptschulen, März 2009
(Größe der Datei 97 KB)

Brief der GEW Baden-Württemberg an KM Rau lesen/laden:

 09-02-10_GEW_an_Rau_-_Befoerderungen_an_HS.pdf
 

Weitere Informationen:

Informationen zum Befoerderungsverfahren

Informationen des
Staatsministeriums

PM vom 27.01.09

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Durchbruch bei Mehrarbeitsvergütung für teilzeitbeschäftigte Beamt/innen

(11/08) - Dem GEW-Rechtsschutz ist – nach vielen Verfahren während der letzten 10 Jahre - ein wichtiger Durchbruch gelungen: Teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte müssen für Mehrarbeitsunterricht besser bezahlt werden. Der Leitsatz des Bundesverwaltungsgerichts lautet: "Leisten teilzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer vergütungspflichtige Mehrarbeit, so gebietet das Diskriminierungsverbot des Art. 141 EG, jedenfalls diejenige Mehrarbeit wie reguläre Stunden zu vergüten, die die Arbeitszeit vollzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer nicht übersteigt."

Was sind die Folgen der Gerichtsurteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts?
Grundsätzlich gilt, dass geleistete Mehrarbeit durch Freizeitausgleich abzugelten ist. Alle ausbezahlten MAU-Vergütungen von Teilzeitbeschäftigten aus den Jahren 2007 und 2008 werden vom LBV automatisch überprüft. Es bedarf dazu keines Antrags! [...].

Für weitere Details der geltenden Regelung bitte die nachfolgende pdf-Datei laden. GEW-Mitglieder erhalten bei Bedarf bei den GEW-Rechtsschutzstellen eine individuelle Beratung.

 08-11-15_Verguetung_der_Mehrarbeit_von_teilzeitbeschaeftigte_Beamte.pdf
 

Weitere Informationen:

Matthias Schneider





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Fünf gute Gründe gegen die Pension mit 67

(09/08) - Die GEW fordert die Landesregierung auf, die Verlängerung der Lebensarbeitszeit bis 67 nicht umzusetzen.

  • Die GEW sagt, die Pension mit 67 ist eine Sparmaßnahme. Wegen der demographischen Entwicklung ist sie nicht notwendig. Sie benachteiligt besonders Frauen, die wegen ihrer Familienzeiten geringere Pensionsbezüge zu erwarten haben und sich einen früheren Ausstieg nicht leisten können. mehr...
  • Die GEW sagt, längere Lebensarbeitszeit für Ältere vernichtet Arbeitsplätze für Jüngere. mehr...
  • Die GEW sagt, dass Arbeiten bis 67 grundsätzlich nicht möglich ist, solange es keine entlastenden Arbeitsbedingungen gibt. mehr...
  • Die GEW will ein Kollegium, das altersgemischt zusammengesetzt ist. mehr...
  • Die GEW sagt, dass Schüler/innen von gesunden Lehrer/innen aus allen Altersgruppen unterrichtet werden sollen, weil in einer guten Schule Erfahrungen und neue Ideen notwendig sind. mehr...

 Pension_mit_67.pdf
 Argumente (145 KB)

 Monatsgenaue_Pensionierung.pdf
 Juni 2006 (139 KB)

Weitere Informationen:

Kollision Rente - Pension


Plakataktion des DGB - Gegen Rente 67

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GEW-Stellungnahme zur Neuordnung des Dienstrechts

(07/07) - Die nach der Föderalismusreform notwendige Neuregelung der Beamtengesetze auf der Ebene des Bundes und der Länder hat inzwischen begonnen. Der Bund hat als erster ein Dienstrechtsneuregelungsgesetz zur Stellungnahme vorgelegt. Inzwischen hat eine erste Anhörung stattgefunden. Im Laufe dieses Jahres wird es eine zweite Anhörung geben, in der möglicherweise noch darüber hinausgehende Änderungen vorgenommen werden.

Die Regelungen im Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) sehen eine Anpassung der Besoldungstabellen an die im Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) vereinbarte Tabelle vor. Außerdem wird mit dem neuen Versorgungsgesetz die rentenrechtlich geplante Verlängerung der Lebensarbeitszeit bis 67 Jahre auch auf Bundesebene übertragen.

Die GEW hat zu den geplanten Neuregelungen eine detaillierte Stellungnahme erarbeitet, die hier zum Download zur Verfügung steht.

 GEW-Stellungnahme_zum_Dienstrecht.pdf
 

Weitere Informationen:

DGB-Informationen zur Beamtenpolitik

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... und fort zu entwickeln - Föderalismusreform und Dienstrecht

(05/07) - Am 16.April 07 lud die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zur öffentlichen Anhörung „Reform des öffentlichen Dienstrechts in Baden-Württemberg: flexibler – leistungsorientierter – motivierender".

Seit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform lautet Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland: „Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.“ Diese letzten beiden Worte zeigen nun ihre Wirkung. Auch in Baden-Württemberg muss entschieden werden, wie das Land zukünftig seine Beamt/innen beschäftigen und bezahlen wird. mehr...


Ältere Beiträge zu diesem Thema:

(02/07) Der Landesvorstand der GEW BW hat einige grundsätzliche Forderungen zur Re-Föderalisierung des Besamten, Besoldungs- und Laufbahnrechts beschlossen. mehr...

(07/06) Das Ergebnis der Förderalismusreform: Eine nahezu vollständige Verlagerung der Zuständigkeit für das Beamtenrecht auf die Bundesländer. mehr...

Weitere Informationen:

DGB-Informationen zur Beamtenpolitik

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Verbeamtung und Aufstiegslehrgang für Sozialpädagog/innen möglich

Die wichigsten Ergebnisse in Kürze:

  • Eine Verbeamtung ist möglich, wenn eine Lehrbefähigung in zwei wissenschaftlichen Fächern vorliegt. Damit sind im Augenblick Religionspädagog/innen und andere Lehrkräfte, bei denen nur ein wissenschaftliches Fach anerkannt ist, von der Verbeamtung ausgeschlossen.
  • Eine Verbeamtung ist zum 45. Lebensjahr möglich.
  • Sozialpädagog/innen über 45 Jahre werden den BeamtInnen des gehobenen Dienstes gleich gestellt und können sich für die Teilnahme am Aufstiegslehrgang bewerben.
  • Die Bewerbung zum Aufstiegslehrgang muss bis zum 15. Mai erfolgen.
  • Der Seminarstandort für die Präsenztage wird möglicherweise Karlsruhe sein.
  • Für die Verbeamtung gibt es keine Frist. Sie kann laufend erfolgen.
  • Die Verbeamtung erfolgt von Amts wegen. Die obere Schulaufsichtsbehörde wird in Kürze die in Frage kommenden Lehrkräfte informieren.

Regina Boger, Angestelltenvertreterin im HPR BS

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Teilzeit in Funktionsstellen – Ausweitung in Sicht!

(05/07) - Das Kultusministerium (KM) hat vor vielen Jahren festgelegt, dass Schulleiter/innen, stellvertretende Schulleiter/innen und Fachleiter/innen nicht in den Genuss der Teilzeit bis zum halben Deputat kommen, sondern abhängig von der Größe der Schule höchstens zwischen einem vollen und einem Dreiviertel-Lehrauftrag arbeiten dürfen. Dies wurde mit dienstlichen Gründen gerechtfertigt.

Die GEW und der Hauptpersonalrat GHRS forderten bis heute das KM immer wieder auf, grundsätzlich allen Beschäftigten im Kultusbereich Teilzeitbeschäftigung bis zu einem halben Deputat zuzugestehen. Es gibt keine sachlichen Gründe Funktionsstelleninhaber pauschal auszuschließen und damit zu diskriminieren.

Inzwischen scheint das KM über eine Lockerung nachzudenken. Aus den Personalräten wird bestätigt, dass die Regierungspräsidien entsprechende Anträge wohlwollend prüfen und bewilligen, soweit keine dienstlichen Gründe dagegen sprechen. Es gibt bereits einen positiv entschiedenen Fall. mehr...



weitere beitraege aus b+w Mai 07

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Freistellungsjahr flexibilisiert: Erfolg der GEW

(08/06) Die GEW hat 2005 eine flexiblere Gestaltung des Freistellungsjahres erreicht. Der Gesamtzeitraum beträgt jetzt drei bis acht Jahre, d. h. auch eine dreijährige Teilzeitbeschäftigung mit zwei Dritteln der Dienstbezüge wird ermöglicht. Das Freistellungsjahr muss zudem nicht mehr unmittelbar im Anschluss an die Ansparphase genommen, sondern kann innerhalb eines Zeitraumes von 8 Jahren verschoben werden. Ferner können mehrere Freistellungsjahre am Ende von mehreren Ansparphasen zusammengefasst werden. mehr...




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