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Themen Beamtenpolitik | ||||||
| Beamtenpolitik | ||||||
Publikationen, Veranstaltungen und Tipps zum Thema Beamtenrecht
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| Dienstrechtsreform | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Landesregierung legt Eckpunkte im Dezember 2009 vor (12/09) Der Ministerrat hat am 15.12.2009 die Eckpunkte zur Dienstrechtsreform in Baden-Württemberg beschlossen. Bis Ostern 2010 soll ein Gesetzentwurf vorliegen. Erst dann können die Auswirkungen auf die Landesbeschäftigten abschließend bewertet werden. Die Änderungen sollen in der zweiten Jahreshälfte 2010 in Kraft gesetzt werden. Die GEW hat ein Info mit allen derzeit vorliegenden Informationen erstellt:
Informationen des DGB zu den Eckpunkten:
Die Eckpunkte im Wortlaut:
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| Beförderungen an Hauptschulen (02/09) - In einem Brief an Kultusminister Rau begrüßt die Landesvorsitzende der GEW, Doro Moritz, ausdrücklich, dass die Landesregierung endlich einen Teil der Hauptschullehrerinnen und –lehrer in der Besoldung mit den anderen Lehrkräften des gehobenen Dienstes an weiterführenden Schulen gleichstellt. Den Abbau dieser langjährigen Ungerechtigkeit hatte die GEW nachdrücklich eingefordert. Moritz betonte in dem Schreiben, dass es aber von Anfang an Position der GEW war, dass nicht nur 20 Prozent der Hauptschullehrerinnen und –lehrer nach A 13 befördert werden, sondern alle und dass die Arbeit der Grundschullehrerinnen und wenigen Grundschullehrer genauso viel wert sei. Die Beförderung von 20 Prozent der Hauptschullehrkräfte werfe außerdem Probleme auf, die durch die unangemessene Besoldung von Funktionsstelleninhaberinnen und –inhabern an diesen Schulen entstehen. Dieses unausgewogene Besoldungsgefüge, das durch die Leistungsprämien noch verstärkt werde, müsse dringend überarbeitet werden, so Moritz. Ausführliche Informationen der GEW zum Beförderungsverfahren finden Sie hier:
Brief der GEW Baden-Württemberg an KM Rau lesen/laden:
| Weitere Informationen:![]() Informationen des Staatsministeriums PM vom 27.01.09 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Durchbruch bei Mehrarbeitsvergütung für teilzeitbeschäftigte Beamt/innen (11/08) - Dem GEW-Rechtsschutz ist – nach vielen Verfahren während der letzten 10 Jahre - ein wichtiger Durchbruch gelungen: Teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte müssen für Mehrarbeitsunterricht besser bezahlt werden. Der Leitsatz des Bundesverwaltungsgerichts lautet: "Leisten teilzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer vergütungspflichtige Mehrarbeit, so gebietet das Diskriminierungsverbot des Art. 141 EG, jedenfalls diejenige Mehrarbeit wie reguläre Stunden zu vergüten, die die Arbeitszeit vollzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer nicht übersteigt." Was sind die Folgen der Gerichtsurteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts? Grundsätzlich gilt, dass geleistete Mehrarbeit durch Freizeitausgleich abzugelten ist. Alle ausbezahlten MAU-Vergütungen von Teilzeitbeschäftigten aus den Jahren 2007 und 2008 werden vom LBV automatisch überprüft. Es bedarf dazu keines Antrags! [...]. Für weitere Details der geltenden Regelung bitte die nachfolgende pdf-Datei laden. GEW-Mitglieder erhalten bei Bedarf bei den GEW-Rechtsschutzstellen eine individuelle Beratung.
| Weitere Informationen:![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Fünf gute Gründe gegen die Pension mit 67 (09/08) - Die GEW fordert die Landesregierung auf, die Verlängerung der Lebensarbeitszeit bis 67 nicht umzusetzen.
| Weitere Informationen: Kollision Rente - Pension ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| GEW-Stellungnahme zur Neuordnung des Dienstrechts (07/07) - Die nach der Föderalismusreform notwendige Neuregelung der Beamtengesetze auf der Ebene des Bundes und der Länder hat inzwischen begonnen. Der Bund hat als erster ein Dienstrechtsneuregelungsgesetz zur Stellungnahme vorgelegt. Inzwischen hat eine erste Anhörung stattgefunden. Im Laufe dieses Jahres wird es eine zweite Anhörung geben, in der möglicherweise noch darüber hinausgehende Änderungen vorgenommen werden. Die Regelungen im Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) sehen eine Anpassung der Besoldungstabellen an die im Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) vereinbarte Tabelle vor. Außerdem wird mit dem neuen Versorgungsgesetz die rentenrechtlich geplante Verlängerung der Lebensarbeitszeit bis 67 Jahre auch auf Bundesebene übertragen. Die GEW hat zu den geplanten Neuregelungen eine detaillierte Stellungnahme erarbeitet, die hier zum Download zur Verfügung steht.
| Weitere Informationen: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| ... und fort zu entwickeln - Föderalismusreform und Dienstrecht (05/07) - Am 16.April 07 lud die Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen zur öffentlichen Anhörung „Reform des öffentlichen Dienstrechts in Baden-Württemberg: flexibler – leistungsorientierter – motivierender". Seit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform lautet Artikel 33 Abs. 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland: „Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.“ Diese letzten beiden Worte zeigen nun ihre Wirkung. Auch in Baden-Württemberg muss entschieden werden, wie das Land zukünftig seine Beamt/innen beschäftigen und bezahlen wird. mehr... Ältere Beiträge zu diesem Thema: (02/07) Der Landesvorstand der GEW BW hat einige grundsätzliche Forderungen zur Re-Föderalisierung des Besamten, Besoldungs- und Laufbahnrechts beschlossen. mehr... (07/06) Das Ergebnis der Förderalismusreform: Eine nahezu vollständige Verlagerung der Zuständigkeit für das Beamtenrecht auf die Bundesländer. mehr... | Weitere Informationen: | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Verbeamtung und Aufstiegslehrgang für Sozialpädagog/innen möglich Die wichigsten Ergebnisse in Kürze:
Regina Boger, Angestelltenvertreterin im HPR BS | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Teilzeit in Funktionsstellen – Ausweitung in Sicht! (05/07) - Das Kultusministerium (KM) hat vor vielen Jahren festgelegt, dass Schulleiter/innen, stellvertretende Schulleiter/innen und Fachleiter/innen nicht in den Genuss der Teilzeit bis zum halben Deputat kommen, sondern abhängig von der Größe der Schule höchstens zwischen einem vollen und einem Dreiviertel-Lehrauftrag arbeiten dürfen. Dies wurde mit dienstlichen Gründen gerechtfertigt. Die GEW und der Hauptpersonalrat GHRS forderten bis heute das KM immer wieder auf, grundsätzlich allen Beschäftigten im Kultusbereich Teilzeitbeschäftigung bis zu einem halben Deputat zuzugestehen. Es gibt keine sachlichen Gründe Funktionsstelleninhaber pauschal auszuschließen und damit zu diskriminieren. Inzwischen scheint das KM über eine Lockerung nachzudenken. Aus den Personalräten wird bestätigt, dass die Regierungspräsidien entsprechende Anträge wohlwollend prüfen und bewilligen, soweit keine dienstlichen Gründe dagegen sprechen. Es gibt bereits einen positiv entschiedenen Fall. mehr... | ![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Freistellungsjahr flexibilisiert: Erfolg der GEW (08/06) Die GEW hat 2005 eine flexiblere Gestaltung des Freistellungsjahres erreicht. Der Gesamtzeitraum beträgt jetzt drei bis acht Jahre, d. h. auch eine dreijährige Teilzeitbeschäftigung mit zwei Dritteln der Dienstbezüge wird ermöglicht. Das Freistellungsjahr muss zudem nicht mehr unmittelbar im Anschluss an die Ansparphase genommen, sondern kann innerhalb eines Zeitraumes von 8 Jahren verschoben werden. Ferner können mehrere Freistellungsjahre am Ende von mehreren Ansparphasen zusammengefasst werden. mehr... |
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