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Martin Schommer

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(12/11) Um Druck auf die Landesregierung und die grün-roten Landtagsfraktionen auszuüben, ihre Sparbeschlüsse zurückzunehmen, ruft der DGB mit der Aktion „MdL@home - Besucht eure Landtagsabgeordneten“ dazu auf, den Protest gegen die Sparmaßnahmen direkt in die Sprechstunden der grün-roten MdLs zu tragen. Wer an der Aktion teilnehmen möchte, kann sich über seine DGB-Region, seinen DGB-Kreis oder seinen GEW-Kreis anmelden. Dort sind auch alle notwendigen Informationen und Unterlagen (Argumentepapier u.a.) erhältlich.

DGB-Aktion gegen Sparbeschlüsse



 DGB-Aktion_MdL_at_home.pdf
 

(12/11) Um Druck auf die Landesregierung und die grün-roten Landtagsfraktionen auszuüben, ihre Sparbeschlüsse zurückzunehmen, ruft der DGB mit der Aktion „MdL@home - Besucht eure Landtagsabgeordneten“ dazu auf, den Protest gegen die Sparmaßnahmen direkt in die Sprechstunden der grün-roten MdLs zu tragen. Wer an der Aktion teilnehmen möchte, kann sich über seine DGB-Region, seinen DGB-Kreis oder seinen GEW-Kreis anmelden. Dort sind auch alle notwendigen Informationen und Unterlagen (Argumentepapier u.a.) erhältlich.

Sparpläne werden konkret

Haushaltsplan für 2012 ist beschlossen

(11/11) Die Landesregierung hat am 11.11.2011 ihren Haushaltsplan 2012 beschlossen. Der oberste Dienstherr und sein Vertreter kommen unter anderem zu dem Ergebnis: „Bei einem Personalkostenanteil im Landeshaushalt von rund 40 Prozent werden wir nicht umhinkommen, auch den Beamtenbereich an der Haushaltskonsolidierung zu beteiligen“. Die Landesregierung und die Regierungsparteien wollen rund 360 Mio. Euro einsparen, damit sie die schwarze Null im Jahr 2012 erreichen. 130 Millionen Euro sollen dabei die Beamtinnen und Beamten, die Anwärterinnen und Referendare sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger beitragen. mehr...



 DGB-Infoblatt_zu_den_Details_des_Haushaltsplan_2012.pdf
 

 Editorial_November_2011.pdf
 Wer bezahlt die Zeche?

Kein Sonderopfer für Beamte!

(10/11) Die Landesregierung will mit den zu erwartenden Steuermehreinnahmen den Haushalt konsolidieren. Sie strebt bereits für 2012 einen Haushalt ohne Neuverschuldung an. Dafür fehlen aber rund 380 Mio. Euro. Einen erheblichen Sparbeitrag sollen die Beamtinnen und Beamten bringen. Der DGB ist gegen solche Sonderopfer zur Haushaltssanierung. Da gibt es andere Möglichkeiten, z.B. eine Steigerung der Einnahmen. mehr...

Streikrecht für Beamte: Punktsieg für die GEW

Neues Gerichtsurteil: Beamte dürfen streiken!

(9/11) Das Verwaltungsgericht Kassel bestätigt in einem Urteil die Auffassung der GEW, dass verbeamteten Lehrern das Streikrecht nicht abgesprochen werden darf. Die Richter schließen sich der Argumentation des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte an und widersprechen damit den Urteilen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Osnabrück. mehr...

Beamtenpolitische Tagung des DGB


Fachtagung „Quo vadis Beamte in Baden-Württemberg?"

DGB diskutierte am 15.03. mit Parteien die Zukunft des öffentlichen Dienstes. Landgraf fordert Wiedereinführung der Vermögenssteuer und effektiveren Steuervollzug. mehr...

 DGB-Infoblatt_Quo_vadis_Beamte_in_Baden-Wuerttemberg_Maerz_2011.pdf
 







Allgemeine Informationen

(10/10) Die Dienstrechtsreform bringt eine komplette Neuordnung der Versorgung und Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie des allgemeinen Beamtenrechts in Baden-Württemberg. Der Gesetzgebungsprozess ist zur Zeit im vollen Gange. Im Oktober 2010 wurde das Gesetz das im Landtag verabschiedet. Am 1.1.2011 ist es in Kraft getreten. mehr...



DGB-Info:
Kürzungen



DGB-Info:
Keine Sonderopfer!



 Keine_Sonderopfer_der_Beamten.pdf
 

Beamt/innen in eingetragenen Lebenspartnerschaften

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Gleichstellung

CDU bleibt trotz Urteil stur

(1/11) Trotz positiver Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit Ehen sieht die CDU-Fraktion derzeit keine Notwendigkeit, Lebenspartnerschaften den Ehen hinsichtlich Familienzuschlag, Hinterbliebenenversorgung, Aufwandsentschädigung und Auslandszuschlag gleich zu stellen. Sie will die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in anhängigen Verfahren abwarten. Mit einer schnellen Änderung ist deshalb nicht zu rechnen. Ansprüche müssen - soweit noch nicht geschehen - geltend gemacht und ggf. eingeklagt werden.

 DGB_informiert_Gleichstellung_von_BeamtInnen_in_eingetragenen_Lebenspartnerschaften_Jan2011.pdf
 

Beförderungen an Hauptschulen

(02/09) - In einem Brief an Kultusminister Rau begrüßt die Landesvorsitzende der GEW, Doro Moritz, ausdrücklich, dass die Landesregierung endlich einen Teil der Hauptschullehrerinnen und –lehrer in der Besoldung mit den anderen Lehrkräften des gehobenen Dienstes an weiterführenden Schulen gleichstellt. Den Abbau dieser langjährigen Ungerechtigkeit hatte die GEW nachdrücklich eingefordert.

Moritz betonte in dem Schreiben, dass es aber von Anfang an Position der GEW war, dass nicht nur 20 Prozent der Hauptschullehrerinnen und –lehrer nach A 13 befördert werden, sondern alle und dass die Arbeit der Grundschullehrerinnen und wenigen Grundschullehrer genauso viel wert sei. Die Beförderung von 20 Prozent der Hauptschullehrkräfte werfe außerdem Probleme auf, die durch die unangemessene Besoldung von Funktionsstelleninhaberinnen und –inhabern an diesen Schulen entstehen. Dieses unausgewogene Besoldungsgefüge, das durch die Leistungsprämien noch verstärkt werde, müsse dringend überarbeitet werden, so Moritz.

Ausführliche Informationen der GEW zum Beförderungsverfahren finden Sie hier:

 Info_Befoerderungen_HS_nach_A13.pdf
 Info für Lehrkräfte an Hauptschulen, März 2009
(Größe der Datei 97 KB)

Brief der GEW Baden-Württemberg an KM Rau lesen/laden:

 09-02-10_GEW_an_Rau_-_Befoerderungen_an_HS.pdf
 

Weitere Informationen:

Informationen des
Staatsministeriums

PM vom 27.01.09

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Mehrarbeitsvergütung: Jede Überstunde notieren

11/09) Bereits seit einigen Jahren haben teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis einen Anspruch auf anteilige Vergütung für jede geleistete Mehrarbeitsunterrichtsstunde und für jede ganztägige außerunterrichtliche Veranstaltung außerhalb des Schulgeländes.

Der GEW-Rechtsschutz hat nach jahrelangen, mühseligen Auseinandersetzungen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverwaltungsgerichtes erstritten, nach dem jede Mehrarbeitsunterrichtsstunde teilzeitbeschäftigter, verbeamteter Lehrkräfte anteilig besoldet werden muss. mehr...

Durchbruch bei Mehrarbeitsvergütung für teilzeitbeschäftigte Beamt/innen

(11/08) - Dem GEW-Rechtsschutz ist – nach vielen Verfahren während der letzten 10 Jahre - ein wichtiger Durchbruch gelungen: Teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte müssen für Mehrarbeitsunterricht besser bezahlt werden. Der Leitsatz des Bundesverwaltungsgerichts lautet: "Leisten teilzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer vergütungspflichtige Mehrarbeit, so gebietet das Diskriminierungsverbot des Art. 141 EG, jedenfalls diejenige Mehrarbeit wie reguläre Stunden zu vergüten, die die Arbeitszeit vollzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer nicht übersteigt."

Was sind die Folgen der Gerichtsurteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts?
Grundsätzlich gilt, dass geleistete Mehrarbeit durch Freizeitausgleich abzugelten ist. Alle ausbezahlten MAU-Vergütungen von Teilzeitbeschäftigten aus den Jahren 2007 und 2008 werden vom LBV automatisch überprüft. Es bedarf dazu keines Antrags! [...].

Für weitere Details der geltenden Regelung bitte die nachfolgende pdf-Datei laden. GEW-Mitglieder erhalten bei Bedarf bei den GEW-Rechtsschutzstellen eine individuelle Beratung.

 08-11-15_Verguetung_der_Mehrarbeit_von_teilzeitbeschaeftigte_Beamte.pdf
 

Weitere Informationen:


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Fünf gute Gründe gegen die Pension mit 67

(09/08) - Die GEW fordert die Landesregierung auf, die Verlängerung der Lebensarbeitszeit bis 67 nicht umzusetzen.

  • Die GEW sagt, die Pension mit 67 ist eine Sparmaßnahme. Wegen der demographischen Entwicklung ist sie nicht notwendig. Sie benachteiligt besonders Frauen, die wegen ihrer Familienzeiten geringere Pensionsbezüge zu erwarten haben und sich einen früheren Ausstieg nicht leisten können. mehr...
  • Die GEW sagt, längere Lebensarbeitszeit für Ältere vernichtet Arbeitsplätze für Jüngere. mehr...
  • Die GEW sagt, dass Arbeiten bis 67 grundsätzlich nicht möglich ist, solange es keine entlastenden Arbeitsbedingungen gibt. mehr...
  • Die GEW will ein Kollegium, das altersgemischt zusammengesetzt ist. mehr...
  • Die GEW sagt, dass Schüler/innen von gesunden Lehrer/innen aus allen Altersgruppen unterrichtet werden sollen, weil in einer guten Schule Erfahrungen und neue Ideen notwendig sind. mehr...


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Verbeamtung und Aufstiegslehrgang für Sozialpädagog/innen möglich

Die wichigsten Ergebnisse in Kürze:

  • Eine Verbeamtung ist möglich, wenn eine Lehrbefähigung in zwei wissenschaftlichen Fächern vorliegt. Damit sind im Augenblick Religionspädagog/innen und andere Lehrkräfte, bei denen nur ein wissenschaftliches Fach anerkannt ist, von der Verbeamtung ausgeschlossen.
  • Eine Verbeamtung ist zum 45. Lebensjahr möglich.
  • Sozialpädagog/innen über 45 Jahre werden den BeamtInnen des gehobenen Dienstes gleich gestellt und können sich für die Teilnahme am Aufstiegslehrgang bewerben.
  • Die Bewerbung zum Aufstiegslehrgang muss bis zum 15. Mai erfolgen.
  • Der Seminarstandort für die Präsenztage wird möglicherweise Karlsruhe sein.
  • Für die Verbeamtung gibt es keine Frist. Sie kann laufend erfolgen.
  • Die Verbeamtung erfolgt von Amts wegen. Die obere Schulaufsichtsbehörde wird in Kürze die in Frage kommenden Lehrkräfte informieren.

Regina Boger, Angestelltenvertreterin im HPR BS

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Teilzeit in Funktionsstellen – Ausweitung in Sicht!

(05/07) - Das Kultusministerium (KM) hat vor vielen Jahren festgelegt, dass Schulleiter/innen, stellvertretende Schulleiter/innen und Fachleiter/innen nicht in den Genuss der Teilzeit bis zum halben Deputat kommen, sondern abhängig von der Größe der Schule höchstens zwischen einem vollen und einem Dreiviertel-Lehrauftrag arbeiten dürfen. Dies wurde mit dienstlichen Gründen gerechtfertigt.

Die GEW und der Hauptpersonalrat GHRS forderten bis heute das KM immer wieder auf, grundsätzlich allen Beschäftigten im Kultusbereich Teilzeitbeschäftigung bis zu einem halben Deputat zuzugestehen. Es gibt keine sachlichen Gründe Funktionsstelleninhaber pauschal auszuschließen und damit zu diskriminieren.

Inzwischen scheint das KM über eine Lockerung nachzudenken. Aus den Personalräten wird bestätigt, dass die Regierungspräsidien entsprechende Anträge wohlwollend prüfen und bewilligen, soweit keine dienstlichen Gründe dagegen sprechen. Es gibt bereits einen positiv entschiedenen Fall. mehr...



weitere beitraege aus b+w Mai 07

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Freistellungsjahr flexibilisiert: Erfolg der GEW

(10/10) Die GEW hat bereits 2005 eine flexiblere Gestaltung des Freistellungsjahres erreicht. Der Gesamtzeitraum beträgt jetzt drei bis acht Jahre, d. h. auch eine dreijährige Teilzeitbeschäftigung mit zwei Dritteln der Dienstbezüge wird ermöglicht. Das Freistellungsjahr muss zudem nicht mehr unmittelbar im Anschluss an die Ansparphase genommen, sondern kann innerhalb eines Zeitraumes von 8 Jahren verschoben werden. Ferner können mehrere Freistellungsjahre am Ende von mehreren Ansparphasen zusammengefasst werden. mehr...





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