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Beschäftigte

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Mitarbeit in der GEW

Erfolg für die GEW: Arbeitszimmer wieder steuerlich absetzbar

(09/10) Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 6. Juli 2001 – 2 BvL 13/09 – die Regelung der steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers als verfassungswidrig angesehen. Lehrerinnen und Lehrer und vergleichbare Beschäftigte können daher zukünftig wieder Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen. Auch freiberufliche, als selbstständig anerkannte Lehrkräfte hatten Ärger hie und da Ärger mit ihren Finanzämtern bekommen und können nun aufatmen.
Volltext:

 Flugblatt_Erfolg_Arbeitszimmer.pdf
 39 KB

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Um die eingebrachte Tarifforderung von sechs Prozent zu untermauern,  ließen Berlitz-Kolleginnen und -Kollegen gemeinsam mit den GBR-VertreterInnen die Geschäftsleitung am 10. Dezember 2008  vor dem Intercity-Hotel Spalier laufen.

Bild: „Qualifikation honorieren“ - Um ihre Forderungen zu untermauern, lassen Berlitz-Kolleginnen und -Kollegen gemeinsam mit den GBR-VertreterInnen die Geschäftsleitung vor dem Intercity-Hotel Spalier laufen.

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