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Besoldung

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Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Besoldungsentwicklung in Baden-Württemberg. Weitere Informationen rund um das Thema Besoldung sind auf der Homepage des Hauptvorstandes der GEW zu finden. mehr...

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Martin Schommer


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Tarifergebnis auf Besoldung übertragen

(06/09) In einer harten Tarifauseinandersetzung hat die GEW für die Tarifbeschäftigten der Bundesländer im Frühjahr 2009 einen tragfähigen Tarifkompromiss erreicht. Kern des Tarifergebnisses war eine Einkommenssteigerung bestehend aus einem Sockelbetrag und einer prozentualen Erhöhung für die Jahre 2009 und 2010.

Dieses Tarifergebnis wird in Baden-Württemberg wie folgt auf
beamtete Lehrkräfte übertragen:
• Erhöhung der Grundgehälter für die Beamtinnen und Beamten ab 1. März 2009 um jeweils 40 Euro
• Lineare Besoldungserhöhung zum 1. März 2009 um 3,0 Prozent
• Erhöhung der Anwärtergrundbeträge ab 1. März 2009 um
60 Euro
• Lineare Erhöhung der Besoldung und der Anwärterbezüge zum 1. März 2010 um 1,2 Prozent

Außerdem gab es 2009 eine Einmalzahlung in Höhe von 40
Euro.




Tabellen 2009/10:

 Besoldungstabellen.pdf
 

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GEW-Erfolg: Gehälter werden erhöht

(12/07) - Seit der Föderalismusreform ist nicht mehr der Bund, sondern das Land für die Besoldung der Landesbeamten zuständig. Die Gewerkschaften haben mit der Landesregierung Ende 2006 verhandelt und eine „Verständigung“ erzielt, die von Ministerpräsident Oettinger und vom GEW-Landesvorsitzenden Rainer Dahlem unterschrieben wurde.

Landesregierung hat im Frühjahr 2007 einen Gesetzentwurf zur Integration der Sonderzahlungen und zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2008 (BVAnpG 08) im Landtag eingebracht (LT-Drucksache Nr.14/1601). Bis zum Redaktionschluss dieser Ausgabe der „Schulleitung“ waren die Beratungen des Landtags nicht abgeschlossen; es besteht jedoch kein vernünftiger Zweifel daran, dass er so in Kraft treten wird. Wir informieren deshalb hier über die neuen Gehalts- und Zulagensätze, die ab 1.1.2008 gelten sollen.

Informationen zur Besoldungserhöhung als pdf-Datei (Auzug aus "Die Schulleitung 4-2007):

 Besoldungserhoehung_ab_2008.pdf
 

(11/06) Älterer Beitrag zu diesem Thema hier...

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Kürzung der Eingangsgehälter verschärft Lehrermangel

(01/07) - „Die SPD in Baden-Württemberg macht sich mit einem bildungspolitischen Ladenhüter aus Rheinland-Pfalz lächerlich. Offenbar ist die SPD nicht mehr in der Lage, seriöse und zukunftsweisende Bildungspolitik zu gestalten. Mit einer Kürzung der Eingangsgehälter für Lehrkräfte macht sie sich angesichts des Lehrermangels auch bei allen Eltern und Kindern unglaubwürdig“, sagte am Montag (15.01.) in Stuttgart Rainer Dahlem, Landesvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).

In den nächsten zehn Jahren werden 38.000 Lehrerinnen und Lehrer im Südwesten pensioniert. „Die Landesregierungen der nächsten Jahre stehen vor der Aufgabe, diese Stellen mit gut ausgebildetem Nachwuchs zu besetzen und vor allem einen großen Lehrermangel in den Hauptschulen und Beruflichen Schulen zu verhindern. Die SPD wird mit dieser Politik aber auf absehbare Zeit keine Chance haben, Bildungspolitik in Baden-Württemberg mitzugestalten “, sagte Dahlem. Dahlem bedauert, dass die Argumente der Bildungspolitiker in der SPD-Fraktion offenbar ignoriert wurden. „Bildungspolitik ist das zentrale Politikfeld der Bundesländer. Die SPD hat hier seit der Landtagswahl keine eigenen Akzente setzen können. Mit dem Vorschlag zur Kürzung der Einstiegsgehälter wird dies weiter verschärft. Das ist Politik auf Kosten der jungen Generation“, sagte Dahlem.

Das SPD-Mitglied Dahlem sieht seine Partei in der Glaubwürdigkeitskrise. „Der Parteivorsitzende Kurt Beck fordert kräftige Lohnzuwächse bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, aber die Sozialdemokraten in Baden-Württemberg wollen bei den Jungen abkassieren. Wer eine ordentliche Unterrichtsversorgung nicht finanzieren will, soll das sagen, aber nicht auf dem Rücken des Lehrernachwuchses Haushaltslöcher stopfen“, so Dahlem.

Mehr zum Thema:

SWR 15.01.07

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Versorgungsänderungsgesetz 2001 ist verfassungskonform

(09/05) Am 27.09.2005 hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) seine ersten Urteile zum Versorgungsänderungsgesetz 2001 verkündet (u.a. 2 BvR 1387/02). Nach diesem Urteil ist das Versorgungsänderungsgesetz 2001 verfassungskonform. Bei den entschiedenen Verfahren handelt es sich nicht um die mit Rechtsschutz der GEW eingelegten Verfassungsbeschwerden. Es ist jetzt damit zu rechnen, dass diese zeitnah und ebenfalls negativ entschieden werden.

Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 wird, beginnend von der ersten Besoldungserhöhung nach 2002, im Zusammenhang mit den dann folgenden acht Besoldungs- und Versorgungserhöhungen der Höchstruhegehaltsatz von 75 Prozent auf 71,75 Prozent abgesenkt. Diese Absenkung trifft alle Beamt/innen und erstmals auch bereits vorhandene Versorgungsempfänger/innen (Pensionär/innen). Wir hatten mehrfach darüber berichtet; der GEW Rechtsschutz Baden-Württemberg betreut hunderte von Widerspruchs- und Antragsverfahren für betroffene Kolleg/innen. Diese waren bezüglich des überproportionalen Teilzeitabschlages (s. b&w 9/05, S. 29) erfolgreich und werden wohl bezüglich der Absenkung durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 nicht erfolgreich sein. mehr...

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Zuwendung gekürzt und umgestaltet

(02/04) Am 29. Oktober 2003 hat der Landtag das Landessonderzahlungsgesetz beschlossen. Damit wurde für die Beamtinnen und Beamten das Urlaubsgeld abgeschafft und die jährliche Sonderzuwendung (Weihnachtsgeld) für das Jahr 2003 gekürzt und für die Folgejahre auf niedrigerem Niveau in monatliche Sonderzahlungen umgewandelt. Mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 wurden die Länder ermächtigt, die bisher bundesrechtlich geregelten Einmalzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) eigenständig zu regeln.

Details der Regelung können Sie in der nachfolgenden pdf-Datei lesen.

Stellungnahme des DGB zum Entwurf des Landessonderzahlungsgesetz. mehr...

 Landessonderzahlungsgesetz_2003.pdf
 

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Urteil des Verwaltungsgerichtshof
zur Kürzung des Weihnachtsgelds

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Leistungsstufen zur Motivation ungeeignet

(02/04) Frauen und Teilzeitbeschäftigte werden bei der Leistungsstufenvergabe benachteiligt. Zwei Erhebungen hat das Kultusministerium an allen Schulen zur Vergabe der Leistungsstufen durchgeführt. Sie sind Ergebnis einer Initiative des Hauptpersonalrats für Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen. Die Ergebnisse haben in ihrer Deutlichkeit überrascht: Frauen und in noch wesentlich höherem Maß Teilzeitbeschäftigte sind in allen Schularten bei der Leistungsstufenvergabe deutlich unterrepräsentiert.

 Benachteiligt-bei-Leistungsstufenvergabe.pdf
 

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