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Betriebsratsarbeit

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Betriebsräteschulung 2012
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Infos für Betriebsräte im Netz

Die Hans-Böckler-Stiftung hat speziell für Betriebsräte einige neue Service- und Informationsangebote auf ihren Internetseiten aufgebaut. Themen sind:

- Basiswissen Mitbestimmung
- Betriebsräte im Web
- Gewerkschaftliche Online-Angebote
- Betriebsrats-Netzwerke
- Gesetze zur Mitbestimmung


Weitere Tipps für Betriebsräte:

ver.di und DGB

Weitere Informationen

Martin Schommer



Magazin Mitbestimmung

Betriebsräteschulung und Schulung für MAV’n

Vom 9. Juli (12:30 Uhr) bis 11. Juli (15:30 Uhr) bietet die GEW Baden-Württemberg in Pforzheim/Hohenwart eine Schulung für Mitglieder in Betriebsräten und Mitarbeitervertretungen an. Neben einer Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz werden auf der Schulung verschiedene spezifische Themen der betrieblichen Mitbestimmung vertiefend behandelt. Die Kosten der gesamten Schulung (ohne Fahrtkosten) betragen 390,- Euro pro Person (190,- Euro Übernachtung und Verpflegung, 200,- Seminargebühr).

Die Anmeldungen ist sowohl im Online-Verfahren (siehe unten) als auch per Post/FAX (Unterlagen siehe unten) möglich.

 Einladung_BR-Schulung_2012.pdf
 

 Programm_2012.pdf
 

 Anmeldung_GEW-BR-Schulung_2012.pdf
 

 Bestaetigung_des_Arbeitgebers_2012.pdf
 

Online-Anmeldung

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Beschluss des BR/ der MAV über meine Teilnahme:


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Ich bin damit einverstanden, dass meine Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Seminaren zur Bildung von Fahrgemeinschaften und zum Informationsaustausch weitergegeben werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben :


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Sicherheitscode: 7150
 Bitte hier den oben stehenden Sicherheitscode eingeben.

Bei Rückfragen zur Schulung:

Monika Dehmelt

Telefon: 

0711 21030 - 26

Fax:

0711 21030 - 45

E-Mail-Adresse


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Betriebsratswahlen 2010

In diesem Jahr finden vom 1. März bis zum 31. Mai wie alle vier Jahre die Betriebsratswahlen statt. Unsere Bezirksgeschäftstellen informieren gerne über die laufenden Vorbereitungen zu den Wahlen.


GEW BezirksgeschäftsstelleE-Mail
NordwürttembergE-Mail-Adresse
SüdwürttembergE-Mail-Adresse
NordbadenE-Mail-Adresse
SüdbadenE-Mail-Adresse

Aufruf der Kirchen zu den Wahlen

(02/10) Die beiden großen Kirchen in Deutschland rufen gemeinsam zu den Betriebsratswahlen auf. „Gerade in diesen kritischen Zeiten muss die Möglichkeit zur Mitbestimmung wahrgenommen und damit die Rechte der Beschäftigten gestärkt werden“, fordern der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, und die Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischöfin Dr. Margot Käßmann, in einem gemeinsamen Appell. Aus der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise müssten Konsequenzen gezogen werden, um in Zukunft Krisen solchen Ausmaßes möglichst zu verhindern. Es bedürfe dazu einer Rückbesinnung auf die Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft. Die Christliche Sozialethik bekenne sich daher zur betrieblichen Mitbestimmung als einem bewährten Gut der Sozialen Marktwirtschaft.

Achtung! die Betriebsratswahlen kommen

Erläuterungen zur Wahl

(12/09) Diese Zeilen sollen jene wachrütteln, die in Betrieben arbeiten, die unter das Betriebsverfassungsgesetz
fallen. Bekanntermaßen wählen Beschäftigte in Betrieben
außerhalb des öffentlichen Dienstes, der Kirchen und deren Einrichtungen alle vier Jahre einen Betriebsrat.
Diese vier Jahre sind Anfang 2010 zu Ende
und so gilt es erste Vorbereitungen zu treffen. mehr...
































Orginaltext
Aufruf

 Aufruf_zu_Betriebsratswahlen.pdf
 

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Aufgaben von Betriebsräten

(04/07) - Betriebsräte vertreten die Arbeitnehmer im Betrieb. Sie entscheiden mit bei Einstellungen, Entlassungen oder grundlegenden Veränderungen der Betriebsorganisation. Auch in vielen alltäglichen Fragen bestimmen Betriebsräte mit - ob es um Parkordnung oder Rauchverbot geht. Die Mitwirkungsrechte sind unterschiedlich ausgeprägt: vom Anspruch auf Information bis zum definitiven Vetorecht.

Gleiches Recht für alle
Betriebsräte haben die Pflicht, mit dem Arbeitgeber gemeinsam darauf zu achten, dass die Beschäftigten nicht unterschiedlich behandelt werden - sei es, weil sie "nur" befristet oder in Teilzeit beschäftigt sind, sei es wegen ihrer Abstammung oder Religion, ihrer politischen oder gewerkschaftlichen Einstellung oder ihrer sexuellen Identität.

Gegen die Benachteiligung schwächerer Gruppen
In jedem Betrieb gibt es Minderheiten, beispielsweise ältere Arbeitnehmer, Schwerbehinderte oder Ausländer. Aber auch Frauen werden bis heute noch immer benachteiligt. Betriebsräte haben die ausdrückliche Aufgabe, gerade diese Gruppen zu unterstützen. mehr...

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Betriebs- und Personalraete im Oeffentlichen Dienst

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Abschlussbericht der Wissenschaftler zur Modernisierung der Mitbestimmung

(01/07) - Die wissenschaftlichen Mitglieder der Biedenkopf-Kommission haben der Mitbestimmung in ihrem Abschlussbericht ein gutes Zeugnis ausgestellt: Das deutsche Modell der paritätischen Unternehmensmitbestimmung habe sich bewährt und bedarf auch in Zeiten der Globalisierung keiner grundlegenden Revision. Gewerkschaften und Arbeitgeber sind in der Kommision zu keiner gemeinsamen Position gekommen. mehr...

Zusammenfassung des Kommissionsberichts von der Hans-Böckler-Stiftung:

 Zusammenfassung_BiKo_deutsch.pdf
 

Weitere Informationen:

Grafik zur Notwendigkeit der Mitbestimmung

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Neue Regeln seit 2004

(03/06) Zum 1. Januar 2004 sind Neuregelungen zum Kündigungsschutz in Kraft getreten, die bereits im Zeitraum "1996 bis 1998" durch die Vorgänger-Regierung und das sogenannte "Arbeitsrechtliche Gesetz zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung" eingeführt wurden, und die erhofften positiven Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt nicht hatten. - Insofern kann von einer Reform i. S. einer Weiterentwicklung kaum gesprochen werden. [...]

Diesen Beitrag in voller Länge lesen/laden:

 Kuendigungsschutzgesetz.pdf
 

Weitere Informationen:

Boeckler-Box zum Thema Kuendigungsschutz

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Ein-Euro-Jobs – Einflussmöglichkeiten von Betriebsräten

(01/06) - Betriebs- und Personalräten kommt bei der Einrichtung von Ein-Euro-Jobs die Aufgabe zu, die Interessen der Beschäftigten und die der Arbeitssuchenden miteinander zu verbinden und zu vertreten. Das gemeinsame Interesse besteht in der Sicherung der Beschäftigungsmöglichkeiten und der Schaffung von ordentlichen, sozialversicherungsrechtlich geschützten Arbeitsverhältnissen.

Mit dieser Handlungshilfe will die GEW Betriebs- und Personalräte in die Lage versetzen, ihre Einflussmöglichkeiten bei der Schaffung und Ausgestaltung von Arbeitsgelegenheiten wahrzunehmen. Betriebs- und Personalräte können auf die Einhaltung der Kriterien für die Schaffung von Ein-Euro-Jobs wie öffentliches Interesse, Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneutralität und arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit achten. Obwohl Arbeitslose, die in Ein-Euro-Jobs eingesetzt werden, keinen Arbeitnehmerstatus haben, können Betriebs- und Personalräte bei der Eingliederung in den Betrieb mitreden.

Broschuere laden/lesen: Abbildungsrechts anklicken!

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Tarifarbeit bei Bildungsträgern

(02/06) Die GEW setzt sich bei Bildungsträgern für bessere Arbeitsbedingungen ein und unterstützt die Betriebsräte in zahlreichen Einrichtungen. mehr...

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