zur Startseite
Pfad zur Seite:Startseite - Themen - Frauenpolitik - Veranstaltungen Frauen- und Antidiskriminierungspolitik - Betrifft 'Frauenvertetung'

Betrifft 'Frauenvertetung'

Unterseiten:

Seitenabschnitte:
Vorschau

Fachtagung für Beauftragte für Chancengleichheit (BfC), ihre Stellvertreter/innen und ÖPR an Schulen am 26. Oktober 2010

Frauenförderung ernst gemeint! Die Politik ist gefragt!

Sozialministerin Katrin Altpeter hat im Rahmen der BfC-Tagung des DGB im Juni 2011 einen „Bewusstseinswandel“ für eine moderne Frauenpolitik gefordert. Die Frauenerwerbstätigkeit sei längst im Wandel, aber es gelte nach wie vor, Nachteile für Frauen auszugleichen. Dabei will die Landesregierung mit gutem Beispiel vorangehen und den Frauenanteil in Gremien und Führungspositionen erhöhen, so Altpeter beim DGB.

90 Tagungsteilnehmerinnen und Vertreterinnen aus der Politik diskutierten die Ideen der GEW für eine Frauenpolitik mit Biss rund um das Chancengleichheitsgesetz (ChancenG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). An diese positiven Gespräche werden wir anknüpfen .
Die ausführlichen Forderungen der GEW zum Thema Frauenförderung an Schulen sind im Hauptvortrag der stellvertretenden GEW-Vorsitzenden, Barbara Haas, zusammengefasst.

 Frauenfoerderung_ernst_gemeint_Die_Politik_ist_gefragt.pdf
 

Aus aktuellem Anlass hat sich die Tagung mit den Ankündigungen der Landesregierung zum Sparhaushalt befasst. Der Brief an die Landtagsabgeordneten der Grünen und der SPD kann hier nachgelesen werden.

 Resolution_der_BfC-Tagung_zum_Sparhaushalt_11-10-26.pdf
 Bei wenigen Enthaltungen von 90 Tagungsteilnehmer/innen beschlossen.



 Flyer_BfC-Tagung_2011.pdf
 

Vorschau

Die GEW veranstaltet einmal im Jahr eine Tagung für Beauftragte für Chancengleichheit (BfC) an Schulen, mit dem Ziel, die Kolleginnen für diese wichtige Aufgabe zu qualifizieren. Die Nachfrage zeigt - die Angebote von offizieller Seite sind nicht ausreichend. Gleichzeitig ist die Tagung ein wichtiges Forum, die frauenpolitischen Forderungen der GEW für den Bereich Schule zu diskutieren und nach außen zu tragen. Weitere Veranstaltungsangebote für BfC finden Sie hier.
Gerne senden wir allen BfC und ihren Stellvertreterinnen auch unsere Veranstaltungsinfos per E-Mail zu. Eine formlose E-Mail an E-Mail-Adresse unter Angabe des Namens und der Schuladresse genügt, um in den Verteiler für BfC aufgenommen zu werden.

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Beauftragten für Chancengleichheit ist gemäß § 19 (2) ChG die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsangeboten zu ermöglichen, soweit diese für ihre Tätigkeit erforderlich sind.
Die Teilnahme- und Reise- und Verpflegungskosten werden nicht von der GEW erstattet.

Laut Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums vom 21.10.2005 entscheidet die Schulleitung über die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen freier Träger. Bei Genehmigung besteht Dienstbefreiung und Dienstunfallsschutz.

Für die Kostenübernahme ist das Regierungspräsidium zuständig. Der Kostennachweis muss bei der Fachlichen Beraterin beim RP eingereicht werden.
Bei BfC an Staatlichen Schulämtern, ist die Leitung des Staatlichen Schulamtes für die Kostenerstattung zuständig.

SucheHilfeEmailSitemapDruckversion
Suche,Hilfe,Email,Sitemap