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 | (b&w 3/07 Seite 42)
| 150 Beauftragte für Chancengleichheit: Zwei Schritte vor und keinen zurück!
Unter dem Motto „Eigenständigkeit von Schulen – Chancen und Risiken“ trafen sich am 5. Februar in Stuttgart ca. 150 Beauftragte für Chancengleichheit aus Gymnasien und Beruflichen Schulen mit Personalrätinnen der GEW. Die Veranstaltung fand zum fünften Mal statt und die große Resonanz zeigte die Notwendigkeit der Fortbildung ein gutes Jahr nach Inkrafttreten des neuen Chancengleichheitsgesetzes.
Das Chancengleichheitsgesetz ist ebenso wie das alte Landesgleichberechtigungsgesetz zwei Zielen verpflichtet:
- Erhöhung des Anteils von Frauen in Bereichen in denen sie unterrepräsentiert sind.
- Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Männer und Frauen.
Auch wenn der Anteil von Frauen an Führungsfunktionen gestiegen ist – im Landesdurchschnitt liegt er immer noch bei etwas über 30 Prozent. Vor allem bei Schulleitungen an Gymnasien und gewerblichen sowie kaufmännischen Schulen lässt der Anteil der Frauen noch sehr zu wünschen übrig, auch wenn in wenigen Städten bereits die Hälfte der Gymnasien von Frauen geleitet wird. Der Anteil von 15 Prozent Schulleiterinnen an Gymnasien ist noch kein Anlass, Frauenförderung in Führungsfunktionen als erfolgreich abgeschlossen zu betrachten, machte Barbara Haas, stv. GEW Landesvorsitzende, in ihrem Eingangsreferat sehr deutlich.
Eine neue Herausforderung ergibt sich durch die zunehmende Eigenständigkeit von Schulen: Personalauswahl, Fortbildung und Qualifizierung der Beschäftigten, Beförderungen und Schulentwicklung sind Felder, in denen die Beauftragte für Chancengleichheit mitwirkt. Sie achtet dabei auf die Durchführung und Einhaltung des Gesetzes und unterstützt die Schulleitung bei dessen Umsetzung. Diese Themen wurden in Workshops am Nachmittag genauer bearbeitet:
- Beteiligungsrechte der BfC bei personellen Maßnahmen.
- Schulleitung, BfC und ÖPR im Spannungsfeld der Schulentwicklung.
- Fortbildung als zentrales Instrument der Personalentwicklung
- Die geplanten Zielvereinbarungen zwischen Schule und RP –Was kommt auf die Chancengleichheitsbeauftragten zu?
- Aktuelles zum neuen Tarifrecht.
Auch wenn viele meinen, die Präsenz von Frauen in Führungsfunktionen sei ausreichend und die Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Schulbereich seien optimal, so ist es im Schulbereich oftmals schlechter möglich eine verlässliche Kinderbetreuung zu organisieren als im Beruf mit festen Arbeitszeiten. Bei der Lösung dieser Probleme sind die Beauftragten für Chancengleichheit gefragt und weichen keinen Schritt zurück! Dorothee Wetzel, Vorstandsbereich Frauenpolitik
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