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DGB-Stellungnahme, Entwurf des Landessonderzahlungsgesetzes, 27.8.03

Gesetzentwurf zur Kürzung von Weihnachtsgeld und Streichung des Urlaubgeldes
Durch das Bundesbesoldungs- und versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 wurde den Ländern bekanntlich die Möglichkeit eröffnet, die bisher bundesrechtlich geregelten Einmalzahlungen (das sogenannte Weihnachtsgeld und das Urlaubsgeld) eigenständig zu regeln.
Die Landesregierung hat im August 2003 den Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Sonderzahlungen in Baden-Württemberg vorgelegt.

Ab dem Jahr 2004 soll das Urlaubsgeld gestrichen werden. Aus dem jährlichen Weihnachtsgeld (Sonderzuwendung) soll eine monatliche "Sonderzahlung" werden, die an künftigen linearen Besoldungsanpassungen teilhaben soll. Sie beträgt monatlich 5,33 % der Dienstbezüge (ausgenommen der Familienzuschlag). Das sind - umgerechnet auf einen Jahreszeitraum - 64 % der Bezüge. Hinzu kommen monatlich 7,19 % des Familienzuschlages. Für jedes Kind gibt es darüber hinaus zusätzlich monatlich 2,13 Euro.

Die Sonderzahlungen sollen ruhegehaltfähig sein, soweit sie sich nach ruhegehaltfähigen Dienstbezügen bemessen. Versorgungsempfänger sollen demgemäss grundsätzlich ein erhöhtes Ruhegehalt erhalten, lediglich die Leistungen, die an Kinder anknüpfen, sollen in Form von Sonderzahlungen erbracht werden. Für vorhandene Versorgungsempfänger soll ein Übergangsrecht geschaffen werden.
Diese Kürzung soll bereits für das "Weihnachtsgeld" im Jahr 2003 in folgender Form vollzogen werden: Die bisherige Sonderzuwendung in Höhe von 86,31 % der Dienstbezüge soll im Jahr 2003 auf 57,5 % der Dienstbezüge (ausgenommen der Familienzuschlag) reduziert werden. Vom Familienzuschlag soll es den bisherigen Prozentsatz von 86,31 % geben. Die Reduzierung auf 57,5 % in diesem Jahr hängt damit zusammen, dass im Jahr 2003 das Urlaubsgeld noch gezahlt wurde, es soll über die Zuwendung wieder "kassiert" werden.

Die entsprechenden Tarifverträge für Angestellte sind ebenfalls gekündigt, gelten aber wegen der tarifvertraglichen Nachwirkung für bereits Beschäftigte bis zum Abschluss neuer Tarifverträge weiter.

Ab dem 31. Juli 2003 neu eingestellte Angestellte erhalten in bezug auf die Sonderzuwendung Arbeitsverträge entsprechend den oben dargestellten beabsichtigten Neuregelungen für Beamtinnen und Beamte.

Der DGB hat für die Einzelgewerkschaften des Öffentlichen Dienstes ausführlich zum Gesetzentwurf Stellung genommen und seine Positionen auch in der öffentlichen Anhörung im Finanzministerium mit Nachdruck vertreten. Die Stellungnahme hat folgenden Wortlaut:

 dgb-stena-sonderzahlgg.pdf
 

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