 | (b&w 1-2/2006 Seite 43)
| Zerstört die EU das deutsche Berufsbildungssystem?
EU-Bildungspolitik: Die Grundzüge der europäischen Berufbildungspolitik und die gewerkschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema werden hier dargestellt und von Michael Futterer kritisch bewertet.
Die Europäische Kommission ist zurzeit dabei, eine europäische Berufsbildungspolitik zu installieren. Wesentliche Elemente dieser Politik sind die Einführung des „Europäischen Qualitätsrahmen“ (EQR) und des „Europäischen Kreditpunktesystems für berufliche Bildung“ (ECVET). Beide Maßnahmen sind von der Kommission ausgearbeitet und momentan in halböffentlichen, nationalen Konsultationsprozessen. Im Frühjahr 2006 sollen sie dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden, 2007 entscheidet der Ministerrat. Die neu gebildete Bundesregierung hat ihre Unterstützung für das EQR/ECVET bereits in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen.
Die Entwicklung wird von den Gewerkschaften ausgesprochen kritisch gesehen. So kommt Dr. Ingrid Drexel in einem Gutachten* für die IG Metall und ver.di zu der Einschätzung, „dass das von der Kommission präsentierte EQR/ECVET-System mit großer Wahrscheinlichkeit das Duale System eliminieren würde und dass dies die gesellschaftliche Funktionalitäten, die dieses System sowohl für die berufliche Bildung eines großen Teils der künftigen Arbeitnehmer als auch für eine Reihe darauf aufbauender gesellschaftlicher Strukturen und Prozesse – Arbeitsorganisation, Arbeitsmarkt, Entlohnung und Industrielle Beziehungen – mit sich bringt, zerstören würde.“ (Dr. Ingrid Drexel: Das Duale System und Europa, S.113.) Worum geht es im Einzelnen?
Der Hintergrund
Die Tatsache, dass die EU-Kommission auf dem Gebiet der Bildungspolitik tätig wurde, ist an sich bemerkenswert, da die EU bislang in diesem Bereich keinerlei Kompetenzen besitzt bzw. besaß. Dies hat sich mit dem „Lissabon-Gipfel“ im Jahr 2000 geändert.
Die Politik der EU-Kommission wird vom so genannten „Lissabon-Prozess“ bestimmt. Demnach soll die Union bis 2010 zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsregion der Welt werden. Ausgangspunkt der Politik der EU-Kommission sind also die Erfordernisse des globalisierten Marktes. Grundsätzliches Ziel ist hier die Schaffung eines offenen europäischen Arbeitsmarktes. Diesem Ziel dient z. B. die umstrittene europäische Dienstleistungsrichtlinie, mit der eine Deregulierung des Arbeitsmarktes erreicht werden soll. Aber auch die Berufsbildungspolitik zielt darauf ab. Heute gibt es in den 32 beteiligten Ländern (EU-Mitgliedsstaaten und Beitrittskandidaten, sowie einige Länder des EWR) jeweils eigenständige, historisch gewachsene Berufsbildungssysteme. Diese Unterschiedlichkeit ist aus der Sicht der Kommission ein Hindernis für einen einheitlichen und offenen europäischen Arbeitsmarkt. Sie verhindert einerseits die Vergleichbarkeit und Transparenz beruflicher Qualifikationen und damit die freie Verfügbarkeit der Arbeitskraft in Europa. Sie hat andererseits aber auch Auswirkungen in den Arbeitsmarkt und in die Tarif- und Lohnstruktur hinein.
Das deutsche System z. B. basiert auf dem Berufsprinzip, d. h. der junge Mensch absolviert im Rahmen des bestehenden Berufsbildungssystems eine formelle Ausbildung mit einem entsprechenden Abschluss. Diese Berufsbilder wirken sich auf die Struktur der Arbeitsplätze und der Tarifverträge aus. Sie sind ein Teil der Regulierung des Arbeitsmarktes und behindern nach Meinung der EU-Kommission einen offenen europäischen Arbeitsmarkt.
Gleichzeitig wurde in der EU ein neues Politikverfahren – die Methode der „offenen Koordination“ – eingeführt. „Mit diesen Verfahren ist [...] die Kommission, ungeachtet fehlender eigener Zuständigkeit für Veränderungen der nationalen Bildungssysteme, in der Lage, die nationalen Regierungen auf Veränderungsziele zu verpflichten, für die sie Konsens herstellt.“ (Drexel, S.26) Drexel kommt zu dem Schluss, dass ein zentrales Interesse am EQR/ECVET-System darin bestehe, Druck auf die Nationalstaaten auszuüben um Reformen eines bestimmten Typs in Gang zu setzen (Drexel S. 76).
Die Maßnahmen
Drexel charakterisiert die Maßnahmen folgendermaßen: „Der Grundgedanke der neuen europäischen Berufsbildungspolitik und ihrer Instrumente besteht – schematisch dargestellt – darin, zum einen das, was an menschlichen Fähigkeiten für Arbeit Relevanz und Wert haben soll, neu zu definieren und in neuer Form zu bewerten, zum anderen diese menschlichen Fähigkeiten und die Prozesse ihres Erwerbs in schmale Einheiten aufzugliedern.“
1. Der Europäische Qualifikationsrahmen (EQR)
In seiner Struktur folgt der EQR dem Prinzip der „outcome-orientierten Identifikation und Bewertung von Lernergebnissen. Relevant ist nur noch, ob bestimmte, vorab festgelegte Lernziele („Lern-Outcomes“) erreicht sind, und ob das durch diese Ziele vorgezeichnete Kompetenzprofil in einer Handlungssituation nachgewiesen ist. Die Art und Weise, wie diese Lernziele erreicht wurden, ist irrelevant.“ (Drexel S.34)
Konkret definiert der EQR nach Vorschlag der europäischen Expertengruppe acht Niveaus. Diese reichen von Allgemeinwissen und Basisfertigkeiten (Niveau 1 Pflichtschule ohne Abschluss!) bis zum Doktor-Niveau (Stufe 8 – Führende Expertentätigkeiten)
2. Das ECVET (Leistungspunktesystem)
Parallel zum EQR will die EU-Kommission ein Leistungspunktesystem einführen, mit dem berufliche Qualifikationen bewertet werden sollen. Damit soll – so die offizielle Begründung – eine transnationale Anerkennung von Qualifikation, eine höhere Mobilität im Bildungssystem, Lebenslanges Lernen und die Anerkennung von informellen Lernprozessen erreicht werden.
Bewertet werden dabei allerdings nicht Ausbildungsgänge, die mit einem qualifizierten Abschluss enden. Diese werden zerschlagen und in einzelne „Units“ (einzelne schmale Bündel von Kenntnissen, Fertigkeiten und Verhaltenspotenzialen, die einzeln vermittelt, geprüft und zertifiziert werden können) und Module. Gleichzeitig sollen auch so genannte. „informelle Lernprozesse“ (im betrieblichen Arbeitsprozess, im Privatleben und/oder in sozialen Aktivitäten) bewertet werden. Diese entsprechen einer Unit. Mehrere Units werden zu einer Qualifikation zusammengefügt, die dann von der nationalen Instanz anerkannt wird.
Gleichzeitig sollen die einzelnen Units mit einen Punktesystem bewertet werden. Diese können gesammelt werden und per Punktesumme eine Einstufung in den EQR ermöglichen (Bsp.: 20-40 Punkte entspricht Niveau 1). „Basiseinheit von Bildungssystemen sollen also nicht mehr komplexe Qualifikationen sein, sondern Units; und an die Stelle von Ausbildungsgängen sollen entsprechende Ausbildungsmodule treten.“ (Drexler S. 44)
Die Konsequenzen
Diese kurze Übersicht macht deutlich, dass es bei der Europäischen Bildungspolitik um weitaus mehr geht, als um den Versuch Bildungsabschlüsse transparent und vergleichbar zu machen. Drexel schätzt, dass es der EU-Kommission u. a. darum gehe, die bislang weitgehend öffentlich organisierten Bildungssysteme der europäischen Länder in einen gemeinsamen, einheitlich strukturierten europäischen Bildungsmarkt zu integrieren und die verschiedenen Systeme letztlich einem einheitlichen Modell anzunähern. D.h., es geht letztlich um die Privatisierung der Bildung!
EQR und ECVET brechen darüber hinaus mit dem deutschen Bildungs- und Ausbildungssystem. Folgt man den Plänen der EU, dann wäre dies das Ende des Berufssystems. D. h. die Berufsausbildung und der qualifizierte Berufsabschluss, der einem Menschen auch Identität sowie Autonomie und Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt verschafft, wird abschafft zugunsten eines Systems, das kleinste Units oder Module addiert und bewertet.
Es wäre aber auch das Ende des Rechts auf Bildung und auf eine berufliche Erstausbildung und der damit verbundenen gesellschaftlichen Verantwortung, eine entsprechend ausreichende Zahl an Ausbildungsplätzen zur Verfügung zu stellen. Zwei Beispiele verdeutlichen dies: 1.Nach unserem Verständnis gilt ein Jugendlicher, der die Hauptschule ohne Abschluss verlässt, als Problemfall, der einer besonderen Förderung bedarf. Nach dem Verständnis der EU erreicht er das Niveau 1 des EQR. Mit dieser Sicht wäre über Nacht das Problem der Schulabbrecher in Deutschland qua politischer Definition beseitigt.
2.Seit einigen Jahren gehen in Deutschland die betrieblichen Ausbildungsplätze massiv zurück. Dieses Problem wäre ebenfalls weggewischt, da berufliche Qualifizierung nicht mehr ausschließlich über den formellen Weg einer Berufsausbildung mit Abschluss geschieht, sondern mit vielen kleine Units. Hier können auch schulische Bildungsgänge oder informelles Lernen angerechnet werden. So zynisch das klingt: In diesem System ist der Ein-Euro-Job ebenfalls eine Unit, die angerechnet werden kann. Schließlich verlangt der Gesetzgeber, dass mit dem Ein-Euro-Job eine Qualifizierung des Arbeitslosen verbunden sein muss!
Man kann das Fazit nur unterstreichen, das Ingrid Drexler in ihrem Gutachten zieht. Sie empfiehlt das „EQR/ECVET-Konzept abzulehnen und der damit verbundenen Entwicklung entgegenzutreten.“
* Das Gutachten kann über folgende Internetadresse bezogen werden: http://www.igmetall-wap.de/publicdownload/Gutachten_Drexel.pdf
| |