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Eckpunkte zur Bildungsplanreform

Lehrplanrevision - ein dynamischer Prozess

"Alle zehn Jahre wieder" erfasst uns die Diskussion um neue oder zumindest zu verändernde Lehrpläne. Die GEW meint: es ist Zeit, die Revision von Lehrplänen als zu verstetigende Aufgabe anzusehen. Bislang wurde dies bei der Entwicklung von Bildungsplänen nicht hinreichend zur Kenntnis genommen. Lehrplanrevisionen wurden immer so angegangen, dass versucht wurde, die Lehrinhalte auf einen wie auch immer definierten aktuellen Stand zu bringen, der aber zugleich die Anforderung der Beständigkeit erfüllen sollte.
Die permanenten Anpassungen und Änderungen im Nachgang der Verabschiedung von Lehrplänen haben immer wieder bestätigt, dass diese Anforderung nicht erfüllbar ist, vor allem nicht auf einer beim Kultusministerium angesiedelten, landesweit und für alle Schulen und Schularten verbindlichen Ebene.

Die GEW fordert:
Lehrpläne, Schulprogramme und konkrete Unterrichtsplanung müssen in ein stimmiges Gesamtkonzept eingebunden sein, das einerseits eine hinreichende Verbindlichkeit der Bildungsziele sicher stellt und andererseits Spielräume für das Aufgreifen von spezifischen Bedingungen und eine schulische Schwerpunktbildung ermöglicht. Lehrpläne mit einem definierten Kern und gleichzeitiger Offenheit für Neuerungen und strukturelle Reformen sind dann als Teil eines umfassenden Schulentwicklungsprozesses zu verstehen.

Die Umsetzung kann durch die Einrichtung von Regionalen Pädagogischen Zentren (RPZen) erfolgen. RPZen käme - neben ihren Fortbildungs- und eratungsaufgaben - die Aufgabe zu, gemeinsam mit den Schulen Lehrpläne permanent auf Aktualität und Relevanz hin zu prüfen, gegebenfalls zu modifizieren, zu verändern, anzupassen oder eben zu revidieren. RPZen hätten dabei eine Mittlerfunktion zwischen schulischer Praxis und zentralen Vorgaben.

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Lehrplanrevision - ein dynamischer Prozess
Allgemeinbildung - Leitkonzeption für Schule und Lehrpläne
Bildung für alle und Chancengleichheit

Allgemeinbildung - Leitkonzeption für Schule und Lehrpläne

Die GEW hält nach wie vor Allgemeinbildung für eine Leitkonzeption, die tauglich ist, Verbindlichkeit und Offenheit von Schule und Lehrplänen gleichermaßen zu gewährleisten. Die Schule hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler zu autonom handlungsfähigen, leistungs- und selbstbildungsfähigen Menschen mit demokratischem Selbstverständnis zu erziehen.

Für die GEW umfasst Allgemeinbildung vor allem

  • Förderung der autonomen Handlungsfähigkeit und Persönlichkeitsbildung, indem sie Kennen mit Erkennen; Wissen mit Können und Verstehen; Verstehen mit Beurteilen; Kommunizieren mit Reflektieren, Selbstverstehen mit Fremdverstehen und Handeln mit konventionellen und universalistischen Werten verbindet;
  • anschlussfähige Selbstbildungsfähigkeit im Sinne von ‚Lernen lernen', denn sie ist Voraussetzung, um in der sogenannten Wissensgesellschaft bestehen zu können;
  • Demokratie lernen' als elementare Dimension des schulischen Bildungsauftrags.
  • Hinführung auf Handlungsfähigkeit in der Lebenswelt ohne Verkürzung auf eine unmittelbare Verwertung der Lerninhalte im Berufsleben;
  • interkulturelle Bildung als ein obligatorisches Bildungsziel mit eigenem Wert;
  • Wissen und Verstehen in der Informationsgesellschaft, denn nicht das Sammeln von Daten- und Faktenwissen ist Bildung, sondern deren Einordnung und Wertung in übergeordnete Fragestellungen und Zusammenhänge;
  • eine sich auf alle Bereiche erstreckende kritische Überprüfung unter der Fragestellung, welchen Beitrag Schule und Unterricht zur Herstellung von Geschlechtergleichheit und Geschlechterdemokratie leisten kann ("Gender Mainstreaming").

Die GEW fordert:
Das Allgemeinbildungskonzept muss als Leitlinie für die Bildungspolitik in der Gestaltung von Lehrplänen verankert werden.
Die bisherige Trennung von Lehrplanarbeit und fachdidaktischer Curricula muss durchbrochen werden.
Lehrpläne, die sich als thematische Verlängerung der wissenschaftlichen Disziplinen an den Hochschulen verstehen und sich deren Vorgaben unterwerfen, können weder dem Konzept der Allgemeinbildung gerecht werden noch sind sie in der Lage, den erwiesenermaßen zu engen und instrumentellen Bildungsbegriff (siehe PISA-Studie), der in Deutschland Tradition hat, aufzuweichen.
Lehrinhalte und Lehrmethoden sind auf dieses Allgemeinbildungsziel hin auszurichten. Das bedeutet zum Beispiel, den tradierten Fächerkanon teilweise durch Lernfelder zu ersetzen oder zu ergänzen. Die Allgemeine Didaktik hat die Aufgabe, die Fachwissenschaften und die Fachdidaktiken auf ihren Beitrag zur Allgemeinbildung kritisch zu befragen. Sie soll darüber hinaus bei Schülerinnen und Schülern Verständnis für den unterschiedlichen Zugriff der Wissenschaften auf die Wirklichkeit wecken und deren Leistungen für Erkenntnisgewinnung und Gestaltung des Lebens offen zu legen.

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Lehrplanrevision - ein dynamischer Prozess
Allgemeinbildung - Leitkonzeption für Schule und Lehrpläne
Bildung für alle und Chancengleichheit

Bildung für alle und Chancengleichheit


Eine demokratische und sozial verfasste Gesellschaft ist verpflichtet, jedem ihrer Mitglieder die größtmögliche Entfaltung des individuellen Potenzials zu ermöglichen um damit die gesellschaftliche Kommunikation und Teilhabe sicher zu stellen. Die GEW leitet daraus den Anspruch einer Bildung für alle ab. Bildung für alle meint ein verbrieftes Bildungsminimum. Dieses Bildungsminimum konkretisiert sich in einer grundlegenden Angebotsgleichheit der Schulen und in ausgleichenden Lernmöglichkeiten. Diese zielen auf Integration und Gemeinsamkeit . Die Lehrpläne der Sekundarstufe 1 - auch und insbesondere die der Hauptschule - müssen sich (kompensatorisch und integrativ) dem Kern einer anschlussfähigen Selbstbildungsfähigkeit widmen.

Schulen müssen die Umsetzung von Bildungszielen unter der Leitlinie von Gemeinsamkeit und Integration vollziehen. Die PISA-Studie hat jüngst bestätigt, dass es gerade diese Faktoren sind, die eine bessere Kompensation von Leistungsunterschieden und eine gezieltere individuelle Förderung ermöglichen.

Der horizontalen Gemeinsamkeit von Bildungsgängen muss vor diesem Hintergrund eine hohe Priorität eingeräumt werden. Die Verkürzung der gymnasialen Schulzeit auf acht Jahre zum Beispiel weist in die falsche Richtung, weil sie zu einer weiteren strukturelle Zerklüftung der Sekundarstufe I führt. Statt dessen ist eine Verstärkung des Integrationszieles zu fordern, die sich gleichermaßen in Gemeinsamkeiten der Curricula wie auch in einer entsprechenden Umstrukturierung des Schulsystems niederschlagen muss.

Ein höherer Grad an struktureller Integration erfordert eine Differenzierung von Zielen, Lernzeiten und Klassengrößen. Dem bei uns vorherrschenden Sortieren und Aussondern setzen wir entgegen: Die Verschiedenheit von Schülerinnen und Schülern zu akzeptieren und pädagogisch und methodisch angemessen zu reagieren ist allemal sinnvoller als sie durch selektive Mechanismen systemgerecht anpassen zu wollen.

Die GEW fordert:
Lehrpläne müssen der Leitlinie einer "Bildung für alle" gerecht werden. Unterschiedliche Startvoraussetzungen und Lebenslagen, Fähigkeiten und Begabungen der Schülerinnen und Schüler, aber auch die individuellen Entwicklungsverläufe sind zu akzeptieren und als Verpflichtung zur Kompensation zu verstehen.

Das bedeutet:
Lehrpläne müssen Zieldifferenz, d.h. individuelle Lernziele für alle Schülerinnen und Schüler zulassen. Die traditionellen Beurteilungen und Zeugnisse sind durch Lernportfolios (Dokumentation von Pensen, Addita usw.) zu ersetzen.
Im Rahmen von ganztagsschulischen Angeboten müssen Stütz- und Fördermaßnahmen einen zentralen Stellenwert im Lehrplangefüge erhalten, die vor allem auch individuelle Lernzeiten ermöglichen.
Die Klassengrößen sind innerhalb einer vorgegebenen Bandbreite an diagnostisch gesicherte Lernausgangslagen zu binden. Dies braucht flexible Formen schulbezogen gestalteter Unterrichts- und Förderkonzepte. Mit dem Instrument der Aussteuerung von Klassengrößen nach einem rigiden Teilerprinzip lässt sich eine innovative Lehrplanpolitik nicht umsetzen.

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Bildung für alle und Chancengleichheit

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