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 | (b&w 11/07 Seite 3)
Weitere Infos unter: www.gew-bw.de/ Beamtenpolitik.html

| 2008 – Das Jahr der Dienstrechtsreform?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Leserin, lieber Leser,
Für den 29. Oktober 2007 lud Ministerpräsident Günther Oettinger den DGB und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes zu einem Gespräch in Sachen Dienstrechtsreform ein.
Erinnern wir uns: Im Mai 2006 formulierte die Landesregierung ihre Absicht, das Dienstrecht der Beamtinnen und Beamten in Baden-Württemberg dann grundlegend zu reformieren, wenn dazu durch die Föderalismusreform die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Dies ist inzwischen (September 2006) geschehen; die Bundesländer haben jetzt die Möglichkeit, das gesamte Dienstrecht für ihre Beamtinnen und Beamten völlig eigenständig zu regeln.
Unabhängig davon, ob wir diese neue Form der Kleinstaaterei gut oder schlecht finden – als Gewerkschaft sind wir jetzt gefordert, uns aktiv in die Diskussion einzumischen und unsere Positionen offensiv zu vertreten. Der Fahrplan des Ministerpräsidenten sieht in etwa folgendermaßen aus:
Im ersten Quartal 2008 will die Landesregierung ihre Vorstellungen vorlegen; die Beratungen im Landtag sollen dann im zweiten und dritten Quartal stattfinden, so dass die Dienstrechtsreform am 1. Januar 2009 in Kraft treten kann. Ob dieser Zeitplan eingehalten wird, bleibt allerdings abzuwarten. Im Einzelnen geht es um folgende Punkte:
- Einführung leistungsbezogener Elemente in die Beamtenbesoldung (bis zu 1 Prozent analog der momentanen Regelung im Tarifvertrag der Länder).
- Besondere Ortszuschläge für bestimmte Ballungsräume, insbesondere für Beamte des mittleren Dienstes.
- euordnung der Besoldungstabelle, wobei offensichtlich daran gedacht ist, die Besoldungsgruppen A1 bis A4 wegfallen zu lassen, da es den einfachen Dienst faktisch nicht mehr gibt. Brisant wird es aber spätestens dann, wenn über Spreizungen und Streckungen geredet wird mit dem Ziel, eine stärkere Differenzierung der Besoldung zu ermöglichen. Konkret wird dabei immer auch das Beispiel der Lehrerinnen und Lehrer und der Besoldungsgruppen A12/A13 genannt, ohne dass konkret gesagt wird, was genau damit gemeint ist.
- Flexibilisierung des Laufbahnrechts verbunden mit einem eventuellen Umbau der Besoldungstabelle zugunsten der Familiengründungsphase.
- Anhebung des gesetzlichen Pensionseintrittsalters auf 67, wobei der Ministerpräsident offen gelassen hat, ob Baden-Württemberg in dieser Frage eine Vorreiterrolle übernehmen oder eher abwarten will. Die Landesregierung scheint aber entschlossen zu sein, dass dann, wenn eine Verlängerung auf der Tagesordnung steht, die Übergangszeit sehr viel kürzer vorgesehen werden soll als im Rentenrecht.
Grundsätzlich – das machte der Ministerpräsident in dem Gespräch deutlich – sei die Dienstrechtsreform aber nicht kostenneutral zu haben und dürfe auch nicht zu Haushaltseinsparungen führen. Es könne zwar nicht alles „on Top“ finanziert werden, der Landesregierung gehe es aber darum, den öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg attraktiv und wettbewerbsfähig zu halten.
Dass die Gewerkschaften in dem Gespräch ihre Positionen deutlich gemacht haben, versteht sich von selbst. Für die GEW zum Beispiel ist und bleibt klar, dass eine Anhebung des Pensionsalters so lange nicht verhandelbar ist, wie die große Mehrheit der Lehrerinnen und Lehrer nicht einmal das derzeit bestehende Pensionsalter von 65 Jahren erreicht.
Insgesamt brachte das Gespräch wenig Konkretes zutage. Zu unklar sind derzeit noch die Vorstellungen der Regierung insgesamt. Dennoch muss die GEW jetzt deutlich machen, unter welchen Voraussetzungen sie welche Veränderungen mittragen kann oder nicht. Das werden wir bis Anfang des Jahres 2008 tun. Alle Mitglieder sind aufgefordert, sich an dieser Diskussion zu beteiligen.
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