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Editorial Oktober

(b&w 10/08
Seite 3)



Pension mit 67 – nein danke!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Leserin, lieber Leser,

Ministerpräsident Oettinger sagte im Dezember 2007 den Gewerkschaften uneingeschränkt zu, sie frühzeitig und umfassend in die grundlegenden Veränderungen der Dienstrechtsreform einzubeziehen und zu beteiligen. Inzwischen ist der Zeitplan für die Dienstrechtsreform des Landes völlig aus den Fugen geraten. Offensichtlich hat die Landesregierung erkannt, dass weitreichende Veränderungen der Besoldung, der Versorgung, des Laufbahnrechts und die Anhebung der Pensionsgrenze nicht im Hauruckverfahren durchgezogen werden können.

Die vorgesehene Umsetzung zum 1. April 2009 ist nicht mehr realisierbar. Was macht Ministerpräsident Oettinger in dieser Situation? Er geht mit einem einzigen Mosaikstück der Dienstrechtsreform an die Öffentlichkeit und erklärt, dass das Pensionsalter auf 67 Jahre angehoben und schneller als bei der Rente und schneller als bei den Beamtinnen und Beamten des Bundes umgesetzt werden soll. Beamtenschaft und Gewerkschaften wurden über die Tagespresse von diesem Vorhaben informiert und aufgefordert „Gesprächsbereitschaft und Nachdenklichkeit“ zu zeigen. Unsere Antwort als Gewerkschaft ist klar: So geht es nicht! Nicht mit uns! Das habe ich dem Ministerpräsidenten in einem Brief im September mitgeteilt und die Situation aus unserer Sicht dargestellt:
Auf Initiative und mit maßgeblicher Beteiligung der GEW erarbeitete die Arbeitsgruppe „Erhalt der Dienstfähigkeit – Lehrergesundheit – Altersermäßigung“ unter der Leitung von Staatssekretär Wacker einen Maßnahmenkatalog, der darauf abzielt, die Dienstfähigkeit von Lehrerinnen und Lehrern bis zur Pensionsgrenze von 65 Jahren zu erhalten. Ziel der Arbeitsgruppe war, Maßnahmen der Gesundheitsprävention zur Vermeidung berufsbedingter psychischer und physischer Erkrankungen zu installieren. Ministerpräsident Oettinger sagte in unserem Gespräch im Februar zu, diese Maßnahmen im Zuge der Dienstrechtsreform umzusetzen. Die erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahmen wird die Pensionslasten senken können.

Wir verkennen nicht die Tatsache, dass Pensionsausgaben einen beträchtlichen Anteil des Landeshaushalts ausmachen. Wir akzeptieren allerdings nicht, dass die in der Vergangenheit nicht erfolgten Rücklagen für Pensionen zu Lasten der Beschäftigten gehen. Absichtserklärungen auf Erhöhung der Pensionsgrenze sogar in schnelleren Schritten als im Rentenrecht und eine Schlechterstellung als die Regelung des Bundes stellen die gegenüber der Arbeitsgruppe gemachten Zusagen in Frage und sind nicht geeignet, das Vertrauen der Beschäftigten in die Glaubwürdigkeit der Landesregierung zu stärken.

Bevor das Pensionsalter erhöht wird, müssen die vereinbarten Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden. Alles andere wären weitere Sonderopfer der Beamtinnen und Beamten. Die GEW Baden-Württemberg lehnt deshalb die Erhöhung der Pensionsgrenze auf 67 Jahre ab. Zu Gesprächen über Maßnahmen zum Erhalt der Dienstfähigkeit bis zum Alter von 65 Jahren sind wir jederzeit bereit.
Wer im vollen Bewusstsein, dass sehr viele Lehrerinnen und Lehrer durch die Belastungen ihres Berufes dienstunfähig werden, die Pensionsgrenze anhebt ohne präventiv Maßnahmen zu ergreifen, hat kein Interesse an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen zum Wohle der Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler. Ich unterstelle, dass die Sanierung des Landeshaushalts als einziges Ziel betrachtet wird. Das widerspricht allen Absichtserklärungen der Landesregierung. Die GEW wird das nicht akzeptieren. Den Widerstand dagegen müssen wir gemeinsam leisten.


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