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Evaluation - Was kommt auf die Schulen zu?

(02/04) - Auch wenn für viele Lehrer/innen Evaluation noch ein ungewohntes (und auch schwer aussprechbares) Wort ist: die Pflöcke werden bereits jetzt eingeschlagen. Was kommt da auf die Schulen zu - und was sagt die GEW dazu?

Problemstellung


Die deutschen Bildungspolitiker beschäftigen sich derzeit verstärkt mit den Lernergebnissen von Kindern und Jugendlichen in der Schule. Während andere Länder sich bereits vor Jahren auf den Weg gemacht haben, die Schulen in ihrer Eigenständigkeit zu stärken und damit eine Intensivierung der innerschulischen Prozesse verbinden, scheint das Land Baden-Württemberg seine Bemühungen um eine gute Schule vor allem auf den "Output"-Steuerung konzentrieren zu wollen.

Grundsätzlich begrüßt die GEW, dass die Schulen mehr Spielraum und Unterstützung bei der Sicherung zielgerichteter Qualitätsentwicklung erfahren sollen. Sie unterstützt Veränderungen, die zur Qualitätsverbesserung und Stärkung der Schulen beitragen. Dies setzt allerdings voraus, dass Evaluationskonzepte mit dem gesamten Kreis der Beteiligten entwickelt werden. Zu diesem Kreis gehören in anderen Ländern (z.B. in der Schweiz) ganz selbstverständlich auch die Gewerkschaften. Von ausschlaggebender Bedeutung ist auch die Akzeptanz durch die betroffenen Lehrerinnen und Lehrer und deren Erfahrung der eigenen Wirksamkeit durch größtmögliche Beteiligung. Die Transparenz der Ziele, das Verfahren eines solchen Steuerungsmodells sowie viel Zeit begünstigen die Umsetzung.

Auch die GEW Baden-Württemberg hält die Entwicklung eines von Kultusministerium und Gewerkschaft im Konsens erarbeiteten Konzeptes zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung für einen Gelingensfaktor und ist bereit in Verhandlungen einzutreten. Vor dem Hintergrund fehlender Ressourcen und Dienstleistungen in diesem Qualitätssicherungssystem bestehen derzeit allerdings große Zweifel am Gelingen eines solchen Konzeptes. Diese Rahmenbedingungen könnten zu einem innovationsfeindlichen Klima und zur Demotivierung der Kolleginnen und Kollegen führen.

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Problemstellung
Eckpunkte
Selbst- und Fremdevaluation
Qualitätsbereiche
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Schulaufsicht
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Eckpunkte für das Gelingen


Aus gewerkschaftlicher Sicht sind folgende Eckpunkte für das Gelingen und die Akzeptanz von Schulentwicklung und Evaluation in den Schulen wesentlich:

  • Gute Weiterentwicklung der Schulen basiert auf einem humanistischen Menschenbild: Dieses ist Ausgangspunkt für die Entwicklung einer Feedbackkultur an den Schulen, die von Wertschätzung und Respekt getragen wird. Die Entwicklung von Feedbackkultur braucht Unterstützung und Feedback von außen.
  • Evaluationskonzepte dienen der Schulentwicklung und verfolgen das Ziel der wertschätzenden Weiterentwicklung von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern, der einzelnen Schule, der Schulverwaltung und des ganzen Schulsystems.
  • Schule ist gelebte Demokratie. Ein Konzept der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung fördert und entwickelt demokratische Denken und Handeln, demokratische Strukturen und ermöglicht Partizipation der Menschen in den Schulen und in der Schulverwaltung.
  • Führen und Leiten geschieht in demokratischer Kultur und unterstützt die Entwicklung von Eigenverantwortung und Gesamtverantwortung. Dazu gehört auch der Blick auf die Geschlechter zur Förderung der Geschlechterdemokratie.
  • Qualitätsentwicklung entsteht in der Wechselwirkung der vorhandenen Rahmenbedingungen und Ressourcen ("Input") mit den realen Veränderungsprozessen und vorhandenen Prozessqualitäten wie Schulführung, kollegiale Zusammenarbeit und Unterrichtsentwicklung sowie mit den erreichten Ergebnissen ("Output"), die sich u.a. im Lernerfolg sowie der Zufriedenheit und Entlastung der Lehrenden und Lernenden äußert. Diese Faktoren sind unabdingbar miteinander verbunden und sind nur in ihrer Wechselbeziehung zu verstehen. Nur dann sind sie für weitere Entwicklungsprozesse hilfreich.
  • Die GEW sieht einen Zusammenhang zwischen den Möglichkeiten der Qualitätsentwicklung und der bestehenden gegliederten Schulstruktur. Eine externe Evaluation soll die Fragestellung berücksichtigen, in welcher Weise die erreichten Ergebnisse mit dem gegliederten Schulsystem zusammenhängen.
  • Die GEW hält eine längere gemeinsame Schulzeit für einen wichtigen Gelingensfaktor eines förderlichen Schulsystems für alle Beteiligten.
  • Qualitätsentwicklung steht in Abhängigkeit von Bildungszielen und Bildungsauftrag. Integration und Chancengleichheit sind zu entwickelnde Qualitäten. Unterrichtsqualität wird hinsichtlich der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern unabhängig von ihrer Herkunft mit entsprechenden Qualitätskriterien überprüft.
  • Weitgehende Eigenständigkeit der Schulen schließt ein, dass die eigene Evaluation der erreichten Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern in der Hand der Schule liegt In ihrem Prozess der Selbstevaluation kann sie auf Unterstützungssysteme eigenverantwortlich zurückgreifen.

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Selbst- und Fremdevaluation


Will die Schule bewusst einen Qualitätsentwicklungsprozess angehen, sind folgende Bereiche grundsätzlich in den Blick zu nehmen:

  • Unterrichtsentwicklung
  • Leitung und Organisation einer Schule
  • Das Kollegium in seiner Professionalität
  • Schulklima und Schulkultur
  • Kooperation mit allem am Schulleben Beteiligten und außerschulischen Kooperationspartnern

Die Fremdevaluation würdigt die Prozesse an der Schule aus unabhängiger Außensicht und gibt Empfehlungen zur Weiterentwicklung. Die Berichte der Fremdevaluator/innen sind Eigentum der Schule und dienen als Grundlage für Zielvereinbarungen mit der Schulaufsicht. Die Aufgabe des Staates zur Sicherstellung der Bildung für alle Kinder und Jugendlichen schließt ein, dass Schulberatung, Fremdevaluation und Schulaufsicht deutlich getrennt sind. Schulen sind bei den Zielvereinbarungen gleichberechtigte Partner.
Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung benötigen Ressourcen aller Art: Schulen brauchen vor allem Zeit zur Entwicklung. Gute Prozessbegleitung unterstützt den Prozess. Die Steuergruppen und die Schulleitungen brauchen Qualifizierung. Allen Lehrerinnen und Lehrer ist eine Qualifizierung in Prozesskompetenzen anzubieten. Die Veränderung der Arbeit ist mit den Modellversuchen zur Neubewertung der Arbeitszeit zu verbinden.

Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung durch Selbst- und Fremdevaluation in den Schulen Baden-Württembergs braucht wissenschaftliche Begleitung. Diese klärt, inwieweit ein solches Steuerungsmodell tatsächlich bessere Erfolge für Schülerinnen und Schüler, mehr Arbeitszufriedenheit und Entlastung für Lehrerinnen und Lehrer sowie eine stärkere Akzeptanz in der Öffentlichkeit bringt und inwieweit Schulstrukturveränderungen notwendig sind. Das Land Baden-Württemberg hat mit Kabinettsbeschluss vom 9. 7. 2002 beschlossen, Selbst- und Fremdevaluation an den Schulen einzuführen. Es verbindet damit eine größere Eigenständigkeit für die Schulen und stärkt insbesondere die Aufgaben und Zuständigkeiten der Schulleitungen: Es definiert: "Mit der erweiterten Eigenständigkeit geht eine erhöhte Rechenschaftspflicht einher." Das Konzept wird unter Beteiligung von Schulen im allgemeinbildenden Bereich, die sich freiwillig melden können, erprobt und voraussichtlich ab dem Jahr 2009/10 verpflichtend für alle Schulen Baden Württembergs eingeführt.

Das Ziel der Rechenschaftslegung provoziert - vor dem Hintergrund der engen Ressourcen, der Aufgabenzunahme der letzten Jahre, der Deputatserhöhungen, der Einkommenseinbußen, der zentralen Prüfungen und der Vergleichstests im Zweijahresrhythmus - die Gefahr, dass das Konzept des Kultusministeriums von Lehrerinnen und Lehrern als Zwang, zusätzliche Arbeitsbelastung und Kontrolle vor Ort empfunden wird. Schulprogramme und Selbstevaluationsberichte werden unter diesen Voraussetzungen leicht rein formal und als Legitimation "nach oben" erstellt und nicht in erster Linie als Grundlage für die Weiterentwicklung der Schule verstanden. Das Konzept muss daher auf seine Realisierungschancen in den einzelnen Bausteinen vor dem Hintergrund der oben genannten Eckpunkte überprüft werden.


Vorrangig sind folgende Ziele:

  • Sicherung der Lebensgrundlagen und der Lebensqualität für die jungen Generationen unter dem Aspekt gleicher Bildungschancen
  • Erhaltung und Entwicklung der Arbeitszufriedenheit, der Entlastung und der Leistung der Beteiligten
  • Schaffung einer konstruktiven Feedbackkultur zwischen allen Beteiligten
  • Überprüfung des Entwicklungsstandes der eigenen Schule
  • Wahrnehmen und Nutzen vorhandener Ressourcen
  • Rechenschaftslegung gegenüber Staat und Gesellschaft

Der straffe Zeitplan des Ministeriums bei der Einführung der neuen Lehrpläne führt bereits jetzt zu großer Unruhe und Unsicherheit in den Schulen, da die Vorbereitung auf den Umgang mit den Bildungsstandards fehlt und nicht genügend qualifizierte Begleiter/innen zur Verfügung stehen. Zeit zur Vorbereitung der "neuen Gestaltungsspielräume" ist nicht vorhanden. Viele Schulen fühlen sich allein gelassen mit der neuen Verantwortung. Eine Vorbereitung auf die Aufgaben des Schulmanagements, die Erstellung von Schulprogrammen und Selbstevaluationsberichten und der Steuerung von schulinternen Entwicklungsprozessen fehlt. Hier sei an die Schulen in Basel erinnert, die sich in einem zehnwöchigen arbeitsplatzbezogenen Trainingsprogramm systematisch auf den vielzitierten Paradigmenwechsel vorbereiten konnten.
Das Kultusministerium im Wortlaut: "Die Erweiterung und Stärkung der Eigenständigkeit der Schulen wird als Voraussetzung zielgerichteter Schulqualitätsentwicklung verstanden. Der Einzelschule als pädagogischer Handlungs- und Gestaltungseinheit soll im Spannungsfeld zwischen zentralen Vorgaben und den besonderen Gegebenheiten vor Ort in zunehmenden Maße die Qualitätsverantwortung zufallen."
"Sowohl die inhaltlichen und didaktisch-methodischen Fragen des schulinternen Curriculums, die Organisation von Lernzeit als auch die Personalentwicklung liegen weitgehend in der Verantwortung der eigenen Schule." "Die Umsetzung der
Bildungsstandards, die Verpflichtung der Erarbeitung eines eigenen Schulcurriculums und die damit verbundene individuelle Gestaltung des schulspezifischen Teil des Bildungsplans führt Schulen dazu, eigene Wege zu entwickeln und zu gehen." Diese eigenen Wege werden als Chance für Innovationen gesehen.

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Positionen des Ministeriums und der GEW


Im Folgenden stelle ich die Instrumente der schulischen Qualitätsentwicklung des Kultusministeriums und die Stellungnahme aus gewerkschaftlicher Sicht im einzelnen gegenüber.

Zu Qualitätssicherung und Evaluation führt das Ministerium aus:
"Mit der erweiterten Eigenständigkeit geht eine erhöhte Rechenschaftspflicht einher." Das KM definiert dafür sechs Qualitätsbereiche:
1. Unterrichtsergebnisse und -prozesse;
2. Professionalität (darin auch Arbeits- und Gesundheitsschutz);
3. Schulführung, -management;
4. Schul- und Klassenklima;
5. Außenbeziehung
6. Qualitätssicherung, -management

"Die Schulen sollen künftig in Intervallen von etwa zwei bis drei Jahren gemäß den Qualitätsbereichen sich selbst evaluieren." Dabei soll der Bereich Unterricht immer einbezogen werden, sowie im Einführungsstadium zwei weitere Qualitätsbereiche.
Selbstevaluation (Qualitätssicherung): "Evaluation bezeichnet ein wissenschaftliches Verfahren, um mittels geeigneter Instrumente gezielt bestimmte Aspekte schulischer Wirklichkeit hinsichtlich ihrer Stärken und Schwächen untersuchen und beurteilen zu können". Selbstevaluation soll in einem verbindlichen Schulportfolio (Profil, päd. Leitsätze, Prioritäten) festgehalten und fortgeschrieben werden. "Das Schulportfolio soll in knapper und übersichtlicher Form wichtige quantitative Angaben sowie Angaben zu besonderen Angeboten der Schule enthalten, ergänzt durch eine Darstellung der pädagogischen Leitfragen und Leitziele sowie die intern geplanten Perspektiven der Schulqualitätsentwicklung."
Auf dem Landesbildungsserver steht unter "EiS" ("Evaluation in Schulen") bereits eine umfangreiche Sammlung von Evaluationsinstrumenten zur Verfügung.


Übersicht: Qualitätsbereiche des Kultusministeriums





Dazu die GEW:
Selbstevaluation ermöglicht der Schule, das Erreichen ihrer gesetzten Ziele zu überprüfen und sich auf dieser Grundlage weiterzuentwickeln. Sie dient der Entwicklung des Qualitätsbewusstseins jeder Lehrerin und jedes Lehrers und damit des Unterrichts als Kernaufgabe der Schule. Akzeptanz statt Widerstand ist ein Gelingensfaktor zur Verankerung von Selbstevaluation im Alltagshandeln in der Schule. Dort kann sie als Instrument zur Weiterentwicklung und zur eigenen Entlastung begriffen werden. Eine verpflichtende Selbstevaluation im Rhythmus von 2 bis 3 Jahren, die alle Qualitätsbereiche enthalten soll, blockiert den Entwicklungsgedanken und unterstützt den Kontrollcharakter. Eine freiwillige Einführungsphase, in der die Evaluationsbereiche aus der schulischen Situation heraus selbst bestimmt werden, ist förderlich. Jede Schule, die Schulentwicklung betreibt, wird aus eigenen Stücken wissen wollen, wo sie steht und was sie erreicht hat. Andere Länder betreiben dies bereits auf unterschiedlichste Weise. Viele kennzeichnet, dass die Schulen in kleinen Schritten vorangehen und ihre Ergebnisse im Schulportfolio als wertschätzende Dokumentation der eigenen Weiterentwicklung festhalten.

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Das KM zur Unterstützung der Schulen im Selbstevaluationsprozess: "Die Festlegung der messbaren Indikatoren sowie die Auswahl der Instrumente bleibt der einzelnen Schule überlassen.". Dafür können die Schulen auf die Evaluationsberater/innen sowie die Evaluationsinstrumente auf dem Bildungsserver zurückgreifen. 120 ausgewählte Prozessbegleiter/innen werden in 5 bis 6 Akademielehrgängen zu Evaluationsberater/innen weiterqualifiziert und erhalten für die Evaluationsberatung 6 Stunden Anrechnung. Im Schuljahr 2003/04 wurde mit der ersten Gruppe von 20 Kolleginnen und Kollegen begonnen. Sie unterstützen bei folgenden Aufgaben: Bestimmung von Indikatoren für die Qualitätskriterien, Auswahl und Handhabung von Instrumenten, Auswertung der Daten, Rückmeldung der Daten, Planung von Maßnahmen und Gestaltung von Qualitätsentwicklungsprozessen.

Dazu die GEW:
Prozessbegleiter/innen sind seit ca. 1995 in Baden-Württemberg zur Unterstützung der inneren Schulentwicklung eingeführt. Ihr Verständnis gründet auf entwickelnder Unterstützung durch Moderation von schulischen Lernprozessen, wenngleich sie "Schulaufsichtsbeamte besonderer Art" sind. Jetzt werden sie Expert/innen für Selbstevaluation und vertreten das Konzept des KM. Wenn es ihnen gelingt, die Schulen von deren eigenem Gewinn durch Selbstevaluation zu überzeugen, kann ihre Arbeit als Chance auf dem Weg zu einer guten Schule begriffen werden. Auch ihre Ausbildung muss sich messen lassen an ihren Möglichkeiten für die Schulen. Drei Wochen (fünf mal 2,5 Tage) Qualifizierung reichen nicht aus. Viele Schulen werden ihre Selbstevaluation ohne Begleitung bewerkstelligen oder mit minimaler Beratung von außen auskommen. Das Kultusministerium mutet damit den Schulen wiederum ein Sparmodell zu.
Evaluationsberater/innen brauchen darüber hinaus einen konkreten Auftrag mit Zielformulierung (aus Sicht des KM und aus Sicht der jeweiligen Schule) und eine Evaluation ihrer Arbeit. Vielleicht lohnt es sich auch hier in die Schweiz zu schauen: Bern praktiziert eine Form kollegialer Selbstevaluation im Verbund mit drei weiteren Schulen - auch eine Möglichkeit!

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Das Kultusministerium zur Fremdevaluation:
"Die Selbstevaluation bietet eine zwar notwendige, aber noch keine hinreichende Beschreibung der Qualität von Schule und Unterricht - sie bedarf der systematischen Ergänzung durch Fremdevaluation." Am neu strukturierten Landesinstitut für Erziehung und Unterricht (LEU) angesiedelte Evaluationsteams (3 bis 7 Personen) führen alle 5 bis 6 Jahre an jeder Schule rund eine Woche lang eine externe Evaluation unter Einbeziehung der Schulportfolios, zusätzlicher eigener Datenerhebungen z. B.: Befragungen in exemplarischen Unterrichtshospitationen und anderer Indikatoren durch, ergänzen die Ergebnisse der Selbstevaluation und erstellen einen Evaluationsbericht. "Damit erhält die einzelne Schule eine erweiterte und abgesicherte Grundlage sowie weiterführende Impulse für die Planung der nächsten Schritte ihrer Schulqualitätsentwicklung. Die Schule fügt diese dem Evaluationsbericht bei, der anschließend dem zuständigen Oberschulamt zugeleitet wird." "Während die Selbstevaluation durch die Schule selbstverantwortet wird und dabei als "Datenquellen" neben Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern auch Externe wie Eltern oder außerschulische Partner (etwa Betriebe oder Institutionen) einbeziehen darf, wird die Fremdevaluation stets durch eine schulfremde Institution in die Wege geleitet und verantwortet." "Ziel der Fremdevaluation ist es, dass künftig im Sinne der Führungsverantwortung der Schulaufsicht Zielvereinbarungen auf der Grundlage einer systematischen und empirischen Datenerhebung zwischen dem Oberschulamt und der Einzelschule getroffen werden können."

Dazu die GEW:
Eine Fremdevaluation sollte tatsächlich von einer unabhängigen Institution durchgeführt werden. Auch wenn das Landesinstitut in eine Anstalt öffentlichen Recht umgewandelt wird, muss gesichert sein, dass die Fremdevaluation nicht als verlängerter Arm der Schulaufsicht empfunden werden kann. Fremdevaluation muss ebenfalls Vertrauen schaffen und gleichberechtigter Partner in den Qualitätsentwicklung sein. Wenn Fremdevaluation als Kontrollinstrument der Schulen in ihrer erweiterten Selbständigkeit konzipiert wird, wird die Misstrauenskultur an den Schulen in Baden-Württemberg nicht aufgelöst, sondern verstärkt. Der Evaluationsbericht geht an die "Schule". Hier spricht sich das Kultusministerium nicht klar aus, wie der Bericht in die zu verstärkenden demokratischen Strukturen der Schule eingebunden werden soll. Ein Bericht der Fremdevaluator/innen muss an alle demokratischen Gremien der Schule gehen und dort bearbeitet werden. Dazu brauchen die Konferenzen erweiterte Kompetenzen.

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KM zur Arbeit der Fremdevaluator/innen:
Dieser Personenkreis aus 120 Fachberater/innen, pädagogischen Berater/innen, Schulberater/innen und besonders qualifizierten Lehrkräften wird ans Landesinstitut für Erziehung und Unterricht für fünf Jahre abgeordnet werden. Das LEU bekommt damit die Aufgabe der Koordination der Fremdevaluation. Bereits im Winter 2003 soll in K.u.U diese Aufgabe für einen ersten Kreis zu qualifizierender Bewerberinnen und Bewerber ausgeschrieben werden. Die Akademiekurse sollen bereits im Frühjahr 2004 beginnen. In die Teams können auch schulfremde Experten einbezogen werden. Arbeitsgrundlage ist ein Handbuch für Fremdevaluation. Dieses wird derzeit entwickelt. "Darin werden, neben einem dezidierten Ablaufplan, dieselben verbindlichen Qualitätsbereiche und Kriterien wie für die Selbstevaluation ausgewiesen. Zudem legt das Handbuch Indikatoren und geeignete Instrumente sowie Bewertungsmaßstäbe fest."

Dazu die GEW:
Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, dass Fremdevaluation von methodisch versierten professionellen Teams durchgeführt werden sollte, die einen eigenständigen Auftrag haben und von wertschätzender Grundhaltung gegenüber der Arbeit der Schulen geprägt sind. Ihr Auftreten darf nicht als Kontrolle empfunden werden, sondern als berechtigter Anspruch des Staates, den Schulen eine optimale Weiterentwicklung zu ermöglichen. Gut qualifizierte erfahrene Fremdevaluator/innen sind in der Lage, bei ausreichender Vorbereitungszeit und zwei Tagen vor Ort zu aussagekräftigen Ergebnissen zu kommen. Dafür ist die vorgesehene Qualifizierung in mehreren Akademiekursen nicht ausreichend. Andere Länder bezeichnen diese Tätigkeit als einen eigenen Beruf mit einer Ausbildungszeit an der Hochschule. In die Ausbildung in Baden-Württemberg sind Wissenschaftler und professionelle Fremdevaluator/innen einzubeziehen. Niedersachsen bildet Schulberater/innen in enger Zusammenarbeit mit dem entsprechenden Personenkreis in den Niederlande aus. Eine gründliche Ausbildung spart möglicherweise Ressourcen. Die Zusammenstellung von Teams aus abgeordneten Lehrerinnen und Lehrern ermöglicht zwar Feldkenntnis, aber keinen Außenblick. Die Einbeziehung externer Kompetenz ermöglicht einen neutralen Blick von außen.

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Das Kultusministerium zur Rolle der Schulaufsicht: Die Evaluationsberichte gehen mit der Stellungnahme der Schule an die Schulaufsicht (Oberschulamt bzw. Staatliches Schulamt). Auf der Grundlage dieser Berichte führt die Schulaufsicht "entwicklungsorientierte Zielvereinbarungsgespräche" mit der Schule. "Dabei geht es um eine Würdigungen der Leistungen der Schule und um eine Verständigung über die geplante Weiterentwicklung."

Dazu die GEW:
Das KM verankert damit einen äußerst kritischen Punkt im ganzen Verfahren. Evaluation richtet sich grundsätzlich auf das System Schule als Ganzes und nicht auf die Einzelpersonen in diesem System. Schulverwaltung braucht daher ein neues Verständnis. Dieses kann die Lehrerinnen und Lehrer und die Schulen nicht länger als die letzte ausführende Instanz eines Verwaltungsapparats begreifen. Schulverwaltung muss sich in Zukunft daran messen lassen, wie gut sie Schulen in ihrer Eigenständigkeit und in ihrer Aufgabenerfüllung unterstützt. Zielvereinbarungen mit den Schulen als Einzelsystem gehören bisher nicht zur Alltagsarbeit und bedeuten einen grundsätzlich neuen Auftrag für die Schulaufsicht. Wenn die angesprochenen Zielvereinbarungsgespräche tatsächlich nicht als Kontrolle, sondern als Entwicklungsförderung der Schule begriffen werden sollen, muss Aufsicht, Beratung und Evaluation getrennt werden. Die Gefahr besteht ohnehin, dass Fremdevaluation und Zielvereinbarungsgespräche als doppelte Kontrolle von den Schulen begriffen werden.
Für dieses neue Geschäft brauchen die Schulaufsichtsbeamt/innen umfassende Qualifizierung. Der Rahmen einer Zielvereinbarung muss geklärt sein: Was gibt Schulverwaltung in die Vereinbarung mit der Schule (Ressourcen, Beratungskompetenz, Fortbildung?) ein? Werden nur Vereinbarungen getroffen, die von der Schule umgesetzt werden sollen? Welche Verbindlichkeit haben diese Zielvereinbarungen? Was passiert, wenn beide Partner den Vereinbarungen nicht nachkommen (können)? Welche Rolle spielen die unterschiedlichen Voraussetzungen an den Schulen: Soziales Umfeld, Klassengrößen, Schulhäuser u.a.? Es steht fest, dass dieser Baustein im Evaluationskonzept nur "entwicklungsförderlich" sein kann, wenn er von einer konstruktiven Feedbackkultur und flacher Hierarchie geprägt ist. Die GEW erwartet von der Ministerin und der Schulverwaltung, dass sie nachdrücklich der Öffentlichkeit gegenüber den Schulen und darin vor allem den Lehrerinnen und Lehrern den Rücken stärkt und Vertrauen entgegenbringt.

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KM zum Bildungsbericht: Längerfristig ist an einen Bildungsbericht Baden-Württembergs gedacht anhand einer repräsentativen und periodischen Erhebung relevanter Indikatoren.

Dazu die GEW:
Die Öffentlichkeit hat Anspruch auf eine detaillierte Beschreibung der Leistungen im Bildungsbereich. Dabei ist die jeweilige Ausgangslage einzubeziehen (z.B. Stand der Ressourcen). Ein Bildungsbericht kann auch wesentlich zur Transparenz der Arbeit von Lehrerinnen und Lehrern beitragen. Auf ein Ranking der Schulen in der Öffentlichkeit muss verzichtet werden.

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