 | (b&w 4/07 Seite 36)
| Gelassenheit ist angesagt
Evaluation an Schulen wird verpflichtend, obwohl die Arbeit an den neuen Bildungsplänen, am Schulcurriculum und an den neuen Abschlussprüfungen zusätzlich zum Unterricht den Alltag der allgemeinbildenden Schulen bestimmen. Barbara Haas rät dennoch zur Gelassenheit.
Die vom Landtag einmütig beschlossene Verpflichtung kann nur dann zur tatsächlichen Weiterentwicklung der Schulen beitragen, wenn diese für die neue Aufgabe gute Bedingungen erhalten: Die GEW fordert daher bereits seit langem Begleitung für jede Schule, gute Qualifizierung und die notwendige Zeit für die Schulen. Noch immer sind diese Vorleistungen nicht erbracht. Die Verpflichtung kann nur stufenweise eingeführt werden. Sie muss die aktuelle Situation jeder Schule bei der Bewältigung der in den letzten Jahren durch die Bildungspolitiker eingeführten „Reformen“ berücksichtigen. Eine rein formale Pflichterfüllung lehnt die GEW ab! Auch muss überprüft werden, ob das verordnete Verfahren tatsächlich zur positiven Entwicklung schulischer Ergebnisse und zur Arbeitszufriedenheit von Lehrer/innen beitragen kann.
Ohne Unterstützung nur Frust
In der Presse wurde nach der Entscheidung des Landtags vermittelt, dass die Schulen bereits ab Sommer 2007 verpflichtet seien, Selbstevaluation zu betreiben, und dass ab Sommer 2008 die Fremdevaluation folge. An vielen Schulen verbreitete sich Unsicherheit und Hektik, da noch immer die Arbeit an den neuen Bildungsplänen, am Schulcurriculum und an den neuen Abschlussprüfungen den Alltag bestimmt. Mit Recht befürchten Kollegien weitere Belastungen durch die zusätzliche Aufgabe.
GEW und Hauptpersonalrat GHRS haben daher das Kultusministerium (KM) aufgefordert, den Schulen mitzuteilen, wie denn die Verpflichtung eingelöst werden soll. Jedermann ist klar, dass die notwendigen Unterstützungsleistungen nicht allen Schulen gleichzeitig zur Verfügung stehen können. Ohne Unterstützung zu beginnen kann leicht zu lang anhaltenden Frustrationen führen.
Das KM ist dem Anliegen der Vertretung von Lehrer/innen nachgekommen und hat in einem Brief vom 6.2.2007 an die Schulleitungen klargestellt, dass vor Sommer 2008 keine dauerhafte Regelung zu erwarten ist. Aus dem Schreiben des Amtschefs Fröhlich für das Verfahren im Schuljahr 2007/08 wird ein Erlass mit Erläuterungen angekündigt, „wie die Schulen der Verpflichtung zur Selbstevaluation entsprechen und welche Anforderungen damit verbunden sind. .... Die konkreten Anforderungen für die Selbstevaluation werden rechtzeitig vor dem Schuljahr 2007/08 bekannt gegeben. Zur dauerhaften Regelung der Selbst- und Fremdevaluation ab dem Schuljahr 2008/09 wird eine Rechtsverordnung vorbereitet. Darin werden die Erfahrungen der Pilotphase Fremdevaluation, die im Sommer 2008 abgeschlossen sein wird, aufgegriffen und eingearbeitet.“
Diese Rechtsverordnung soll nähere Bestimmungen zu den Themen, den Methoden, dem Verfahren und dem Zeitpunkt der Evaluationen enthalten. Vor deren Herausgabe wird das KM wie zugesagt die Mitbestimmung der Hauptpersonalräte GHRS und Gymnasium am endgültigen Verfahren der Selbst- und Fremdevaluation durchführen.
Das KM stellt weiterhin klar: „Nicht jede Schule wird bereits im kommenden Schuljahr eine breit angelegte Selbstevaluation in allen Bereichen angehen können. Der Erlass und die Rechtsverordnung werden der stufenweisen Umsetzung der Evaluationsverpflichtung einen Rahmen geben.“
Anrechnungsstunden?
Zur Unterstützung der Schulen kündigt das KM neben dem Orientierungsrahmen zu Schulqualität, der Beratung von Schulen durch Prozessbegleitung, die jede Schule beim Regierungspräsidium anfordern kann („entsprechend der dort verfügbaren Ressourcen wird versucht, dies möglichst zeitnah zu erfüllen“), sowie Fortbildung von Schulleitungen und von Lehrer/innen auch Deputatsstunden zur Unterstützung an: „Schließlich werden allen Schulen, jeweils befristet auf 2 Jahre und in Abhängigkeit von der Größe der Schule, Deputatsstunden für die Einführung und Umsetzung der Selbstevaluation zur Verfügung gestellt. Die Vergabe von Anrechnungsstunden wird an einen Termin für die Durchführung einer Fremdevaluation gekoppelt.“ Schulen, die jetzt mit einem GLK-Beschluss freiwillig noch in die Pilotphase Fremdevaluation einsteigen wollen, erhalten zusätzlich eine Anrechnungsstunde für zwei Jahre. Auch die bereits evaluierten Pilotschulen erhalten diese Stunden. Ein kleiner Erfolg der GEW und der Hauptpersonalräte, die immer wieder darauf hinweisen, dass ohne zusätzliche Zeit die Evaluation nicht zu bewältigen ist.
Für die GEW ist damit klar: Keine Schule muss übereilt mit der Einlösung der Verpflichtung zur Evaluation beginnen. Nur dann, wenn das neue Verfahren Teil der täglichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wird, können alle Beteiligten einen Nutzen davon haben. Voraussetzung ist allerdings Anerkennung der bisher geleisteten Arbeit und ein gutes vertrauensvolles Miteinander – auch von Seiten der Schulverwaltung und der Öffentlichkeit!
Barbara Haas
Der Kommentar: Eigenständige Schule – ja! Rückzug des Staates – nein!
Der Weg zu eigenständigeren Schulen scheint auch in Baden-Württemberg unumkehrbar. Vorreiter dieser Entwicklung sind die Beruflichen Schulen, deren Modellprojekt „Operativ Eigenständige Schule“ (OES) jetzt abgeschlossen ist und das ab Sommer 2007 schrittweise für alle Schulen eingeführt wird. Bis 2010 soll dieser Prozess abgeschlossen sein.
Große Einmütigkeit herrschte bei der GEW-Fachtagung unter den Akteuren - dem Abteilungsleiter des Kultusministeriums Klaus Lorenz, der Direktorin des Landesinstituts für Schulentwicklung Professorin Suzan Bacher und dem Wissenschaftler Prof. Dr. Hans-Günter Rolff, der den kritischen Blick von außen auf die baden-württembergische Entwicklung wagte.
Es geht im Kern um einen Veränderungsprozess, bei dem größere Eigenständigkeit von Schulen und Qualitätsentwicklung zwei Seiten einer Medaille sind. Im Mittelpunkt steht dabei die Erstverantwortung der Schule für ihre Erziehungs- und Bildungsarbeit. Leitbild – Selbstevaluation – Fremdevaluation – Zielvereinbarung sind die wesentlichen Etappen auf dem Weg zu mehr Selbstständigkeit und Qualität.
Ich halte diese Entwicklung grundsätzlich für richtig; zu lange sind unsere Schulen durch obrigkeitsstaatliche Regelungen gegängelt und beaufsichtigt bzw. kontrolliert worden. Umgekehrt konnten sich die Schulen zu Recht darauf zurückziehen, dass sie in einem System zentraler Steuerung nur begrenzte Möglichkeiten zur Beeinflussung qualitativer Prozesse haben.
Es geht also darum, eine neue Balance zwischen zentraler und dezentraler Führung und Verantwortung zu finden. Dabei sind folgende Überlegungen aus Sicht der GEW unverzichtbar:
- Um bessere Ergebnisse zu erzielen, bedarf es nicht nur der Evaluation und Zielvereinbarung. Entscheidend ist auch die Frage, wie viele Ressourcen zur Verfügung stehen. Solange es sich die Landesregierung von Baden-Württemberg leistet, Stellen zu streichen bzw. zu sperren, während gleichzeitig noch erhebliche Defizite in der Unterrichtsversorgung bestehen, wird die GEW hartnäckig und konsequent für mehr Ressourcen eintreten. Der Staat darf sich nicht aus seiner Verantwortung, die notwendigen Rahmenbedingungen für eine hohe Qualität zur Verfügung zu stellen, zurückziehen. Qualität gibt es nämlich nicht zum Nulltarif.
- Mehr Eigenständigkeit von Schulen darf nicht dazu führen, dass Bildung zur Ware verkommt und Schulen sich am „Bildungsmarkt“ behaupten müssen. Dies wäre das Ende eines an den Grundsätzen von Chancengleichheit und Gerechtigkeit orientierten Bildungssystems.
- Die Stellung von Schulleiterinnen und Schulleitern wird sich in einer eigenständigeren Schule grundlegend verändern. Hier besteht – auch für die GEW – noch erheblicher Klärungsbedarf. Diese Frage allerdings darf nicht losgelöst von den Beteiligungs- und Entscheidungsstrukturen betrachtet werden.
- Bisher hat das Kultusministerium einseitig die Schulleitungen gestärkt; jedes Beteiligungsrecht musste mühsam durchgesetzt werden. Schul- und Qualitätsentwicklung aber ist nur gemeinsam mit allen Beteiligten möglich.
Jeder Veränderungsprozess löst bei den Beteiligten nicht nur Freude, sondern auch Ängste aus. Diese müssen ernst genommen werden. Andererseits sollten auch wir – die Lehrerinnen und Lehrer – die Chance zur Veränderung nutzen und uns stärker als bisher in diesen Prozess einmischen.
Rainer Dahlem
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