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Pfad zur Seite:Startseite - Aktuell - Zeitschrift b&w - b&w 2008 - April 2008 - FAQ

FAQ

(b&w 4/08
Seite 9)

* FAQ:
Frequently asked Questions - im Internet gern verwendete Formel, Antworten auf oft auftretende Fragen zu geben.

FAQ* – häufig gestellte Fragen und Situationen während des Warnstreiks

Dürfen Beamte zur Streikkundgebung gehen?

Aber selbstverständlich! Gemäß Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Solange eine Demonstration angemeldet und genehmigt ist, was im Falle von Streikkundgebungen regelmäßig der Fall ist, steht dieses Grundrecht natürlich auch Beamten zu. Denn auch wenn im Rahmen eines Streiks eine Kundgebung stattfindet, so bedeutet die Teilnahme an der Kundgebung noch lange nicht, dass man selbst auch streikt.
Anders sieht es bei der Frage des Streikrechts für Beamte aus. Hier gibt es verschiedene Rechtsmeinungen. Dem kann nur entgegen gehalten werden, dass in anderen Bundesländern (Hessen, Berlin) in der Vergangenheit auch Beamte gestreikt haben. Alle damaligen Streikteilnehmer/innen sind bis zum heutigen Tag noch im Dienst!

Was ist, wenn ich wegen eines Streiks zu spät zum Dienst komme?

Gleichgültig ob man verschlafen hat, das Auto nicht anspringt oder wegen Streik im Öffentlichen Nahverkehr nicht oder zu spät zur Arbeit kommt. In all diesen Fällen hat man seine arbeitsvertragliche Pflicht bzw. Dienstpflicht nicht erfüllt und der Arbeitgeber wäre berechtigt, die fehlende Zeit am Lohn abzuziehen oder nacharbeiten zu lassen.

Könnte die GEW nicht Busse für Lehrer einsetzen, wenn der Nahverkehr bestreikt wird, damit sie pünktlich in die Schule kommen?

Diese Frage kam tatsächlich. Die Antwort brauchen wir hier wohl nicht wieder zu geben.

Wie kann man die Streikenden unterstützen?

Man könnte in der GLK, in der Personalversammlung oder Betriebsversammlung eine Resolution verabschieden und seine Solidarität ausdrücken. Besser noch jemand kommt zu den Streikenden hin und liest die Resolution vor. Streikende freuen sich auch immer über Butterbrezeln oder eine andere Nettigkeit. Lehrkräfte könnten in Mathematik das Streikgeld errechnen lassen oder berechnen lassen, was eine Arbeitszeitverlängerung um eine Stunde effektiv für das Gehalt bedeutet. In Gemeinschaftskunde könnte man das Tarifrecht behandeln, in Geschichte die historischen Streiks durchnehmen in Musik Streiklieder singen und in Kunst Streikplakate malen. Fächerübergreifend könnte man thematisieren warum eigentlich Erzieherinnen ca. 10 Prozent weniger verdienen als Techniker.

Jetzt geht es um den kommunalen Tarifvertrag. Was bedeutet das für Lehrkräfte?

Hier werden Pflöcke gesetzt, die auch auf die Tarifrunde für den Länderbereich 2009 Auswirkung haben werden (Arbeitszeit, Leistungsentgelt) und selbstverständlich sind Entscheidungen im Tarifbereich von sehr großer Bedeutung, wenn es in diesem Jahr um die Neuordnung der Besoldung und die Einführung eines Leistungsbezahlung für Beamte gehen wird.


Dürfen auch Nicht-Gewerkschaftsmitglieder streiken?

Na klar! Der Arbeitgeber weiß ja auch überhaupt nicht wer Gewerkschaftsmitglied ist und wer nicht. Der Lohn für den nicht gearbeiteten Tag wird allen abgezogen. Der Unterschied ist: Gewerkschaftsmitglieder erhalten Streikgeld von ihrer Gewerkschaft – andere nicht.


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