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Pfad zur Seite:Startseite - Aktuell - Zeitschrift b&w - b&w 2007 - November 2007 - Fortbildung

Fortbildung

(b&w 11/07
Seite 8ff)

Weitere Infos unter:
www.gew-bw.de/
Fortbildung.html

Seitenabschnitte:
Kommentar

Kultusminister Rau antwortet der GEW

Fortbildung: Mit einem sehr ausführlichen Schreiben beantwortete Kultusminister Helmut Rau am 16. Oktober den Brief des GEW-Vorsitzenden Rainer Dahlem zu Fortbildungen als zentralem Element der Qualitätsentwicklung an Schulen (s. b&w 9/07, S. 15f). Wir dokumentieren die Antwort in Auszügen.

Sehr geehrter Herr Dahlem,
Sie haben in Ihrem Schreiben vom 5. September auf den besonderen Stellenwert der Lehrkräftefortbildung für die Entwicklung der Qualität von Schule und Unterricht hingewiesen. Ich kann Ihnen versichern, dass wir in dieser Sachfrage durchaus einer Meinung sind. Ich kann aber Ihrer Einschätzung, dass die Lehrkräftefortbildung ein Stiefkind der Bildungspolitik sei, nicht zustimmen.

Ihre Kritik an den Kürzungen in der Lehrerfortbildung ist für mich durchaus nachvollziehbar. Angesichts der schwierigen Haushaltslage des Landes haben wir in den letzten Jahren im Bereich der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung schmerzhafte Einschnitte verkraften müssen. (...) Dessen ungeachtet war und ist es Ziel mei-nes Hauses und der nachgeordneten Behörden, den Lehrkräften aller Schularten möglichst optimale Fortbildungsangebote zu machen. Es ist dabei jedoch nicht sachgerecht, im Sinne einer Schulartengerechtigkeit den Ressourceneinsatz allein nach absoluten Zahlen zu beurteilen. Die strategische Ausrichtung der Lehrkräftefortbil-dung des Landes muss sich ständig in Bildungsplanreformen, am Innovationsdruck der Wirtschaft und den gesellschaftlichen Transformationsprozessen ausrichten. In dem von Ihnen angesprochenen Bereich der beruflichen Schulen konzentrieren sich diese Prozesse in besonderem Maße, weswegen bestimmte Ressourcen, z.B. die Verrechnungseinheiten an der Landesakademie und die Mittel der regionalen Lehrkräftefortbildung, dem beruflichen Bereich „überproportional“ zugeteilt werden müssen. Wie ich aber Vertreterinnen und Vertretern Ihrer Gewerkschaft selbst mehrfach darlegen konnte, wird dies einerseits durch Arbeitszeitanrechnungen für Fortbildungspersonal kompensiert, die in weit überwiegendem Maße den allgemein bildenden Schularten zugute kommen. (... )

In diesem Zusammenhang kritisieren Sie die überwiegende Organisation von Fortbildungen im Bereich der Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen (GHRS) als Nachmittagsangebot. Diese Regelung (...) ist begründet im Vorrang, den die unterrichtliche Versorgung der Schülerinnen und Schüler genießt. Ein Herauslösen der Lehrkräfte aus dem Unterricht der Grund- und Haupt- sowie der Sonderschulen ist oft nur schwer möglich, weil Vertretung (...) schwierig oder gar nicht zu organisieren ist. (...)

Ich stimme Ihnen aber zu, dass mehrteilige Fortbildungen unter Einbeziehung von Ganztagen oftmals effektiver und nachhaltiger sein können. Deshalb bieten die Regierungspräsidien schulartübergreifende Fortbildungsveranstaltungen inzwischen häufiger ganztägig als Reihen und auch für Schulteams an (...).

Keine Möglichkeit auf Änderung sehe ich hingegen bzgl. der von Ihnen angesprochenen Gewährung von Zulagen für die Fachberaterinnen und Fachberater GHRS. Die Höhe der Zulagen ist festgelegt durch die Lehrkräftezulagenverordnung des Landes Baden-Württemberg. (...)

Schließlich bringen Sie in Ihrem Schreiben die Sorge zum Ausdruck, dass die zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen im Themenfeld Qualitätsentwicklung insgesamt nur gering seien. Ich stimme mit Ihnen darin überein, dass wir für die Schulen im vor uns liegenden Prozess der flächendeckenden Umsetzung der Schulgesetzänderung ausreichend Ressourcen und Unterstützungsleistungen bereitstellen müssen. Zugleich bin ich davon überzeugt, dass wir dies – auch im Vergleich zu anderen Bundesländern – in erheblichem Umfang tun. (...)

Mit freundlichen Grüßen
Helmut Rau, MdL

Kommentar

Der Kommentar: Lehrkräftefortbildung – Stiefkind der Bildungspolitik!

Kultusminister Rau bestätigt, dass die Fortbildungsmittel gekürzt wurden, obwohl die Lehrer/innen für die Qualitätsentwicklung und zur Bewältigung der Herausforderungen durch die gesellschaftlichen Veränderungen erhebliche zusätzliche Qualifizierung benötigen. Ein weiterer beträchtlicher Teil der Fortbildungsmittel ist in der Qualifizierung der Prozessbegleiter/innen und Fremdevaluator/innen gebunden und steht damit den Lehrkräften nicht zur Verfügung.

Die GEW kann weiterhin nicht nachvollziehen, weshalb berufliche Schulen bewusst besser mit Fortbildung ausgestattet werden als die allgemein bildenden Schulen. Letztere haben eine umfassende Bildungsplanreform mit der Einführung von Fächerverbünden zu bewältigen, die den Veränderungsnotwendigkeiten der beruflichen Schulen nicht nachstehen. Kultusminister Rau ist nicht bereit die allgemein bildenden Schulen, insbesondere die Grund- und Hauptschulen, vergleichbar den beruflichen Schulen auszustatten. Nur Lehrgänge für GHRS-Lehrer/innen sind regelmäßig überbucht. Die Erhöhung der Mittel ist zwingend notwendig, wie die Verteilung der Akademielehrgänge 2007 zeigt (siehe Tabelle).

Handlungsbedarf bleibt bestehen!

Bemerkenswert ist, dass nur die unterrichtliche Versorgung der Schüler/innen der Grund-, Haupt- und Sonderschulen Vorrang genießt und deshalb deren Fortbildung überwiegend an Nachmittagen stattfindet. Auch an diesen Schularten sollte effektiver Fortbildung Priorität eingeräumt werden – von den Betroffenen, den Schulleitungen und dem Kultusministerium. Erfreulich ist dagegen, dass inzwischen häufiger ganztägige, mehrteilige Fortbildungen, auch für Schulteams angeboten werden. Dies entspricht in vollem Umfang der Forderung des Hauptpersonalrats GHRS.

Die von Kultusminister Rau beklagte Regelung der Lehrkräftezulagenverordnung des Landes, die eine angemessene Vergütung der Fachberater/innen GHRS verhindert, ist vom Land veränderbar. An dieser Stelle besteht – nicht erst seit der Dienstrechtsreform –Handlungsbedarf.
Ein Vergleich der Fortbildungsleistungen des Landes mit anderen Bundesländern lässt nicht auf ehrgeizige Entwicklungsziele des Kultusministers schließen. Nicht der nationale, sondern der internationale Vergleich muss der Maßstab für die Qualitätsentwicklung der Schulen sein. In der strittigen Frage zusätzlicher Fortbildungsmittel für die GHRS-Schulen traf der Vorsitzende Richter der Einigungsstelle am 24.10.2006 folgende Feststellung, der an Klarheit nichts hinzuzufügen ist:

„Gleichwohl erscheint es als berechtigtes Anliegen, in höherem Maße den Lehrkräften die Teilnahme an Akademiekursen zu ermöglichen. Sie können dort von Fachleuten „aus erster Hand“ geschult werden, was dem Erfolg zugute kommt. Auch die Dauer der Kurse verspricht höhere Intensität und Effektivität der Befassung als etwa kurze nachmittägliche Veranstaltungen im Schulalltag.

Es wird Sache des Ministeriums sein zu entscheiden, ob, gegebenenfalls in welchem Umfang, es die durch seine Bildungspolitik hervorgerufenen und von der Einigungsstelle einvernehmlich festgestellten Bedürfnisse nach Fortbildung der Lehrkräfte übergehen oder anerkennen will.“
Das Ministerium hat entschieden. Ergebnis: Die Lehrkräftefortbildung, insbesondere die der Grund- und Hauptschulen, bleibt das Stiefkind der Bildungspolitik.

Doro Moritz

Verteilung der 463 schulartspezifischen Akademielehrgänge 2007:

Lehrgänge
absulotProzentAnteil der Lehrkräfte dieser Schulart an allen Lehrkräfte
für GHRS-Schulen19442,9 %62,3 %
für berufl. Schulen21046,5 %17,2 %
für Gymnasien5913,1 %20,5 %

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