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Themen Tarifpolitik Tarifrunde 2009 L-EGO Länder Entgeltordnung Fragen zu L-EGO | ||||||
| Fragen zu L-EGO | ||||||
| Fragen zu L-EGO? Wir antworten gerne! Die Forderungen der GEW werden Hoffnungen wecken, aber auch auf Skepsis stoßen, und sicher wird es auch Kritik geben. Auf jeden Fall ist uns ist Ihre Meinung wichtig. Wenn Sie also Fragen haben, oder Kritik äußern möchten, schreiben Sie uns. Wir werden Ihnen anworten. Natürlich freuen wir uns auch über positive Rückmeldungen von Ihnen. | Für Fragen stehen per Email zur Verfügung:
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| Was ist mit den Fachlehrer/innen und Technischen Lehrer/innen? Frage: Mit Interesse habe ich die GEW-Forderungen in der E+W (Anmerkung der GEW: Mitgliederzeitschrift des Bundes) gelesen und finde alles in Ordnung. Nur, ich habe nirgends einen Satz über die Fachlehrer/innen gelesen. Habt Ihr uns vergessen? Antwort: Ganz im Gegenteil, die Frage der Fachlehrer/innen hat in unseren Diskussionen zur Forderungsaufstellung eine sehr große Rolle gespielt. Dies ist sicher nicht zuletzt dem Umstand geschuldet, dass es gerade bei den Tätigkeiten jenseits der "klassischen" Lehrämter eine große Vielfalt nicht nur zwischen Schulformen, sondern auch innerhalb vergleichbarer Schultypen zwischen verschiedenen Bundesländern gibt - nicht zuletzt bei der Bezahlung. Unsere Aufgabe war zunächst, diese unterschiedlichen Tätigkeiten zu sichten und zu systematisieren. Klar ist, dass wir eine bundeseinheitliche Regelung fordern, die auch dann gelten muss, wenn die jeweilige Tätigkeit im jeweiligen Landesrecht anders bezeichnet wird. Abweichungen hiervon sollen nur nach oben möglich sein. Nur so können wir die vielen unterschiedlichen Bezeichnungen und Abgrenzungen in 16 Landesschulgesetzen in den Griff bekommen. Die GEW fordert für alle Lehrkräfte, für deren Tätigkeit eine fachliche Ausbildung (Fachschule, Handwerksmeister etc.), aber kein Hochschulstudium gefordert ist, die Entgeltgruppe 11. Dort wo zur fachlichen Ausbildung noch ein Referendariat, ein Vorbereitungsdienst oder ähnliches als Anforderung hinzukommt, soll die Eingruppierung in Entgeltgruppe 12 erfolgen. Beschäftigte, die die entsprechende Tätigkeiten ausüben, ohne über die geforderte Ausbildung zu verfügen, sollen zunächst eine Entgeltgruppe tiefer eingruppiert werden. Sie sollen jedoch einen Rechtsanspruch auf Qualifizierung erhalten. Wird ihnen keine Qualifzierungsmöglichkeit angeboten, so sollen die Beschäftigten nach einer Bewährungszeit, die der doppelten Dauer des fehlenden Ausbildungsabschnitts entspricht, in die höhere Entgeltgruppe aufsteigen. Im Übrigen: in der Novemberausgabe der b+w (Mitgliederzeitschrift des Landesverbandes Baden-Württemberg) wird ein Artikel über die Forderungen für die Fachlehrer/innen und Technischen Lehrer/innen abgedruckt. Mit freundlichen Grüßen Ihre GEW | |||||||||||||||||
| Kann die Lücke zu den Beamten geschlossen werden? Frage: Ich finde es ungerecht, dass ich als Angestellte trotz gleicher Ausbildung und Tätigkeit Netto wesentlich weniger im Geldbeutel habe als meine verbeamteten Kolleg/innen. Der einfachste Wege wäre es in meinen Augen, alle Lehrkräfte zu verbeamten oder den Beamtenstatus komplett abzuschaffen. Warum fordert die GEW das nicht? Antwort: Uns ist selbstverständlich voll bewusst, dass die finanzielle Schlechterstellung der angestellten Lehrkräfte gegenüber ihren verbeamteten Kolleginnen und Kollegen für viele unserer Mitglieder das größte Ärgernis ist. Jedoch können wir weder die Forderung nach Verbeamtung für alle noch die Abschaffung des Beamtenstatus zur Tarifforderung machen. Das sind schlicht Dinge, die auf politischer Ebene vom Gesetzgeber entschieden werden und nicht von den Tarifvertragsparteien. Uns bleibt nur die Möglichkeit, eine spürbare Anhebung des Bruttoeinkommens für die Angestellten zu erreichen, indem wir für eine bessere Eingruppierung kämpfen. Wenn Angestellte bei gleichem Brutto so viel weniger herausbekommen, weil sie hohe Sozialabgaben zahlen müssen, dann muss eben das Brutto entsprechend höher ausfallen. Ich denke, wir haben aber auch jenseits der Benachteiligung der Angestellten gute Argumente für unsere Forderung nach Entgeltgruppe 14 für alle Lehrämter. Gegenüber den Arbeitgebern müssen wir systematisch innerhalb des Gehaltsgefüges der Angestellten im öffentlichen Dienst argumentieren, denn für die Arbeitgeber zählt nicht unser Netto, sondern deren Brutto (welches bei Angestellten wegen der Sozialabgaben der Arbeitgeber ebenfalls höher ist). Dabei ist das Argument, dass die Lehrertätigkeit gleich wertvoll ist, egal ob kleine oder große, „schlaue“ oder „dumme“ Kinder unterrichtet werden, ganz entscheidend. Dieses Argument trifft inzwischen auch in der Öffentlichkeit auf viel Zustimmung. Auch unser Verweis auf den drohenden Lehrermangel ist wichtig, denn für das Nettogehalt eines Berufsanfängers in EG 11 wird es nicht gelingen, genügend qualifizierte Menschen für den Lehrerberuf zu gewinnen. Mit freundlichen Grüßen Ihre GEW | |||||||||||||||||
| Ich bekomme weniger Geld, weil ich nicht die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen habe! Frage: Ich bin Quereinsteiger und unterrichte ohne Referendariat, weshalb ich nicht verbeamtet wurde. Dadurch verdiene ich jeden Monat deutlich weniger als meine verbeamteten Kollegen. Was macht die GEW dagegen? Antwort: Herzlichen Dank für Ihr Schreiben. Wir bekommen viele Anschreiben mit Schilderungen solcher Ungerechtigkeiten. An den Schulen arbeiten bundesweit tausende Kolleg/inn/en seit vielen Jahren mit gutem Erfolg und werden doch schlechter bezahlt, weil ihnen die fehlenden "laufbahnrechtlichen Voraussetzungen" zum Verhängnis werden. Dies ist der unseligen Situation geschuldet, dass die Eingruppierung einseitig vom Arbeitgeber festgesetzt wird. Dieser orientiert sich dabei am Beamtenrecht - der antiquierten Vorstellung einer auf bestimmte Laufbahnen zugeschnittenen Ausbildung und eines anschließend lebenslangen Dienstverhältnisses. Für gebrochene Berufsbiografien ist darin ebenso wenig Platz wie für flexible Menschen, die einfach mal was dazulernen oder was Neues machen wollen. Überdies steht es außer Frage, dass gerade der öffentliche Dienst von der Qualifikation und der Lebenserfahrung dieser Menschen profitieren würde. Deswegen ist für uns entscheidend, dass zum einen alle Lehrämter als gleichwertig angesehen werden (und eben nicht wie viele Hauptschullehrerin auch nach 20 Jahren Unterricht am Gymnasium immer noch weniger bekommt als ihre Kollegen) und zum anderen, dass auch Lehrkräfte ohne vollständige Laufbahnausbildung - wie in Ihrem Fall - nach Ablauf einer gewissen Bewährungszeit (dem Doppelten des fehlenden Ausbildungsabschnitts) für die gleiche Tätigkeit auch das gleiche Geld bekommen. Mit freundlichen Grüßen Ihre GEW | |||||||||||||||||
| Was fordert die GEW für Menschen mit einem Lehrerstudium aus einem anderen Land? Frage: Ich höre oft, dass es für ausländische Kollegen schwierig bis unmöglich ist, ihre Abschlüsse, die sie in ihren Heimatländer erworben haben, anerkannt zu bekommen, mit der Konsequenz, dass sie häufig schlechter eingruppiert wurden und keine Möglichkeit zur Verbeamtung haben. Was macht die GEW dagegen? Antwort: Die Benachteiligung der Lehrkräfte mit ausländischen Abschlüssen ist eine Problematik, die uns voll bewusst ist. Wir haben daher in unserem Forderungspapier zur Länder-Entgeltordnung, die wir in den Tarifverhandlungen den Arbeitgebern vorlegen, die ausländischen Abschlüsse ausdrücklich mit erwähnt. Dort heißt es bei Entgeltgruppe 14: Lehrkräfte in der Tätigkeit als Lehrerin / Lehrer in allen Schulformen und –stufen der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen •mit Abschluss einer landesrechtlich geregelten Lehrerausbildung; dazu gehören auch die Lehrerausbildungsgänge nach dem Recht der DDR, •mit Abschluss einer Lehrerausbildung, die gemäß der EU-Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung der Berufsabschlüsse in reglementierten Berufen den Zugang zum Lehrerberuf im Herkunftsland eröffnet; entsprechendes gilt für Lehrerausbildungsgänge aus Nicht-EU-Ländern, die von den zuständigen Landesministerien als gleichwertig anerkannt wurden. Mit freundlichen Grüßen Ihre GEW | |||||||||||||||||