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 | (b&w 5/07 Seite 4)
| Teure Frauen-Tarife müssen belegt werden!
Private Krankenversicherungen, die für Frauen und Männer unterschiedliche Prämien vorsehen, müssen ab sofort die statistischen Daten veröffentlichen, von denen sie die geschlechtsabhängigen Tarife ableiten“, meldet der „Zweiwochendienst Frauen und Politik“. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das im August 2006 verabschiedet worden ist, erlaubt eine unterschiedliche Behandlung von Frauen und Männern nur, wenn die Berücksichtigung des Geschlechts ein bestimmender Faktor für die Risikobewertung ist. Schwangerschaft und Mutterschaft dürfen entsprechend dem AGG keinesfalls zu teureren Prämien für Frauen führen. Der Deutsche Juristinnenbund kritisiert allerdings, dass bis jetzt die notwendigen Daten noch nicht einmal erhoben werden. Eine Versicherung hat auf Nachfrage geantwortet, diese notwendigen Daten bis Jahresende zu erheben und die Tarife ggf. zu überprüfen. Hildegard Klenk
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