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Pfad zur Seite:Startseite - Aktuell - Zeitschrift b&w - b&w 2010 - Januar 2010 - Friedenserziehung

Friedenserziehung

(b&w 1/2-10
Seite 32f)

Friedensfachleute in den Unterricht

Friedenserziehung: Zusätzlich zur Vereinbarung zwischen Bundeswehr und KM fordern die Friedensorganisationen eine Kooperationsvereinbarung. Klaus Pfisterer, Landessprecher der DFG-VK und als Sonderschullehrer seit über 30 Jahren GEW-Mitglied, erläutert, warum.

Am 4. Dezember 2009 haben Kultusminister Helmut Rau (CDU) und Generalmajor Gert Wessels, Befehlshaber im Wehrbereich IV, in Anwesenheit von Jugendoffizieren eine Kooperationsvereinbarung zwischen Kultusministerium (KM) und Bundeswehr unterzeichnet. Damit soll die Kooperation zwischen Schulen und Jugendoffizieren bekräftigt werden. Die Jugendoffiziere bieten dazu wie bisher ihre Besuche in Schulen an. Neu an der Vereinbarung ist, dass die Jugendoffiziere in die Aus- und Fortbildung von Referendar/innen und von Lehrkräften eingebunden werden. Außerdem bietet die Bundeswehr Lehrer/innen sowie Vertreter/innen der Schulaufsicht ihrerseits Besuche in ihren Einrichtungen und Seminare zur Sicherheitspolitik an. Mit der getroffenen Vereinbarung wird ein weiteres Kapitel in der Zusammenarbeit von KM und Bundeswehr aufgeschlagen.

Zur Erinnerung: Auf dem Höhepunkt der Auseinandersetzungen um den NATO-Nachrüstungsbeschluss im Sommer 1983 erließ der damalige Kulturminister Mayer-Vorfelder (CDU) am 22. Juli 1983 die Verwaltungsvorschrift „Friedenssicherung und Bundeswehr im Unterricht“. In einem Zusatzerlass verbot er einzelnen Kriegsdienstverweigerern und Vertretern von Kriegsdienstverweigerer-Organisationen im Unterricht als Fachleute aus der Praxis aufzutreten. Dieser Zusatzerlass richtete sich vornehmlich gegen die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte Kriegsdienstgegner/innen (DFG-VK); sie traf aber letztlich alle Friedensorganisationen, deren Vertreter/innen in den Jahren bis 1983 zu mehreren hundert Veranstaltungen mit und ohne Jugendoffizier in die Schulen eingeladen wurden. Es kam während der gesamten Zeit zu keinerlei Beanstandungen seitens der verantwortlichen Lehrer/innen oder der Schulleitungen. Stattdessen wurden häufig die Kompetenz und Sachlichkeit der DFG-VK-Fachleute gelobt. Dies war Mayer-Vorfelder jedoch ein Dorn im Auge und musste folglich geändert werden. Von da an hatten die Jugendoffiziere der Bundeswehr die Informations- und Meinungshoheit in den Schulen. Lediglich den landeskirchlichen Beauftragten für Kriegsdienstverweigerung war es nach einer kurzen Verbotsdauer wieder erlaubt, im Religionsunterricht über das Thema Kriegsdienstverweigerung zu informieren.

Die Nachfolger/innen von Mayer-Vorfelder änderten diese Praxis nicht. Die Verwaltungsvorschrift lief zwar 1993 aus, das Kriegsdienstverweigerer-Verbot bestand weiter und zivile Friedensfachleute durften nicht in den Unterricht eingeladen werden. Erst nach jahrelangen Bemühungen gelang es dieses „Unrecht“ rückgängig zu machen. Der damalige GEW-Landesvorsitzende Rainer Dahlem vermittelte eine Lösung zwischen dem Kulturministerium und der DFG-VK. Seit dem 14. Dezember 2004 dürfen Vertreter/innen von Friedensorganisationen wieder als Fachleute aus der Praxis in den Unterricht eingeladen werden (siehe Erlass „Fachleute aus der Praxis“, GEW-Jahrbuch 2010 Seite 297).

Die Arbeit der Jugendoffiziere

Mit einer neuen Vereinbarung zwischen Kultusministerium und Bundeswehr war seit langem zu rechnen. In den Berichten der Jugendoffiziere ist in den letzten Jahren von einer verstärkten Zusammenarbeit in Baden-Württemberg die Rede. Im Bericht von 2008 wurde eine Kontaktausschusssitzung „Schule und Bundeswehr“ erwähnt. Die Weiterbildungsangebote der Bundeswehr könnten auf den Bildungsservern der Länder platziert werden. In nahezu allen Bundesländern würden die Jugendoffiziere durch die Landeszentralen für politische Bildung und die Arbeitsgemeinschaft Staat und Gesellschaft unterstützt. An ausgewählten Pädagogischen Hochschulen in Baden-Württemberg seien die Jugendoffiziere bis in die Lehre eingebunden.

Im Jahr 2005 haben die Jugendoffiziere ihre Arbeit neu strukturiert. Es gibt 16 Bezirksjugendoffiziere, die als Mittelsmänner zu den Kultusministerien, Schulen und Bildungseinrichtungen fungieren. Ihnen stehen 94 hauptamtliche Jugendoffiziere zur Seite, die die Termine wahrnehmen. Die Aufgabe der Jugendoffiziere ist es, auf Einladung durch die Schulen den Auftrag der Bundeswehr sowie die Sicherheits- und Verteidigungspolitik Deutschlands zu erläutern. Neben den Jugendoffizieren gibt es die Wehrdienstberater, die ebenfalls auf Einladung durch die Schulen vor allem in Berufsschulen, Haupt- und Realschulen über die Berufsmöglichkeiten bei der Bundeswehr informieren.

Schleichende Militarisierung des Bildungswesens?

Die jetzt getroffene Vereinbarung passt nahtlos in die „Rekrutierungsoffensive“ der Bundeswehr und damit verbunden kann eine schleichende Militarisierung des Bildungswesens konstatiert werden. Seit einigen Jahren hat die Bundeswehr ihre Öffentlichkeitsarbeit stark ausgeweitet. Sie ist auf zahlreichen Messen, einschließlich der Didacta, vertreten, kommt mit ihren Bundeswehr-Trucks in Schulen und wirbt bei den Arbeitsagenturen unter den Arbeitslosen um Nachwuchskräfte. Die Auslandseinsätze der Bundeswehr wurden seit 1992 scheibchenweise ausgeweitet. Heute ist die Bundeswehr eine „Armee im Einsatz“ – im Kriegseinsatz. Dafür werden Zeit- und Berufssoldaten benötigt. Die Zeiten einer Verteidigungsarmee sind vorbei.

Lehrer/innen können immer noch selbst entscheiden, ob sie den Jugendoffizier in ihren Unterricht einladen. Schwieriger und sehr bedenklich wird es für Referendar/innen, die während ihrer Ausbildungszeit von Jugendoffizieren „fortgebildet“ werden sollen. Für sie können die Seminare zur Pflicht gemacht werden und sie können sich schlecht dagegen zur Wehr setzen, da sie in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis zur Seminarleitung stehen. Wie weit die Einflussnahme der Jugendoffiziere in Schulen bereits fortgeschritten ist, zeigt die Tatsache, dass die Jugendoffiziere in den Abiturjahrgängen auch die sicherheitspolitischen Prüfungsthemen des Zentralabiturs der einzelnen Bundesländer behandeln.

Die beiden Jugendoffiziere in Freiburg haben mit Schreiben vom 23.11.2009 an die Fachschaften Geschichte, Gemeinschaftskunde, Religion und Ethik der Gymnasien ihr auf den Lehrplan abgestimmtes Programm angeboten, u.a. eine intensive Abiturvorbereitung in Seminarform. Beide Jugendoffiziere empfehlen sich darüber hinaus mit ihrer Teilnahme am Auslandseinsatz der Bundeswehr in Afghanistan, so dass sie aus „erster Hand“ über friedenssichernde Maßnahmen und Konfliktbewältigung im Ausland berichten können. Angesichts des verheerenden Bombenangriffs auf zwei Tanklaster in Kundus am 4. September 2009 mit bis zu 142 Toten und dem bis dato widersprüchlichen Auftrag der Bundeswehr am Hindukusch ein mittlerweile zweifelhaftes Angebot, denn auch für die politisch Verantwortlichen ist die Angelegenheit noch nicht „ausgestanden“.

Kooperationsvereinbarung mit Friedensgruppen gefordert

In den Schulen muss über die Sicherheitspolitik der Bundesrepublik informiert und diskutiert werden. Es gehört allerdings zum Kern des Bildungsauftrags des Landes Baden-Württemberg, dass die Schüler/innen in einer so existentiellen Frage wie der nach Krieg und Frieden nicht nur die Anschauung der Bundeswehr kennen lernen.

Die Friedensbewegung hat eine andere Auffassung von Friedenssicherung und Konfliktbewältigung. Sie hat Konzepte zur gewaltlosen Konfliktbearbeitung und -lösung erarbeitet, die von einem großen Teil der Bevölkerung geteilt werden. Sie informieren zu Kriegsdienstverweigerung und Zivildienst, zu Gewaltfreiheit und Rüstungsexporten. Die Liste der möglichen Themen ist lang und es gibt in den Organisationen zahlreiche qualifizierte Fachleute, die im Unterricht und in der Aus- und Fortbildung informieren können.

Seit Beginn der Auslandseinsätze der Bundeswehr spricht sich eine stabile Mehrheit der Bevölkerung gegen diese Art der Friedenssicherung und Konfliktbewältigung aus. Diese Stimmen müssen im Unterricht berücksichtigt werden. Es ist richtig, dass die Vertreter/innen der Friedensorganisationen als Fachleute aus der Praxis in den Unterricht eingeladen werden dürfen. Dies hat die GEW Baden-Württemberg in einem Info an alle Vertrauensleute deutlich gemacht und die Adressen von drei Friedensorganisationen veröffentlicht. Das reicht aber bei Weitem nicht aus. Daher bedarf es auch einer Kooperationsvereinbarung des Kultusministeriums mit den Friedensorganisationen des Landes, wodurch deren Friedensfachleuten dieselben Möglichkeiten wie den Jugendoffizieren der Bundeswehr eingeräumt werden.

Ende Januar 2010 wurde Kulturminister Helmut Rau von zahlreichen Organisationen, Parteien und Gewerkschaften schriftlich aufgefordert, die Vertreter/innen von Friedensorganisationen zu einem Gespräch ins Ministerium einzuladen und die Vorbereitungen für eine Kooperationsvereinbarung zu treffen.

Immerhin haben die Schüler/innen in der heutigen globalisierten Welt ein Anrecht auf umfassende und differenzierte Information, um sich selbst eine eigene Meinung bilden zu können. Auch den Eltern gegenüber hat das Land Baden-Württemberg eine Verantwortung. Diese erwarten in den Bildungseinrichtungen des Landes eine ausgewogene, differenzierte und fachlich fundierte Wissensvermittlung und keine einseitige Beeinflussung. Darauf hat die GEW-Landesvorsitzende Doro Moritz in einem Brief hingewiesen.

Klaus Pfisterer ist Sonderschullehrer und seit über 30 Jahren Mitglied der GEW, Vertrauensmann an der Hardtschule (Förderschule) in Ebersbach und arbeitet in der Fachgruppe Sonderpädagogische Berufe im Kreisverband Göppingen mit. Darüber hinaus ist er einer der Landessprecher der DFG-VK Baden-Württemberg.

Anschriften Friedensorganisationen
Unterstützen Sie die Forderung nach einer Kooperationsvereinbarung mit den Friedensorganisationen und laden Sie deren Fachleute in ihren Unterricht ein:
DFG-VK Landesverband Baden-Württemberg
Haußmannstr. 6, 70188 Stuttgart, Tel.: (0711) 2155112, Fax: (0711) 2155214, E-Mail: E-Mail-Adresse, www.dfg-vk.de/lv-bawue/
Informationsstelle Militarisierung (IMI)
Hechingerstr. 203, 72072 Tübingen, Tel.: (07071) 49154, Fax: (07071) 49159, E-Mail: E-Mail-Adresse, www.imi-online.de
Pax Christi Bistumsstelle Rottenburg-Stuttgart
Jahnstr. 30, 70597 Stuttgart, Tel.: (0711) 9791-216, Fax: (0711) 9791159, E-Mail: E-Mail-Adresse, www.rottenburg-stuttgart.paxchristi.de

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