zur Startseite
Pfad zur Seite:Startseite - Aktuell - Zeitschrift b&w - b&w 2011 - September 2011 - GEW-Positionen

GEW-Positionen

(b&w 9/11
Seite 5ff.)

Früh investieren statt spät reparieren

GEW-Positionen: Bei der GEW-Pressekonferenz zum Schuljahrsanfang 2011/12 formulierte Doro Moritz die Erwartungen der GEW an die neue Landesregierung.
In den ersten Monaten der Regierungsverantwortung hat Grün-Rot positive Akzente gesetzt:

  • Die Studiengebühren werden zum Sommersemester 2012 abgeschafft.
  • Die GEW begrüßt ausdrücklich die Erhöhung der Grunderwerbsteuer.
  • Schon in diesem Schuljahr wird die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung entfallen. (Bedingungen dazu in b&w 5/2011, Seite 22)
  • Hundert zusätzliche Klassen werden an den beruflichen Schulen eingerichtet.
  • Die neue Landesregierung hat 711 Lehrerstellen frei gegeben.
  • Die Mittel für Krankheitsvertretung hat der Landtag vor der Sommerpause um 2,8 auf 16 Millionen aufgestockt.

Die neue Landesregierung hat die Chance, zu beweisen, dass sie es besser macht als die alte. Jetzt geht es darum, dass Grün-Rot definiert, wie gute Schule, wie ein gutes Angebot im frühkindlichen Bereich aussieht und dafür Anreize geschaffen werden. „Früh investieren statt spät reparieren“ muss jetzt wirklich bildungspolitisches Leitmotiv werden.

Eine amerikanische Längsschnittstudie hat eindeutig die präventive Funktion hochwertiger früher Bildung belegt: Eine Gruppe von Kindern im sozialen Brennpunkt wurde für den Besuch einer KiTa mit besser qualifiziertem Personal und besserer Ausstattung der Einrichtung ausgewählt. Sie waren eklatant seltener kriminell und arbeitslos, hatten höhere Bildungsabschlüsse und waren gesünder als die Vergleichsgruppe, die nicht diese KiTa besucht hatte.

Eines ist und bleibt klar für die GEW: Bildungspolitische Veränderungen dürfen nicht zu einer weiteren Verschlechterung der Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen führen. Wenn das Geld knapp ist, wird der Druck, beim Personal zu sparen, größer. Die GEW ist bereit, sich in Geduld zu üben, wenn die langfristigen Ziele der neuen Landesregierung und die Wege dorthin stimmen.

Ende September sollen vier Gesetzesvorhaben im Kabinett eingebracht werden. Sie werden zeigen, wohin die Reise geht:

1. Veränderung G8/G9
2. Veränderung Werkrealschule
3. Gemeinschaftsschule
4. Wegfall der verbindlichen Grundschulempfehlung.

Noch ist die Liste der Erwartungen länger als die Liste der bereits erfüllten Wünsche:

Schulsozialarbeit

Die GEW erwartet, dass das Land wieder in die Finanzierung der Schulsozialarbeit einsteigt. Auch die Kommunen sind in der Pflicht. Die Kommunen erhalten von 2011 bis 2013 eine jährliche pauschal erhöhte Zuweisung im Umfang von 400 Mio. Euro vom Bund. Ich appelliere an die Städte und Gemeinden, dieses Geld tatsächlich für Schulsozialarbeit einzusetzen und nicht nur nach Unterstützung durch die Landesregierung zu schreien.

Frühkindliche Bildung

Über die Konstruktion der Bildungshäuser kann gestritten werden. (Siehe auch Artikel auf Seite 22) Unbestritten ist aber, dass die Zusammenarbeit zwischen Grundschulen und Kindertageseinrichtungen professionalisiert und verstetigt werden muss. Dazu brauchen sowohl die Erzieher/innen als auch die Grundschullehrer/innen Zeit. Es gibt außerhalb der Bildungshaus-Konzeption keine abgesicherte Stundenzuweisung. Sie sind aber zwingend notwendig, wenn das Land die frühe Bildung stärken und so die Bildungschancen von der sozialen Herkunft entkoppeln will.
Die frühe Bildung und die Grundschule haben außerhalb der GEW keine Lobby. Ich betone deshalb, dass in allen Bildungsbereichen – nicht nur im Bereich der beruflichen Schulen – erhebliche Defizite bestehen.

Für die konsequente Umsetzung des Orientierungsplans sind bessere Rahmenbedingungen notwendig. Die Fachkraft-/Kind-Relation, die Vor- und Nachbereitungszeit, die Qualifizierung und Bezahlung des Personals müssen verbessert werden, ebenso die Leitungszeit. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Verbesserung der Qualität der Kindertageseinrichtungen und der Ausbau der Angebote für die unter Dreijährigen müssen in den Stadtvierteln der benachteiligten Kinder beginnen.

Grundschulen stärken

Grundschulen haben keinen Anspruch auf Stundenzuweisung für Stütz- und Förderunterricht und andere ergänzende Angebote – im Gegensatz zu den Gymnasien, bei denen diese Stunden über eine Verordnung abgesichert sind. Die ergänzenden Angebote der Kontingentstundentafel müssen den Schulen im Pflichtbereich zur Verfügung gestellt werden. Würden diese Stunden als Unterrichtsdefizit ausgewiesen, wären die Grundschulen im Defizit mit den beruflichen Schulen vergleichbar. Es gibt zahlreiche Grundschulen, die sich auf den Weg machen wollen, mit dem Verzicht auf Noten neue Wege in der Leistungsbeurteilung zu gehen. Entsprechende Anträge müssen schnell genehmigt werden.

Pädagogische Assistent/innen entfristen

Der Großteil der Verträge für die Pädagogischen Assistent/innen endet am 31. Januar 2012, die Betroffenen hängen in der Luft und warten endlich auf Klarheit. Die Schulen brauchen diese Unterstützung durch die Päd. Assistent/innen. Die Verträge müssen entfristet, die Assistent/innen besser bezahlt und qualifiziert werden. Dafür will die Landesregierung Lehrerstellen verwenden. Das lehnt die GEW ab.

Senkung Klassenteiler

„Kleinere Klassen bringen die individuelle Förderung nicht voran“, erklärte Kultusministerin Warminski-Leitheußer in einem Interview mit der Zeitschrift Schulverwaltung. Deshalb habe sich die Regierungskoalition darauf verständigt, den Klassenteiler nicht auf 28 abzusenken. Stattdessen sollen Ganztagsschulen und Schulsozialarbeit ausgebaut und der Unterrichtsausfall bekämpft werden. Das war für die GEW eine enttäuschende und nicht akzeptable Aussage.

25 Kinder sind genug! An diesen GEW-Aufkleber erinnern sich noch viele der älteren GEW-Mitglieder. Er war in den achtziger Jahren in Lehrerzimmern, auf Schultaschen und Autos die unumstrittene bildungspolitische Forderung der GEW. Lange Jahre hat sich die schwarz-gelbe Landesregierung in dieser Frage nicht bewegt. Mit der „Qualitätsoffensive Bildung“ sollte der Klassenteiler endlich vom Schuljahr 2009/10 bis 2013/14 auf 28 abgesenkt werden. Auf Druck der GEW senkte der ehemalige Ministerpräsident Mappus im Vorfeld der Landtagswahlen den Klassenteiler in der Grundschule vorab auf 28. In den weiterführenden Schulen liegt die Obergrenze inzwischen bei 30. Allerdings ist die Absenkung von 30 auf 28 im Landeshaushalt nicht finanziert. Deshalb hat auch der neue Finanzminister Nils Schmid großes Interesse daran, keine zusätzlichen Lehrkräfte finanzieren zu müssen.

Oft wird behauptet, dass kleinere Klassen nicht automatisch eine höhere Unterrichtsqualität bewirken. So monokausal stimmt das auch. Kleinere Klassen sind aber eine günstige Rahmenbedingung für erfolgreiches Lernen. Das gilt vor allem dann, wenn es den Lehrer/innen und Schüler/innen gelingt, deren Potenzial auch für einen Unterricht zu nutzen, in dem individuell unterrichtet und differenziertes und eigenständiges Lernen gefördert wird. Für eine allgemeine, erhebliche Kosten verursachende Forderung nach kleinen Klassen in allen Schulen geben empirische Schulleistungsstudien nur wenig Unterstützung. Trotzdem besteht die GEW mit den Lehrer/innen auf kleineren Klassen. Dafür haben wir gute Argumente:

  • Kleinere Klassen tragen zur Gesundheit und zum Wohlbefinden von Lehrkräften und Schüler/innen bei. In allen Studien zur Lehrergesundheit rangiert die Klassengröße bei den Belastungsfaktoren ganz oben. In dieser Einschätzung sind sich die Lehrkräfte mit den Eltern und Schüler/innen einig. Prof. Joachim Bauer ermittelte 2004 in der Freiburger Schulstudie die Klassenstärke als den von Lehrkräften am stärksten erlebten Belastungsfaktor. Das überrascht nicht, zumal die Klassengrößen in Deutschland durchgängig über dem OECD-Durchschnitt liegen.
  • Benachteiligte Kinder profitieren besonders von kleinen Klassen. Diese Chance muss genutzt werden.
  • Kleinere Klassen lohnen sich ganz besonders in den ersten Schuljahren. Hier können Grundsteine gelegt werden, die nachweislich positive Wirkung auf das spätere Lernverhalten haben.
  • Kleine Klassen begünstigen die Schülerorientierung des Unterrichts. Sie führen nicht automatisch zum Einsatz schülerorientierter Unterrichtsmethoden, doch sind sie eine wesentliche Voraussetzung dafür. Nicht zuletzt sind kleine Klassen auch eine Frage der Demokratie und der Beteiligung von Schüler/innen.

All diese positiven Auswirkungen finden sich als Ziele im Koalitionsvertrag der grün-roten Landesregierung. Wenn die Landesregierung diese bildungspolitischen Ziele erreichen will, muss sie bereit sein, die Voraussetzungen dafür zu finanzieren. Kleine Klassen dürfen nicht gegen Ganztagsschulen, Schulsozialarbeit und Reduzierung des Unterrichtsausfalls ausgespielt werden.

Für die GEW steht schon immer fest: Chancengleichheit und höhere Bildungsqualität sind nicht zum Nulltarif zu haben. Auch die Gesundheit der Lehrkräfte und damit die Reduzierung der Kosten für Dienstunfähigkeit muss dem Land etwas wert sein.

Förderung benachteiligter Schüler/innen

Das Kultusministerium selbst hat vor der Sommerpause verkündet, dass 61 Prozent der Kinder mit Migrationshintergrund in der dritten Grundschulklasse nicht die Mindeststandards in Deutsch erreichen. Baden-Württemberg geht fahrlässig mit den Bildungschancen seiner Kinder um.

Auf Sprachförderunterricht besteht weiterhin kein Anspruch. Er ist immer noch von zufälliger Stundenzuweisung durch das Schulamt abhängig und nicht in der Pflichtzuweisung erhalten.

Alle Schularten brauchen Stunden für Sprachförderung. Es ist indiskutabel, dass begabte Kinder aufgrund mangelnder deutscher Sprachkenntnisse in der Hauptschule landen.

Modellversuche Inklusion gehen in die Umsetzung

Ohne jegliche zusätzliche Ressourcen (Ausnahme berufliche Schulen) starten in diesem Schuljahr die inklusiven Modellprojekte in den Schulämtern Stuttgart, Mannheim, Konstanz, Biberach und Tübingen.
Inklusion erfordert grundsätzlich, dass an den allgemeinen Schulen Sonderpädagog/innen zur Verfügung stehen. Gleichzeitig muss das Fachwissen der sonderpädagogischen Fachrichtungen erhalten und den allgemeinen Schulen zur Verfügung gestellt werden.

Trotz mehrfach vorgetragener Forderung korrigierte die Kultusministerin nicht die Regelung ihrer Vorgängerin, wonach bei inklusiver Beschulung der Klassenteiler überschritten werden kann. Das ärgert mich maßlos!
Trotz vielfach vorgetragener Forderung hat das Kultusministerium bzw. der Landtag keine zusätzlichen Lehrerstellen für die inklusiv arbeitenden Schulen bereitgestellt. Die Konsequenz ist, dass entweder die Lehrkräfte an den allgemeinen Schulen ohne sonderpädagogische Unterstützung arbeiten müssen oder sich die Versorgung an den Sonderschulen weiter verschlechtert. Beides ist für alle Beteiligten indiskutabel. Die neue Landesregierung hat im Koalitionsvertrag das 2-Pädagogen-Prinzip zugesagt. Davon sind wir meilenweit entfernt.

Werkrealschule

Im Schuljahr 2012/13 steht erstmals die Bildung der 10. Klasse an. Sehr bald muss ein Konzept erarbeitet sein, das die Zukunft der Wahlpflichtbereiche und die Konstruktion des 10. Schuljahres klärt, das 10 Schuljahre für alle Hauptschüler/innen an der Haupt-/Werk
realschule ermöglicht. Dies macht eine Gesetzesänderung notwendig.
Solange es die Haupt-/Werkrealschule gibt, muss sie ein durchgängiger sechsjähriger Bildungsgang für alle sein, und zwar als gebundene Ganztagsschule. Beim Lernen in vertrauter Umgebung und personeller Kontinuität können Hauptschüler/innen besser die von den Ausbildungsbetrieben geforderten Qualifikationen im Bereich der Kulturtechniken und der Schlüsselqualifikation erwerben. Es muss Schluss sein damit, dass die Jugendlichen mit den schlechtesten Ausgangsbedingungen die kürzeste Lernzeit haben.

Gemeinsame Lehrerausbildung HS/RS startet im
Wintersemester

Haupt- und Realschullehrer/innen werden ab Wintersemester gemeinsam ausgebildet. Das hat die alte Landesregierung in die Wege geleitet hat und polemisiert jetzt dagegen. Der CDU-Abgeordnete Wacker bat in einer Landtagsanfrage um Informationen zur Schaffung des Einheitslehrers. Vielleicht waren das Kultus- und das Wissenschaftsministerium in den Planungen zur Veränderung der Schulstruktur schon weiter als die CDU im Ländle.

Gute Schule als Gemeinschaftsschule definieren

Die integrative Schulstruktur ist ein Faktor, der eine anerkennende, fördernde und nicht aussortierende Pädagogik begünstigt, ja erst nachhaltig möglich macht. Sie garantiert zwar nicht die gute Schule, ist aber eine notwendige Bedingung dafür. Über diesen Zusammenhang sollten die Befürworter zwei- oder mehrfach gegliederter Systeme zumindest nachdenken. Die Zusammenlegung von Haupt- und Realschulen lehnt die GEW entschieden ab.

Die Landesregierung muss Gemeinschaftsschulen zulassen und fördern. Wir brauchen dafür klar definierte Rahmenbedingungen und Kriterien, was wir unter einer guten Schule verstehen. Bestimmendes Merkmal für Qualität ist die Gemeinschaftsschule, die Schüler/innen bis zur 10. Klasse gemeinsam unterrichtet und nach Klasse 10 in der Oberstufe auch an der Gemeinschaftsschule den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in drei Jahren ermöglicht. Die Gemeinschaftschule muss immer gymnasiale Standards bieten. Dafür brauchen sie eine definierte Mindestgröße.
Wir brauchen einen Schulentwicklungsplan, in den das von der GEW in Auftrag gegebene Schulentwicklungsgutachten einbezogen werden muss. Nur so wird eine systematische Planung regionaler Schulstandorte möglich werden und es muss Schluss sein mit der Festlegung von Schulstandorten nach zufälligen kommunalen Interessen.
Lieber ein Start mit wenigen, aber gut ausgestatteten und gut funktionierenden Schulen als unqualifizierter Wildwuchs. Interessierte Kommunen müssen sich dann etwas gedulden.

Ganztagsschulen

Die Mogelpackung „offene“ Ganztagsschulen muss auf den Prüfstand. Sie sind halbherzige Lösungen, die vor Ort nur begrenzt auf Akzeptanz stoßen und pädagogisch kaum Wirkung entfalten. Eine Ganztagsschule muss eine gebundene Ganztagsschule mit zusätzlichen Lehrerstunden, Schulsozialarbeit, mit Unterstützung des Landes und ergänzendem Ehrenamt sein.

G8/G9

Der Koalitionsvertrag sieht eindeutig Modellversuche und keine generelle Rückkehr vor. Diskutiert wird derzeit etwas völlig anderes, nämlich die generelle Rückkehr zu G9. Die Parallelität von G8/G9 kostet Lehrerstellen. Die Möglichkeit für Gymnasien, zu G9 zurückkehren zu können, enthebt das Kultusministerium der Notwendigkeit, G8 zu verbessern und Ganztagsschulen zu ermöglichen. Druck wird schnell entstehen: Wenn das Nachbargymnasium mit G9 mehr Anmeldungen hat, wird auch das G8-Gymnasium umstellen. Die GEW geht davon aus, dass keine generelle Rückkehr zu G9 ermöglicht wird, sondern lediglich Modellversuche genehmigt werden.
Lehrerstellen erhalten
Es muss klar sein, dass das Wahlversprechen, keine Lehrerstellen zu streichen, für die gesamte Wahlperiode Bestand hat.

Lehrerfortbildung

Die zentrale Lehrerfortbildung wurde im Jahr 2011 um 12,5 Prozent gekürzt. Auch die Mittel der regionalen Fortbildung wurden von 4,9 Millionen im Jahr 2004 auf 3,7 Millionen im Jahr 2011 gekürzt. Diese Entscheidung hat die alte Landesregierung getroffen. Angesichts der Herausforderungen, die an die Lehrer/innen gestellt werden, ist das unglaublich. Der Koalitionsvertrag sieht eine Stärkung der Fortbildung vor. Das fordern wir ein.

Personal- und Qualitätsentwicklung

Die Mittel für Fortbildung und Prozessbegleitung der Lehrkräfte und Schulen müssen sofort erhöht werden. Investiert werden muss aber auch in die Leitungsebene an kleinen Schulen.

Ich wünsche Kultusministerin Leitheußer-Warminski den Mut, klare Entscheidungen zu treffen. Ich hoffe, ihr ist bewusst, dass die Lehrer/innen von Großbaustellen, an denen ohne geeignete Baumaterialien und Handwerkszeug gearbeitet wird, die Nase voll haben. Ich erwarte, dass Finanzminister Schmid nicht nur im Wahlkampf die Notwendigkeit der Förderung Benachteiligter betont, sondern dies auch durch Haushaltsentscheidungen ermöglicht.
Doro Moritz

Lehrerstellen mit kw-Vermerk (künftig wegfallend), Stand Nachtragshaushalt 2010/11

Schulart01.08.1201.01.1301.08.1301.08.1401.08.1501.08.1601.08.17
GHWRS1345245
SoSch402
RS1041215
Gymn.10887471462450450170
Berufl.540
Kap. 0436868

Stellenveränderungenzum Schuljahr 2011/12

Grund-, Haupt- und
Werkrealschulen
ca. - 20.000 Schüler/innen
- 290 Stellen für G8 und andere Reformvorhaben
- 50 Stellen an Sonderschulen
+ 55 Stellen Klassenteilersenkung

Realschulen
ca. - 2.000 Schüler/innen
+ 267 Stellen für Klassenteilersenkung
+ 90 Stellen aus anderen Schularten für Reformvorhaben

Sonderschulen
Schülerzahlen konstant
+ 50 Stellen aus GHWRS

Gymnasien
ca - 6.100 Schüler/innen
+ 240 Stellen für Klassenteilersenkung
+ 150 Entscheid. Sommerferien
+ 50 Stellen aus GH-Schulen zur Entlastung der Kursstufe

Berufliche Schulen
ca. - 7.000 Schüler/innen im Teilzeitbereich
+ 200 Stellen zur Senkung des Klassenteilers
+ 150 Stellen für 100 zusätzliche Klassen der beruflichen Gymnasien
+ 160 Stellen für Projekte der Enquete-Kommission

SucheHilfeEmailSitemapDruckversion
Suche,Hilfe,Email,Sitemap