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Pfad zur Seite:Startseite - Aktuell - Zeitschrift b&w - b&w 2007 - Jan./Feb. 2007 - GHPO II

GHPO II

(b&w 1-2/07
Seite 12)

Neue Prüfungsordnung für Lehramtsanwärter (GHPO II)

Grund- und Hauptschulbereich: Das Kultusministerium erhöht das Deputat der Anwärter/innen um eine Stunde. Die GEW Baden-Württemberg lehnt diese Erhöhung ab.

Das Kultusministerium hat der GEW den Entwurf für die Neufassung der Grund- und Hauptschullehrerprüfungsordnung II (GHPO II) zur Stellungnahme vorgelegt. In diesem Entwurf sind einige Kritikpunkte der GEW an der letzten GHPO II von 2001 beseitigt bzw. abgemildert, allerdings wurde auch die Stundenerhöhung (von 12 auf 13) für die Anwärter/innen (LAs) verankert.

Die GEW Baden-Württemberg lehnt diese Erhöhung ab und fordert alle angehenden Lehramtsanwärter/innen auf, sich an der Postkartenaktion der GEW zu beteiligen. LAs im GH-Bereich müssen schon seit Jahren mehr Stunden leisten als ihre Kolleg/innen an den anderen Schularten und die GEW fordert das Kultusministerium auf, die Zahl der verpflichtenden Unterrichtsstunden auch im GH-Bereich auf 10 festzusetzen.

Neben den persönlichen Auswirkungen auf die Anwärter/innen ist diese Erhöhung ein Sparmodell für künftige Lehrerstellen. Durch die Erhöhung werden rund 280 Deputate in allen Schularten gespart. Zusammen mit den kürzlich gesperrten 521 Stellen werden im Jahr 2007 rund 800 Stellen nicht mehr für die Einstellung junger Lehrer/innen zur Verfügung stehen. Die GEW fordert die Landesregierung auf, die Stundenerhöhung zurückzunehmen. (vgl. b&w 12/2006, S. 15 )

Festzustellen ist auch, dass der Entwurf zu spät vorgelegt wurde. Eine rechtzeitige Veröffentlichung der GHPO II zum Ausbildungsbeginn wird nicht möglich sein, zumal das personalrechtliche Beteiligungsverfahren bis zum 1. Februar voraussichtlich noch nicht abgeschlossen sein wird.
Neben der bereits inakzeptablen Stundenerhöhung für LAs kritisiert die GEW folgende Punkte der Entwurfsfassung:
Weiterhin Fremdprüferprinzip
Die eigenen Ausbilder/innen in Fachdidaktik und Pädagogik dürfen wie bisher nicht zu Mitgliedern der Prüfungskommission der Lehrproben berufen werden.
Die GEW fordert weiterhin die generelle Abschaffung des Fremdprüferprinzips und verweist erneut auf den in allen Lehr- und Lernbereichen gängigen Grundsatz „Wer ausbildet, prüft!“ Nur so lässt sich der Lern- und Leistungsfortschritt der LAs tatsächlich überprüfen.
Mehrbelastung des Personals zu erwarten
Den Ausbilder/innen in Pädagogik werden mit mehreren Ausbildungsgesprächen und einem potentiellen Bilanzgespräch in erheblichem Umfang neue Tätigkeiten auferlegt. Diese werden im Rahmen der eh schon viel zu gering bemessenen Freistellung zu einer weiteren Verschlechterung der Arbeitssituation für diese Personengruppe führen. Die GEW fordert das Kultusministerium auf, ausreichende Stundenfreistellung bereitzustellen.
Divergenz zwischen Ausbildungs- und Schulfächern
Die künftigen Lehrer/innen werden sowohl in der ersten als auch in der zweiten Phase in Einzelfächern ausgebildet, die in der schulischen Realität nicht mehr vorhanden sind. Das Unterrichten in Fächerverbünden muss in dieser Phase erprobt und erlernt werden. Das Kultusministerium muss dafür sorgen, dass die Ausbildung besser an die schulischen Gegebenheiten angepasst wird.
Daneben fordert die GEW das Kultusministerium auf, Regelungen in die Verordnung aufzunehmen, die gemeinsame Ableistung von Prüfungsteilen ermöglichen. Dies würde es den LAs ermöglichen, bereits in dieser Phase der Lehrer/innenbiografie Erfahrungen mit Kooperation zu machen. Schließlich fordert die GEW, im Vorbereitungsdienst endlich verbindliche und rechtlich abgesicherte Mitbestimmungsmöglichkeiten zu verankern.

Positiv modifiziert

Folgende Aspekte des Entwurf wurden positiv modifiziert:
Lehrproben künftig an zwei getrennten Tagen
Der „große Prüfungstag“ wurde auch durch den Druck der GEW aufgelöst, künftig werden die LAs in den beiden Ausbildungsfächern an zwei getrennten Tagen geprüft.
Schriftliche Arbeit wird zur Unterrichtsdokumentation
Die schriftliche Arbeit, die von der GEW als unnötig kritisiert wurde, wird umgewandelt in eine so genannte Dokumentation. Eine Präsentation der Einheit ist weiterhin vorgesehen. Es ist bedauerlich, dass eine anschließende Diskussion bzw. ein Gespräch darüber nicht stattfinden soll. Dies wäre sicherlich zum Vorteil der Anwärter/innen.
Nichtbestehen einzelner Prüfungsteile neu geregelt
Eine weitere Forderung der GEW wurde berücksichtigt, indem künftig jede einzelne, nicht bestandene Prüfung noch im laufenden Prüfungsdurchgang wiederholt werden kann. Diese Neuregelung ermöglicht einen kontinuierlichen Übergang in das weitere Berufsleben.

Folgende weitere Änderungen sind noch zu nennen: Künftig wird die Prüfung in Schulrecht in die Gesamtnote des zweiten Staatexamens einfließen und es sollen künftig nur noch sechs statt neun Unterrichtsbesuche erfolgen.

Das Kultusministerium hat zwar bei der Novellierung etliche GEW-Forderungen berücksichtigt, jedoch werden mit der geplanten Stundenerhöhung die positiven Entwicklungen zunichte gemacht. Die GEW lehnt die Einführung der Prüfungsordnung in dieser Form ab und wird versuchen, über die Personalvertretung im Hauptpersonalrat die Umsetzung der Prüfungsordnung zu verhindern.


Die ausführliche Stellungnahme der GEW und die Neufassung der Verordnung stehen nach deren Veröffentlichung hier...

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