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Pfad zur Seite:Startseite - Aktuell - Zeitschrift b&w - b&w 2007 - Juni 2007 - Ganztagsschulen

Ganztagsschulen

(b&w 6/07
Seite 23)

Städtetag protestiert gegen Kürzungen

Ganztagsschulen: Im Februar 2006 hat die Landesregierung ein Konzept zur Finanzierung und Organisation des laufenden Ganztagsschulbetriebs beschlossen. Gegen die Auswirkungen dieses Konzepts hat der Städtetag am 3.5.2007 eine Protestresolution verfasst. Außerdem drohen weitere Kürzungen.

Die Kommunen übernehmen 85 Prozent der Erstinvestitionskosten und 100 Prozent der Folgeinvestitionskosten für den Ausbau von 40 Prozent der Halbtagsschulen zu Ganztagsschulen. Im Jahre 2015 sollen demnach etwa 1.800 Schulen mit einem Ganztagsbetrieb ausgestattet sein.

Auf strikte Ablehnung des Städtetags stößt das von der Landesregierung 2006 verabschiedete Konzept zum laufenden Ganztagsschulbetrieb. Zur Beseitigung der gravierenden Unzulänglichkeiten des Landeskonzepts fordert der Städtetag:

1. Halbtagsschulen, die zu Ganztagsschulen umgewandelt werden, müssen ihren Unterrichtsbetrieb komplett umstellen. Das Land fordert insbesondere die Rhythmisierung des Unterrichts bei allen Klassen dieser Schulen, also nicht nur bei Ganztagsklassen. Die Zuweisung zusätzlicher Lehrerdeputate für diese Angebotserweiterung ist jedoch völlig unzureichend. Mit einer solch geringfügigen Personalaufstockung kann kein Ganztagsschulbetrieb realisiert werden. Ganztagsschulen müssen deshalb in die Lage versetzt werden, ihre Angebotszeiträume (offene Ganztagsschulen 4 x 7 Zeitstunden/Woche, gebundene Ganztagsschulen 4 x 8 Zeitstunden/Woche) mit eigenem pädagogischen Personal zu bewältigen. Dementsprechend sind die Deputatszuweisungen zu erhöhen. Kommunale Betreuungsangebote und Jugendbegleiter können Schulangebote nur ergänzen. Sie dürfen nicht weiterhin als Lückenbüßer für fehlende Lehrerressourcen benutzt werden.

2. Die erstmalige Zuweisung von Deputatsstunden an offene Ganztagsschulen aufgrund des Landeskonzepts ist als Zusatzleistung des Landes gepriesen worden. Selbst dieses bescheidene Landesengagement ist für die Städte und Gemeinden allerdings ein Danaergeschenk, denn mit ihm ist der Wegfall jeglicher Landesförderung für kommunale Betreuungsmaßnahmen (Verlässliche Grundschule, flexible Nachmittagsbetreuung, Horte an der Schule) verbunden.

Uneingeschränkte Landesförderung gefordert

Der Städtetag fordert die uneingeschränkte Beibehaltung der Landesförderung für kommunale schulische Betreuungsmaßnahmen an offenen Ganztagsschulen. Diese Förderung deckt im Übrigen nur etwa ein Drittel der entstehenden Kosten. Den Rest haben ohnedies die Kommunen oder Schüler bzw. deren Eltern zu finanzieren.

3. Bei gebundenen Ganztagsschulen führt das Landeskonzept sogar zu einer Verschlechterung der Deputatszuweisungen. Gebundene Ganztagshauptschulen erhalten jetzt nur noch 5 statt 7 Lehrerwochenstunden pro Ganztagsklasse, gebundene Ganztagsgrundschulen 6 statt 10 Lehrerwochenstunden pro Ganztagsklasse.

Höhere Deputatszuweisungen gefordert

Der Städtetag fordert, neuen gebundenen Ganztagsschulen Deputatszuweisungen in derselben Höhe zu gewähren wie den bereits bestehenden Schulen. Für die jetzige Ungleichbehandlung ist kein sachlicher Grund ersichtlich. Sie dient vielmehr nur der Einsparung von Personalkosten des Landes zu Lasten der Kommunen.

4. Nach dem Schulgesetz obliegt die Schulaufsicht während des ganzen Schultags den jeweiligen Schulleitungen. Das Land nutzt aber eine rechtliche Hintertür, um den kommunalen Schulträgern die Aufsicht während des Schulmittagessens aufzubürden. Diese Umgehung von Pflichten zu Lasten der Kommunen zeugt von einem falschen pädagogischen Verständnis von Ganztagsschule.

Aufsicht bei Mittagessen durch Mittel des Landes gefordert

Der Städtetag fordert vom Land die Übernahme der Verantwortung für die Mittagessensaufsicht durch die jeweilige Schule. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

5. Das Land muss Ganztagsschulen – mehr als 20 Jahre nach dem Start der ersten Ganztagsschulversuche – endlich im Schulgesetz verankern und damit dem Beispiel nahezu aller anderen Bundesländer folgen.

Die GEW begrüßt die Resolution des Städtetags ausdrücklich. Die GEW hat bereits 2006, als die Landesregierung das Konzept vorgelegt hat, gegen die eklatanten Verschlechterungen protestiert. Zusätzlich zu den Verschlechterungen durch das Konzept der Landesregierung sollen die Zuweisungsmodalitäten für die Ganztagesschulen noch weiter eingeschränkt werden. Offene Ganztagesschulen müssen im neuen Schuljahr auf jeder Stufe 20 teilnehmende Schüler/innen erreichen, um überhaupt eine Zuweisung zu erhalten. Ein Beispiel: In einer zweizügigen Grund- und Hauptschule im Kreis Esslingen im Kreis melden sich 80 Schüler von Klasse 5 bis 9 für den offenen Ganztagesbetrieb an. In keiner Stufe werden 20 Schüler erreicht. Deshalb erhält die Schule Null Stunden zusätzliche GTS-Zuweisung.

Die Resolution des Städtetags zeigt, dass Kommunen und GEW in dieser Frage an einem Strang ziehen. Es steht zu hoffen, dass die Landesregierung noch überzeugt werden kann, den Ganztagesschulen die notwendigen Stunden zuzuweisen.

Michael Hirn

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