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Pfad zur Seite:Startseite - Aktuell - Zeitschrift b&w - b&w 2007 - Juni 2007 - Gesundheitsgefährdungen

Gesundheitsgefährdungen

(b&w 6/07
Seite 10)

Gesundheitsgefährdungen in der Schwangerschaft

Vor allem im Umgang mit kleinen und behinderten Kindern ergeben sich für schwangere Erzieherinnen und Lehrerinnen gesundheitliche Gefährdungen: Überall wo Beschäftigte mit Speichel, Urin, Stuhlgang oder Blut Berührung haben, weil sie z.B. bei Unfällen, Krankheiten (Niesen, Husten, Spucken) oder beim Essen geben und im Toilettenbereich (Umkleiden, Windelwechseln) Hilfestellung geben müssen, ist besondere Vorsicht geboten. Zum Beispiel sind bei einer Infektion im Mutterleib mit Zytomegalie (einer Viruskrankheit, die bei Gesunden unbemerkt verläuft) Fehlgeburten und Fehlbildungen nicht ungewöhnlich. Gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken besteht in der Regel ein Impfschutz. Gegen Ringelröteln und Zytomegalie gibt es keine Impfung. Der betriebsärztliche Dienst des Arbeitsmedizinischen Instituts Stuttgart empfiehlt daher bei Bekanntwerden einer Schwangerschaft, die Antikörper auf Ringelröteln und Zytomegalie zu testen und bei nicht ausreichender Immunität in der Betreuung von Kindern bis zum 3. Lebensjahr ein Beschäftigungsverbot auszusprechen. Kosten für die serologische Untersuchung sind vom Arbeitgeber zu zahlen.

Für den schulischen Bereich hat der Hauptpersonalrat vom KM konkrete Informationen für die Betroffenen eingefordert. Diese sollen nach den Sommerferien als Merkblatt den Schulen vorliegen. Bei Unklarheiten haben Schulen die Möglichkeit sich an den Betriebsarzt des KM, Dr. Walker zu wenden. Darüber hinaus wäre es sinnvoll, alle Dienstanfängerinnen über Infektionsrisiken in der Schwangerschaft zu informieren.

Hildegard Klenk

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