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Pfad zur Seite:Startseite - Aktuell - Zeitschrift b&w - b&w 2007 - Jan./Feb. 2007 - Grundschule

Grundschule

(b&w 1-2/07
Seite 37)

Sparmodell Jahrgangsmischung?

Grundschule: Der neue Organisationserlass für das Schuljahr 2007/2008 ist in Vorbereitung. Er regelt, welche Ressourcen für den jahrgangsübergreifenden Unterricht künftig zur Verfügung stehen. Zu befürchten ist, dass die Jahrgangsmischung zum Sparmodell wird.

Obwohl in diesem Schuljahr gerade erst Halbzeit ist, laufen die Vorbereitungen für das nächste Schuljahr bereits. Die entscheidende Weichenstellung ist der Organisationserlass, der die Ressourcenverteilung für 2007/08 regelt. Im Dezember und Januar war der Entwurf in der Anhörung von Hauptpersonalrat und Landesschulbeirat. Beide Gremien kritisierten den Entwurf, weil er die Schulen nur unzureichend für die kommenden Aufgaben und Herausforderungen ausstattet.

Senkung des Klassenteilers bringt nicht nur Vorteile

Ein Streitpunkt ist nach wie vor die Jahrgangsmischung. Die vom Ministerium als großer Fortschritt angekündigte Senkung des Teilers von 31 auf 28 für die Jahrgangsmischung bringt keineswegs allen Schulen eine Entlastung, da die Klassen 1 und 2 zusammengezählt werden müssen. Das kann zwar bei sehr großen Klassen an mehrzügigen Grundschulen zu günstigeren Bedingungen führen, doch der umgekehrte Fall ist wahrscheinlicher, da die Mehrzahl der Grundschulen in Baden-Württemberg kleine Schulen sind. Was dann passieren kann, zeigt dieses Beispiel (siehe Tabelle).

Bei Einführung der Jahrgangsmischung dürfte die Schule nur noch drei große statt vier kleiner Klassen bilden – so sieht es zumindest der Entwurf des neuen „Orga“ vor. Eine absurde Situation, die weder Lehrer/innen noch Eltern plausibel zu machen ist und den Verdacht erhärtet, dass die Jahrgangsmischung eben doch ein Sparmodell sein soll. Dass die Ressourcenabteilung des Kultusministeriums keine transparenten Rechenmodelle vorlegt, erhöht die Skepsis. Immerhin hätten, so eine vorsichtige Schätzung, bis zu 500 Stellen bei der ursprünglich beabsichtigten generellen Einführung der Jahrgangsmischung in diesem Schuljahr eingespart werden können.

GEW fordert: Bei Jahrgangsmischung Teiler auf 25 senken

Die GEW begrüßt, dass das Kultusministerium von diesen Plänen Abstand genommen hat (siehe b&w 10/2006), hält aber die vorgesehenen Regelungen bei Einführung der Jahrgangsmischung nach wie vor für unzureichend und fordert als ersten Schritt der Verbesserung die getrennte Zählung der Klassenstufen 1 und 2 bei Anwendung des Teilers 28. In einem zweiten Schritt sollte dann der Klassenteiler für die Jahrgangsmischung auf 25 gesenkt werden, denn Lernprozesse in so heterogenen Lerngruppen erfordern überschaubare Klassengrößen, um die notwendige Individualisierung erfolgreich zu gestalten.

Wenn die Landesregierung die Jahrgangsmischung wirklich zu einem pädagogischen Erfolgsprojekt machen will, sollte sie für eine solche Regelung offen sein. Anstatt Stellen zu streichen müsste sie frei werdende Stellen bei zurückgehenden Schülerzahlen für sinnvolle pädagogische Verbesserungen nutzen. Dazu gehört, dass die zehn Stunden für ergänzende Angebote regulär in die Kontingentstundentafel der Grundschule aufgenommen werden. Dazu gehört die Entlastungsstunde für Lehrkräfte als Ausgleich für den enormen Arbeitsaufwand im Jahr der Neueinführung der Jahrgangsmischung und dazu gehört auch ein qualifiziertes Fortbildungsangebot für die Lehrkräfte. Qualität hat eben ihren Preis und im Kinderland Baden-Württemberg sollte nicht auf dem Rücken der Kinder gespart werden.

In der vorgelegten Entwurfsfassung jedenfalls ist der neue Organisationserlass eher ein Instrument der Mangelverteilung als ein sinnvolles Steuerungsinstrument der Unterrichtsorganisation. Vielleicht wäre eine Koeffizientenzuweisung von Stunden je Schüler wie wir sie früher schon hatten doch die bessere Form, um die Eigenständigkeit der Schulen zu fördern und die Unterrichtsorganisation zu verbessern.

Beispielrechnung für eine zweizügige Grundschule mit je 40 Erst- und Zweitklässlern

1. Anwendung des Teilers 31 bei Bildung von Jahrgangsklassen
ergibt zwei 1. Klassen mit je 20 Kindern (2x22 Lwst
ergibt zwei 2. Klassen mit je 20 Kindern (2x24 Lwst)
gebildet werden insgesamt 4 Klassen


Zuweisung von 44 Lwst
Zuweisung von 48 Lwst
Zuweisung von 92 Lwst
2. Anwendung des Teilers 28 bei Jahrgangsmischung
ergibt drei Klassen mit 26 bzw. 27 Kindern (3x24 Lwst)
zusätzlich je Klasse 4 Differenzierungsstunden
insgesamt 3 Klassen

Zuweisung von 72 Lwst
Zuweisung von 12 Lwst
Zuweisung von 84 Lwst
3. Mindestforderung der GEW: getrennte Zählung von Klasse 1 und 2 bei Anwendung des Teilers 28 und Jahrgangsmischung
ergibt vier Klassen mit je 20 Kindern (4x24 Lwst)
zusätzlich je Klasse 2 Differenzierungsstunden
insgesamt 4 Klassen



Zuweisung von 96 Lwst
Zuweisung von 8 Lwst
Zuweisung von 104 Lwst

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