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Pfad zur Seite:Startseite - Aktuell - Zeitschrift b&w - b&w 2011 - Mai 2011 - Grundschulempfehlung

Grundschulempfehlung

(b&w 5/11
Seite 22f.)

Eltern entscheiden nach der Grundschule

Grundschulempfehlung: Es war eine der ersten Entscheidungen der künftigen Regierungsparteien: Die verbindliche Grundschulempfehlung soll fallen. Dafür gibt es gute Argumente. Zusätzlich sind eine bessere Förderung der Schüler/innen und grundlegende Veränderungen des gegliederten Schulsystems notwendig.

Dass die verbindliche Grundschulempfehlung (GSE) abgeschafft werden soll, war schon vor der Wahl angekündigt. Im Landtagswahlprogramm der SPD heißt es: „Die Grundschulempfehlung ist unzeitgemäß und soll abgeschafft werden. Die Eltern sollen nach ausführlicher pädagogischer Beratung selbst entscheiden dürfen, welche weiterführende Schule ihr Kind besuchen wird.“ Und ganz ähnlich bei den Grünen: „Welche Grundschulempfehlung ein Kind bekommt, hängt in hohem Maße von seiner sozialen Herkunft ab und macht damit vor allem Kinder aus sozial schwachen und benachteiligten Elternhäusern zu Bildungsverlierern, oft ungeachtet ihrer kognitiven Leistungen und Leistungsfähigkeit. […] Um den Druck aus der Grundschule herauszunehmen, wollen wir die Grundschulempfehlung abschaffen und durch eine qualifizierte Beratung der Eltern ersetzen. Die Eltern treffen die Entscheidung über die weiterführende Schule für ihr Kind.“

Aus diesen Formulierungen lassen sich folgende Argumente für den Wegfall der Grundschulempfehlung zusammenfassen: mehr Entscheidungsfreiheit, höhere Bildungsgerechtigkeit, weniger Selektionsdruck.
Die GEW begrüßt die Entscheidung: „Die Abschaffung der Grundschulempfehlung ist jetzt fällig. Sie muss durch qualifizierte und vertrauensvolle Beratung der Eltern ersetzt werden. Außerdem brauchen die Schulen Unterstützung, um Abschulungen vermeintlich leistungsschwacher Schüler/innen zu vermeiden. Das beinhaltet, dass die Förderressourcen der Hauptschulen mit den Schüler/innen gehen und auch an Gymnasien weitere Unterstützung gewährt wird“, argumentierte Doro Moritz nach der Landtagswahl.

GEW begrüßt Abschaffung, fordert aber weitere Unterstützung
Damit die von Grünen und SPD erhofften positiven Wirkungen tatsächlich eintreten, bedarf es jedoch mehr als die Einführung einer freien Schulwahl. Im schlechtesten Falle wird dadurch die „Selektionsentscheidung“ lediglich an die Eltern und die beratenden Lehrkräfte delegiert, ohne dass substanzielle Veränderungen eintreten.

Freie Schulwahl = mehr Bildungsgerechtigkeit?

Die These, dass eine freie Schulwahl der Eltern zu einer Entkopplung von sozialer Herkunft und Bildungszugang führt, wird oft geäußert. Demnach wählen Eltern für ihre Kinder, die bisher aufgrund von Notenhürden auf die Haupt- oder Realschule begrenzt sind, eher eine „höhere“ Schulart aus. Dies ist mitnichten so. Zum einen kann in einem gegliederten Schulsystem auch eine „freie“ Schulwahl der Eltern die Leistungen der Kinder nicht ausblenden. Die „erfolgreiche“ Wahl der Schulart, ob frei oder verbindlich, hängt immer in einem hohen Maße von den Schülerleistungen ab.

Auch sind die Mechanismen der sozialen Selektivität beim Übergang in die weiterführenden Schulen subtiler und komplexer, als dass diese allein mit der Abschaffung der Grundschulempfehlung durchbrochen werden könnten. Trotzdem muss genau dieser Übergang angegangen werden, weil nach Baumert u.a. „der Übergang in die Sekundarstufe jene Gelenkstelle im deutschen Bildungssystem [ist], die in besonderem Maße dessen soziale Selektivität bedingt bzw. verstärkt.“ Der Wegfall der GSE ist deshalb ein richtiger Schritt. Er muss aber in ein Bündel von Maßnahmen eingebettet sein, um die Wirkung zu entfalten, die man sich erhofft.

Prognosesicherheit

Die Prognosesicherheit der Grundschulempfehlung ist immer wieder in der Kritik. Bundesweit hatten z.B. 73 Prozent aller 15-jährigen Realschüler/innen, die von einem Gymnasium „abgeschult“ wurden, eine Gymnasialempfehlung. Bei diesen Schüler/innen wurde das Leistungsvermögen in der Denkweise des gegliederten Schulsystems zu hoch eingeschätzt. Andererseits zeigt der hohe Anteil an Schüler/innen, die über zweite und dritte Bildungswege das Abitur erwerben und zuvor „nur“ eine Haupt- oder Realschulempfehlung hatten, dass ihre Potenziale unterschätzt wurden.

Das liegt aber nicht an fehlenden diagnostischen Fähigkeiten der Lehrer/innen. Der Erfolg oder Misserfolg einer Schullaufbahn ist bei einem zehnjährigen Kind nur schwer prognostizierbar. Überdies erzeugt die Schullaufbahn selbst Lern- und Leistungseffekte, so genannte differenzierte Lernmilieus. Das Lernen von Kindern ist nicht statisch, sondern wird maßgeblich von den Erwartungen, der sozialen Zusammensetzung und räumlichen Verortung der Schule und der Schulart geprägt.

Mehr Elternrechte = mehr Gerechtigkeit?

Der starke Einfluss des sozialen Hintergrunds eines Kindes auf die Übergangsentscheidung ist vielfach belegt. Kinder aus so genannten bildungsfernen Schichten haben weniger Anregungen, weniger Unterstützung, befinden sich häufig in familiären Problemlagen und erreichen durch diese soziale Situation schlechtere Leistungen. Übergänge ins Gymnasium erfolgen deutlich seltener. Hinzu kommt, dass Eltern aus den höheren Schichten mehr Bildung wollen. Sie wünschen für ihre Kinder die höchsten Abschlüsse und tun auch einiges dafür. Das klassische Beispiel ist die Investition in Nachhilfe.

Im Zusammenhang mit der Bindungskraft der Grundschulempfehlung ist zu fragen, ob die Freigabe des Elternwillens tatsächlich zu einer Entkopplung von Bildungszugang und Herkunftsmilieu führt. Hierbei spielen mehrere Entscheidungskriterien eine Rolle. Eltern mit höherer Bildung werden häufiger eine höhere Schulart wählen, wenn die Übergangsempfehlung nicht ihren Erwartungen entspricht. Der wahrgenommene Nutzen, aber auch das geringere Zutrauen in das Leistungsvermögen der Kinder und die Fördermöglichkeiten der Schulen, veranlasst Eltern mit niedrigerer Bildung häufig, für ihre Kinder einen weniger anspruchsvollen Bildungsgang auszuwählen. Diese Effekte vergrößern bei einer Freigabe des Elternwillens die soziale Kluft zwischen Herkunft und Bildungszugang.

Bei einer Untersuchung des Zusammenwirkens von sozialem Status, Übergangsempfehlung und faktischem Übergang hat Baumert u.a. am Beispiel des Gymnasiums festgestellt, dass der Übergangsempfehlung, unabhängig von ihrer Verbindlichkeit, weitgehend gefolgt wird, wenn es sich um eine Gymnasialempfehlung handelt. Kommt es zu Abweichungen von Empfehlung und tatsächlich besuchter Schulart, sind diese zu einem Gutteil auf die soziale Herkunft zurück zu führen. Zwei Effekte treten auf: in Bundesländern ohne verbindliche Empfehlung schicken Eltern mit hohem soziökonomischem Status ihre Kinder häufiger ins Gymnasium, auch wenn die Kinder keine Empfehlung dafür haben.

Andererseits ist in Ländern wie Baden-Württemberg zu beobachten, dass Kinder trotz Gymnasialempfehlung diese Option nicht wahrnehmen und stattdessen auf die Realschule wechseln. Für dieses Verhalten werden mehrere Gründe genannt, wovon ich den „Nachahmereffekt“ hervorheben möchte: In ländlichen Räumen ist die Haupt- und die Realschule das, „was man kennt“ und wohin der größere Anteil der Schülerschaft wechselt. Deshalb gibt es hier höhere Übergangsquoten in diese weiterführenden Schularten.

Abschaffung bietet Chancen, reicht aber nicht aus

Die Abschaffung der verbindlichen Chancen kann zu einer Verringerung der Bildungsungerechtigkeit führen. Dazu Baumert u.a.: „Auch wenn die Befunde andeuten, dass soziale Disparitäten in Ländern mit freigegebenem Elternwillen verstärkt werden, darf nicht vernachlässigt werden, dass die sozialen Disparitäten in der Bildungsbeteiligung insgesamt in Bundesländern mit bindenden Empfehlungen deutlich stärker ausgeprägt sind als in Bundesländern, in denen Eltern frei entscheiden können.“

Die Grundschulempfehlung ist eine zentrale Gelenkstelle im selektiven Schulsystem. Sie weist Chancen zu oder verweigert diese. Sie abzuschaffen ist zwar nur ein, jedoch ein sehr gewichtiger Schritt zu mehr Durchlässigkeit im Schulwesen. Die Abschaffung der Grundschulempfehlung ist aber nicht voraussetzungslos. Das geltende System der sortierenden Leistungsbewertung der Schüler/innen muss durch ein an Lernzielen und individuellen Lernfortschritten orientiertes Rückmeldeverfahren ersetzt werden. Dieses Verfahren darf keine selektive Funktion haben, sondern einzig und allein der Weiterentwicklung der individuellen Fähigkeiten der einzelnen Schüler/innen dienen.

Weitere Schritte müssen folgen: Zu frühe Benotung, hierarchische Schulformen und permanente Tests zementieren und verstärken die Ungerechtigkeit des Schulsystems und verleihen dem Lernen den Charakter eines Dauerwettbewerbs. Es ist überfällig, sich von diesem Verständnis von Schule zu verabschieden.
Ute Kratzmeier

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