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Michael Futterer stellv. Landesvorsitzender
| Hände weg vom Personalkostenbudget
Einstieg in die Deregulierung?
(12/09) Vor der Sommerpause hat die Landesregierung auf Druck der FDP beschlossen, noch für das Schuljahr 2009/10 eine Personalausgabenbudgetierung (PAB) auf freiwilliger Basis einzuführen. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, im Landeshaushalt ausgewiesene Lehrerstellen in Mittel umzuwandeln.
Die Schulen sollen auf Antrag die Möglichkeit erhalten, zwischen einem viertel Deputat und 5% der Lehrerversorgung einer Schule in Mittel umzuwandeln. Voraussetzung dafür ist, dass freie Stellen zur Verfügung stehen. Die entsprechenden Stellen bzw. Stellenanteile werden im Haushalt des Landes gesperrt, die einzelne Schule soll für eine Stelle im gehobenen Dienst 43.000€, im höheren Dienst 49.500€ erhalten. Mit diesen Mitteln kann die einzelne Schule Lehrkräfte oder sonstiges geeignetes Personal einstellen oder Verträge mit Unternehmen abschließen, die beispielsweise die Wartung der Unterrichtscomputer und Netzwerke übernehmen – allerdings immer nur mit befristeten Verträgen. Die Mittel dürfen zudem ausschließlich für Landesaufgaben verwendet werden, Aufgaben, die z.B. originär dem Schulträger zukommen (z.B. Schulsozialarbeit), dürfen nicht übernommen werden. Nach eigener Aussage will die Landesregierung damit die Eigenständigkeit der Schulleitungen weiter stärken. Offenkundig erhält hier die im Rahmen von OES immer wieder angekündigte betriebswirtschafltiche Eigenständigkeit langsam Kontur.
Die GEW lehnt es ab, dass im Haushalt ausgewiesene Lehrerstellen in Mittel umgewandelt werden, und zwar aus folgenden Gründen:
1. PAB geht zulasten der Unterrichtsversorgung
An den Beruflichen Schulen gibt es nach wie vor ein großes strukturelles Defizit in der Unterrichtsversorgung. Es ist deshalb geradezu abenteuerlich, Stellen, die für die Unterrichtsversorgung dringend gebraucht werden, in Mittel umzuwidmen, um daraus z.B. „zusätzliche Dienstleistungen oder Bildungsangebote“ zu finanzieren.
2. PAB bedeutet die Deregulierung der Arbeitsverhältnisse
Nach Aussagen des KM ist es möglich, dass über das PAB auch „Lehrkräfte“ zur Abdeckung des Pflichtunterrichts eingestellt werden können. Unterricht ist die Aufgabe dauerhaft eingestellter qualifizierter Lehrkräfte im Landesdienst und für deren Einstellung gilt der Einstellungserlass. Dieser lässt Ausnahmen nur an Beruflichen Schulen zu, dort können zwar „sonstige“ Bewerber/innen eingestellt werden, für diese gilt dann aber das Direkteinsteigerprogramm. Es ist aber zu befürchten, dass Schulleitungen unter dem Druck der durch die Landesregierung geschaffenen Verhältnisse (Lehrermangel bei gleichzeitigem Mangel an Bewerbern) versuchen werden, auf dem freien Markt geringer oder nicht qualifizierte Arbeitskräfte einzustellen, um so den Pflichtunterricht abzudecken. Die GEW kann davor nur ausdrücklich warnen, denn dieser Weg führt zur Deregulierung der Arbeitsverhältnisse im Schulbereich. Die Einführung von PAB ist bereits eine Maßnahme der Deregulierung, da hier feste und unbefristete Stellen in befristete Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden.
3. PAB bedeutet Sparmaßnahmen auf Kosten des Personals
Das PAB erlaubt nur befristete Beschäftigungsverhältnisse über voraussichtlich 10,5 Monate bis Schuljahresende, ohne Bezahlung der Sommerferien. Die Pauschaljahressätze für die PAB sind zudem so niedrig angesetzt, dass mit dem Rest die zusätzlich anfallenden Verwaltungskosten (RPien; LS; LBV) abgedeckt werden können. Auch dies ist eine versteckte Sparmaßnahmen auf Kosten der Lehrerversorgung! Kultusminister Rau erklärte denn auch unverblümt, dass der entscheidende Anreiz der PAB darin liege, dass Schulleitungen durch geschickte Personalrekrutierung Ausgaben einsparen und diese Mittel ungeschmälert in die nächste Abrechnungsperiode übertragen werden könnten. Die GEW lehnt derartige Sparmaßnahmen nachdrücklich ab.
GEW Forderung: Rücknahme des PAB!
Die GEW und fordert die Landesregierung und das KM auf, die Personalausgabenbudgetierung zurückzunehmen. Wir wenden uns an dieser Stelle auch an alle Schulen (GLK-Beschluss) und Schulleitungen mit der Aufforderung, auf die Einführung eines PAB an ihrer Schule zu verzichten.
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