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| Handynutzung in Schulen (03/09) In Baden-Württemberg gibt es kein generelles Verbot, Handys mit in die Schule zu bringen oder sie zu nutzen. Nach Auffassung des Kultusministeriums (KM) kann Schülerinnen und Schülern nicht generell verboten werden, ein Handy mitzuführen, da die Eltern ein berechtigtes Interesse daran haben können, ihre Kinder vor Schulbeginn oder nach Schulende zu erreichen. Auch nach den Erfahrungen der GEW reichen die bestehenden Regelungen aus. Die GEW wendet sich gegen ein landesweites Handyverbot an den Schulen, sondern setzt sich dafür ein, dass die Schulen selbst den Umgang mit Handys regeln können. Dazu gehört auch, das Thema Handynutzung und die damit verbundenen Probleme offensiv im Schulalltag zu diskutieren. Die Schule kann die Handynutzung einschränken und Handys bis zum Unterrichtsende einbehalten. Bei Prüfungen dürfen keine Handys mitgeführt werden. Die Regelungen sind im Detail im GEW-Jahrbuch zu finden. |
Medienkompetenz Medienpädagogischer Forschungsverbund (mpfs)
Artikel aus b&w 6/06 mit Literaturtipps und Links | |||||||||||||||||