|  |
 | (b&w 5/07 Seite 7)
| Fast wie beim Turmbau zu Babylon – die neue Hauptschulabschlussprüfung
Seit Monaten ist in Lehrerzimmern die neue Hauptschulabschlussprüfung (HAP) ein pausenfüllendes Gesprächthema. Es wird viel gesprochen, informiert und geschimpft. Dabei herrscht immer wieder große Uneinigkeit, was den nun alles dazu gehört. Jeder weiß etwas anderes. Gehen Kollegen auf Fortbildungen, bekommen sie ebenfalls unterschiedliche Versionen über die Prüfung zu hören. Die Lehrer fragen sich: „Was soll das?“ Vor etwa einem Jahr haben sie eine CD ins Fach bekommen mit der sie sich auseinandersetzten sollten. Das war's. Die neuen Informationen – auch nur auf CD –lassen auf sich warten. Was gilt nun wirklich?
In den Hauptfächern wird es neu aufgebaute schriftliche Prüfungen geben. Die Konzeption der Prüfungen folgt dem Aufbau des neuen Bildungsplans, der im Schuljahr 2004/05 verbindlich für Klasse 5 und 6 eingeführt wurde. Für diese Jahrgänge wird die neue HAP verbindlich.
Im Fach Deutsch gibt es für alle nur ein Thema, das sich durch die ganze Prüfung zieht. Zuerst wird anhand von unterschiedlichen Fragestellungen die Lesefähigkeit, insbesondere das Textverständnis geprüft. Daran schließen sich verschiedene Aufgaben an, wie z.B. ein Diagramm auswerten zum gleichen Inhalt. Am Ende soll ein eigener Text adressatenbezogen produziert werden. Streitpunkt ist häufig die Bewertung der Prüfungsteile. Vor allem an der Bewertung der Rechtschreibleistung entzünden sich die Geister. Gerüchteweise wird von 1/3 der Gesamtleistung gesprochen. Tatsächlich wird die Rechtschreibung nicht mehr mit Notenabzug, sondern mit 6 von 40 Punkten bewertet, das entspricht etwa 0,7 einer Note.
Nicht mehr als Prüfungsteil enthalten ist die nun „Literarisches Projekt“ genannte Literaturarbeit. Diese in der neuen Notenverordnung § 9 Absatz 6 als einer Klassenarbeit „gleichwertige Feststellung einer Schülerleistung“ verankerte Arbeit muss in Klasse 8 oder 9 angefertigt werden. In Englisch findet die dezentrale Prüfung im empfohlenen Zeitraum November bis April statt. Sie prüft die Kompetenzen monologisches und dialogisches Sprechen sowie Sprachmittlung ab. In der zentralen Prüfung werden die Kompetenzen Hör- und Hör-/ Seh-/Leseverstehen und Schreiben geprüft. Die ersten beiden sind rezeptive Aufgaben (ankreuzen, 1-Wort-Antworten), die letzte besteht aus produktiven Aufgabenstellungen. In den Lehrerhandreichungen zum dezentralen und zentralen Prüfungsteil sind die Anweisungen verständlich ausgeführt. Leider kamen nicht alle Handreichungen in den Kollegien an. Zum Teil sind sie wohl schon in den Schulleitungen hängengeblieben. Die Verständnisleistung wird in der neuen Englischprüfung von der schriftlichen Textproduktion getrennt. Neu ist die mündliche Überprüfung, die lange vor der schriftlichen Prüfung abgehalten werden muss, was häufig dazu führt, dass die Prüfung von Lehrerseite als zu leicht empfunden wird. Im Fach Englisch kommt zur schriftlichen Prüfung eine mündliche Prüfung neu dazu.
In Mathematik wird ebenso wie in allen anderen Fächern auf dem Bildungsplan aufgebaut und geprüft. In dieser Prüfung wird es kein praxisbezogenes Projekt geben, sondern, nach der neuen Notenverordnung § 9, Absatz 6 wird auf jeder Klassenstufe ein kleines Mathematikprojekt erarbeitet, das eine Klassenarbeit ersetzt.
Betrachtet man die gesamte neue Hauptschulabschlussprüfung so stellt man fest, dass einige neue Prüfungsteile im Laufe des Schuljahres, genauer schon im ersten Halbjahr und in der achten Klasse, bearbeitet werden müssen. So zieht sich die gesamte Prüfung auseinander sie gibt dadurch aber auch in der neunten Klasse weniger Zeit mit den Schülern neue Inhalte zu erarbeiten. Die achten und neunten Schuljahre müssen schon im Hinblick auf die Prüfungen geplant und eingeteilt werden.
Wegen der ungenügenden Vorbereitung der Kolleg/innen gibt es berechtigten Ärger. Teilweise laufen Fortbildungen jetzt erst an und erreichen nur wenige. Auch die Fortbildner wurden über die Veränderungen nicht rechtzeitig informiert.
Grundsätzlich aber ist klar, dass eine neue Form notwendig ist, weil sich – vor allem durch den neuen Bildungsplan und Veränderungen der Didaktik und der Berufsausbildung – die Inhalte und oft auch die Vermittlungsformen geändert haben. Es muss nach wie vor der Grundsatz gelten „Wie gelernt so geprüft“. Keine einfache Lösung gibt es für das Anforderungsniveau. Wir als Hauptschule müssen einerseits den Nachweis führen, dass unsere Schüler das notwendige Rüstzeug für eine Berufsausbildung mitbringen, da sonst der Abschluss „entwertet“ wird. Dieser Nachweis wird unter anderem mit der Abschlussprüfung geführt. Andererseits haben wir auch sehr unterschiedliche Zusammensetzungen von Schülern.
Schwachen Schülern wird aber auch nicht durch ein Absenken des Niveaus geholfen, sondern durch eine bessere Förderung, durch kleinere Klassen, Stunden für Stützmaßnahmen und angemessene Fördermaterialien. Dafür sollten wir uns energisch einsetzten!
In diesem Jahr steht es den Schulen noch frei, zwischen der alten und neuen Prüfungsform zu wählen. Die Ergebnisse sollten sorgfältig ausgewertet werden. Dazu ist es notwendig, dass viele Rückmeldungen ans Ministerium gehen. Die Kolleg/innen dürfen erwarten, dass ihre Erfahrungen und Stellungnahmen bei der Erarbeitung der ersten landesweit verbindlichen Prüfungen 2008 berücksichtigt werden!
Brigitte Friedrich-Wittig
| |
|
 |  |  |  |  |  |  |