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Themen Weiterbildung Beschäftigte Honorarlehrkräfte | ||||||
| Honorarlehrkräfte | ||||||
| Sozialbeiträge | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Sie wollen Honorarlehrer/in / freiberufliche/r Dozent/in /freie Lehrkraft / Freelancer / Solo-Selbstständige/r werden? Sind Sie sicher? Sicherlich nicht! (02/11) Mit welchen Abgaben und Kosten muss eine Honorarlehrkraft rechnen? Alle müssen Steuern zahlen und sind kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Obwohl sie als selbstständig gelten, müssen Honorarlehrkräfte Rentenversicherungsbeiträge zahlen, wenn ihre Einkünfte aus dieser Tätigkeit 400 Euro/Monat (vor Steuern) überschreiten. Errechnen sie selbst, was von ihrem Honorar übrig bleibt, wenn Sie sich sozial absichern müssen und wollen. Volltext:
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Noch Fragen? Zu Ihrer Arbeits- /Auftragssituation? Zu Rechten und Pflichten? GEW-Mitglieder beraten wir gerne!* *Beratung von Nichtmitgliedern ist nicht möglich. | ||||||||||||||||||||||||||||
| Rentenversicherungspflicht | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Rentenversicherungspflicht selbstständiger Lehrer rechtens – doch ist sie auch gerecht? Bundesverfassungsgericht lehnt Klage ab Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Rentenversicherungspflicht selbstständiger Lehrer auf Grund einer Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1GG) wurde im April 2009 von der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführerin, eine selbstständige freiberufliche Spanischlehrerin mit mehreren Auftraggebern beanstandete die Ungleichbehandlung folgender Untergruppen: - Selbstständig tätige Lehrer mit mehreren Auftraggebern (§ 2 S. 1 Nr. 1 SGB VI) , der Gruppe zu der sie selbst gehört, - Arbeitnehmerähnliche Selbstständige mit mehreren Auftraggebern (§ 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI). Volltext:
Rentenversicherungspflicht für Honorarlehrkräfte verfassungsgemäß (12/07)Seit Wiederentdeckung der Rentenversicherungspflicht für Honorarlehrekräfte in 1998, wurde ihre Verfassungsmäßigkeit von vielen der Betroffenen angezweifelt. Mit dem Beschluss vom 26. Juni 2007 (1 BvR 2204/00; 1 BvR 1355/03) wurde von der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Begründung: Der Beschwerdeführer, ein selbständiger Sprachenlehrer, werde durch die Versicherungspflicht weder in seinen Grundrechten verletzt noch sein Grundrecht auf Berufsfreiheit berührt. Volltext:
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| Freiwillige Unfallversicherung für Honorarlehrkräfte (01/09) Honorarlehrkräfte sparen sich oft die Unfallversicherung. Doch kommt es zu einem Arbeitsunfall muss die freie Lehrkraft feststellen: Weder Krankenversicherung noch Auftraggeber sind schadenpflichtig. Freiberufler können eine private Unfallversicherung abschließen oder sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) versichern. Bei der VBG beträgt der Mindestbeitrag für freie Mitarbeiter/innen in privaten Bildungseinrichtungen z. Z. noch (ab März neue Berechnungsgrundlagen für 2008 - rückwirkend!) ca. 245 Euro pro Jahr (Schadenssumme 30.240 Euro). Versichert sind Unfälle bei der Ausübung der Arbeit, auf dem direkten Arbeitsweg und auf Dienstreisen. | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Arbeitslosenversicherung für Selbstständige (01/09) Die am 01.02.2006 eingeführte freiwillige Arbeitslosenversicherung für Honorarlehrkräfte und andere Freiberufler ist nur noch für Neueinsteiger möglich. Freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern können sich jene Selbstständige,
Der Beitragssatz 2009 beträgt 17,64 Euro (West). Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird je nach Qualifikationsstufe des Antragsstellers berechnet. | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Konzeptstudie zur sozialen Absicherung von selbständig Erwerbstätigen Am Beispiel von Honorarlehrkräften werden die Probleme der derzeitigen Situation und Konzepte zur Lösung des Dilemmas aufgezeigt Ausgangspunkt der von Anna Frankus und Uwe Fachinger erarbeiteten Studie ist die Zunahme der Gruppe der Selbständigen und deren prekäre soziale Absicherung. Gerade im Bereich der Lehrkräfte werden zunehmend teure versicherungspflichtige Lehrkräfte durch für den Auftraggeber billigere selbständige Lehrkräfte ersetzt, ohne dass es inhaltlich eine Veränderung in der Tätigkeit gäbe. Denn genau dies lässt das aktuell geltende System für Lehrkräfte leichter zu, als dies in anderen Branchen denkbar wäre... Vollständiger Wortlaut der Zusammenfassung der Studie (Inge Goerlich), "Die Entwicklung eines Konzepts zur Absicherung von selbständigen Erwerbstätigen am Beispiel der Honorarlehrkräfte", (2003) von Anna Frankus/Uwe Fachinger (finanziert von der Hans-Böckler-Stiftung unter Beteiligung der GEW ), s. folgende pdf.Datei:
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