|
Bezirke und Kreise Bezirk Südwürttemberg Infos | ||||||
| Infos | ||||||
| Hier finden Sie wichtige Informationen. Bitte weiter klicken.![]() Info für Tarifbeschäftigte - Neues Eingruppierungsrecht Nach mehr als zweijährigen Verhandlungen gibt es für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) ein neues tarifliches Eingruppierungsrecht. Es tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft. Das neue Eingruppierungsrecht beruht auf der in der Tarifrunde 2011 erzielten Einigung. In dieser waren die Eckpunkte einer Entgeltordnung vereinbart worden, allerdings ohne tarifliche Regelungen zur Eingruppierung von Lehrkräften. Das neue Eingruppierungsrecht gilt automatisch - für alle, die, die ab Januar 2012 neu anfangen oder eine neue Tätigkeit übernehmen, - für alle die, die unter den Geltungsbereich des TV-L fallen. NICHT aber für Lehrkräfte! Vorhandene Beschäftigte können auswählen, ob für sie die neue Entgeltordnung oder die bisherigen Eingruppierungsregelungen gelten sollen. Ein entsprechender schriftlicher Antrag kann bis Ende 2012 gestellt werden. Die GEW stellt für Ihre Mitglieder Musteranträge zur Verfügung, die per Mail beiden zuständigen Bezirksgeschäftsstellen angefordert werden können. | |||||||||||||