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 Info für Tarifbeschäftigte 2012-02

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Info für Tarifbeschäftigte - Neues Eingruppierungsrecht

Nach mehr als zweijährigen Verhandlungen gibt es
für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher
Länder (TdL) ein neues tarifliches Eingruppierungsrecht.
Es tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft. Das neue
Eingruppierungsrecht beruht auf der in der Tarifrunde
2011 erzielten Einigung. In dieser waren die Eckpunkte
einer Entgeltordnung vereinbart worden,
allerdings ohne tarifliche Regelungen zur Eingruppierung
von Lehrkräften.

Das neue Eingruppierungsrecht gilt automatisch
- für alle, die, die ab Januar 2012 neu anfangen oder eine neue Tätigkeit übernehmen,
- für alle die, die unter den Geltungsbereich des TV-L fallen. NICHT aber für Lehrkräfte!

Vorhandene Beschäftigte können auswählen, ob für sie die neue Entgeltordnung oder die bisherigen Eingruppierungsregelungen gelten sollen. Ein entsprechender schriftlicher Antrag kann bis Ende 2012 gestellt werden. Die GEW stellt für Ihre Mitglieder Musteranträge zur Verfügung, die per Mail beiden zuständigen Bezirksgeschäftsstellen angefordert werden können.

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