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Themen Arbeitnehmerpolitik Sozialgesetze Krankenversicherung Krankenversicherung Referendariat | ||||||
| Krankenversicherung Referendariat | ||||||
| Krankenversicherung im und nach dem Referendariat Im Referendariat (7/11) Fast alle Referendare/innen werden im Referendariat Beamte/innen auf Widerruf. In Bezug auf die Krankenkosten heißt das, dass das Land die Hälfte der Krankenkosten übernimmt – das nennt sich Beihilfe. Deswegen müssen Beamt/innen nur noch die andere Hälfte ihrer Krankenkosten finanzieren. Hierzu bietet sich der Abschluss einer privaten Krankenversicherung (PKV) an. Der Ausbildungstarif für Referendare in der PKV (zu 50 Prozent) ist meist für unter 35-jährige günstiger als dieMitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung sollten einige Aspekte bedacht werden: Zwischen 2. Staatexamen und erstem Schultag werden zunächst alle Referendar/innen mindestens 6 Wochen lang arbeitslos. (Die Beihilfe bleibt nur erhalten, wenn spätestens nach 31 Tagen ein erneutes Beamtenverhältnis vorliegt. Und dies ist regelmäßig nicht der Fall.) Zu welchen Konditionen die private Versicherung die Überbrückung der Sommerferien anbietet, muss vor Vertragsabschluss ausgehandelt werden! Mit der PKV zu klärende Fragen: * Wie hoch ist der Normaltarif im Falle der Verbeamtung nach dem Referendariat? * Wie hoch ist der Normaltarif im Falle der Arbeitslosigkeit? * Welche Leistungen bietet die Versicherung während der Arbeitslosigkeit? * Wie viel kostet der so genannte "Ruhensbeitrag"? (Mit dem Ruhensbeitrag lässt man die Mitgliedschaft ruhen und kann zu einem späteren Zeitpunkt ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder versichert werden.) Beiträge Die Beiträge der PKV richten sich nach Eintrittsalter, Geschlecht und evtl. Risikozuschlag. Kinder und Lebenspartner/innen ohne Einkommen sind in der privaten Krankenversicherung nicht kostenlos mitversichert. Sie brauchen eigene, beitragspflichtige Verträge für den Teil, den die Beihilfe nicht übernimmt. Gesetzliche Krankenversicherung Wer vor dem Referendariat (mindestens 12 Monate oder in den letzten 5 Jahren 24 Monate) gesetzlich versichert war, kann auch in der GKV bleiben. Allerdings zahlt das Land nur den Angestellten die Hälfte der Beiträge - Beamte müssen diese voll selbst bezahlen. Der Beitrag in der GKV, z.B. der AOK Baden- Württemberg liegt derzeit bei 14,5 Prozent des Bruttoverdienstes. Wer das Referendariat im Arbeitnehmerverhältnis absolviert muss sich in der GKV versichern. Beratung Eine unabhängige Beratung rund um das Thema PKV bietet die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V., www.vz-bawue.de Nach dem Referendariat
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