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Pfad zur Seite:Startseite - Aktuell - Zeitschrift b&w - b&w 2008 - April 2008 - Lärm

Lärm

(b&w 4/08
Seite 42f)

Wie Pest und Cholera – Lärm im Klassenzimmer

Gesundheitsschutz: Hilflos hingenommen, ignoriert, unterschätzt, aber mit großem Einfluss auf alle Beteiligten: der Lärm im Schulgebäude, insbesondere im Klassenzimmer, hat enorme Auswirkungen auf die Lehrergesundheit und den Lernerfolg der Schüler/innen. Neue Untersuchungsergebnisse belegen, dass Lärm weit mehr als ein „unerwünschtes Geräusch“ ist.

Neben den Tuberkulosebakterien sah Robert Koch im Lärm einen Menschheitsfeind, den man „unerbittlich bekämpfen müsse wie die Cholera und die Pest.“ Und Schopenhauer schimpfte, dass es in Deutschland wohl so sei, „dass vor Lärm niemand zur Besinnung kommen solle...“

Lärm in Klassenzimmer raubt zwar nicht gleich die Besinnung, er schädigt aber die Gesundheit der Lehrpersonen und führt zu nachweisbar schlechteren Lernerfolgen der Schüler/innen. Untersuchungen darüber sind aufwändig und langwierig, da sich manche Effekte naturgemäß erst Jahre später zeigen. Die weltweit umfangreichste epidemologische NaRoMI-Studie der Berliner Charité weist ein erhöhtes Herzinfarktrisiko bei steigenden Schallpegeln nach, wobei sich Art, Höhe und Dauer der Lärmbelastung auf Frauen und Männer unterschiedlich auswirken. Lärmschwerhörigkeit führt die Liste der anerkannten Berufskrankheiten mit 39 Prozent an. Und wer kennt nicht in seinem Kollegium wenigstens ein, zwei vom Tinnitus gequälte Kolleg/innen?!

Die Heriot-Watt-Studie aus Edinburgh (1999) belegt, dass Lehrkräfte in Klassen mit guter bis sehr guter Akustik deutlich weniger Krankheits- und Fehltage zu verzeichnen haben als ihre Kolleg/innen in akustisch nicht angemessen ausgestatteten Räumen. Schönwälder und Tiesler dokumentierten 2003 in Bremen bei 178 Lehrer/innen über 2 Wochen hinweg mit aufwändigen medizinisch-psychologisch Testbatterien (Langzeit-EKG, Blutdruck-Dauermessung, Befragung, Unterrichtsbeobachtung etc.) die psycho-physische Verfassung der Probanden. Gleichzeitig machten sie Schallpegelmessungen während des täglichen Unterrichts in Klassenzimmern, in Werk- und Musikzimmern sowie in der Turnhalle. Ergebnis: Die schulische Lärmbelastung ist ein Faktor, der die Gesundheit nachweisbar beeinflusst, insbesondere mit zunehmendem Alter. Als Nebenergebnis konnte übrigens der nur geringe Erholungswert der Pausen festgestellt werden.
Zum gleichen Schluss kommen die Selbsteinschätzungen von 1.200 Lehrkräften aus Bremen und NRW, die vom ISF der Uni Bremen (Institut für interdisziplinäre Schulforschung) erhoben wurden. (Tiesler, Klatte et al.)

Raum-Akustik und Unterrichtserfolg

Schon im ureigensten Interesse also müssten Lehrkräfte und Dienstaufsicht dem Stressfaktor Lärm eine hohe Aufmerksamkeit zuwenden. Denn: Es liegt nur zum Teil am Geschick oder an der Professionalität der Lehrperson, den Lärmpegel unter den geforderten 55 dB(A) zu halten! Einen erheblichen Einfluss haben die bauliche Ausstattung der Lehrräume sowie die praktizierte Unterrichtsform.
Ausgerechnet Offene Unterrichtsformen „leiden“ ganz besonders per se in akustisch schlechten Räumen mit Nachhallzeiten von über 0,5 Sekunden. Hier schaukeln sich die Lärmpegel durch den „Lombardeffekt“ („je lauter der Hintergrund, desto lauter muss man reden“) um bis zu 13 dB auf 65 dB hoch, was einer gut befahrenen Straße entspricht. Umgekehrt sinken in Klassenzimmern mit optimalen Nachhallzeiten die Pegel bei offenen Unterrichtsformen sogar deutlich unter die günstigsten Werte bei einem Frontalunterricht. (Oberdörster/Tiesler: „Akustische Ergonomie der Schule“, 2006)

Und diese optimale akustische Ausstattung ist machbar! Gut überlegte Sanierungsmaßnahmen

  • reduzieren die Nachhallzeiten,
  • senken den Schallpegel um 5 dB bei frontalem und gar um 12 dB bei differenzierten Arbeitsformen,
  • wirken besänftigend auf das Schülerverhalten (9 der 12 soeben genannten dB gehen allein darauf zurück. Wohlgemerkt: 3 dB bedeuten eine Halbierung des Schallpegels!),
  • erlauben der Lehrperson besser verständliche, klarer formulierte und sauberer artikulierte Arbeitsanweisungen; sie verführen geradewegs dazu,
  • senken nachweislich die Herzfrequenz der Lehrer/in um bis zu 10 Schläge/Minute,
  • führen zu spür- und messbar besseren Lernerfolgen.

Kernproblem Nachhallzeit

Mögen Kinder die Wörter „See“, „Reh“ und „Fee“ unbeschadet der Raumakustik noch jedes für sich verstehen, die Lautdiskrimination (Zuordnung des Wortes zu einem Inhalt), also das eigentliche „Verstehen“ leidet ungemein unter langen Nachhallzeiten. Je größer die Differenz zwischen langer ( > 1 s) und kurzer (< 0,5 s) Nachhallzeit in Klassenzimmern ist, desto signifikanter sind die messbaren Leistungsunterschiede. Das fand die Oldenburger Forscherin Maria Klatte 2006 in einer Fallstudie mit 487 Kindern aus 17 zweiten und 4 ersten Schulklassen an 8 Stuttgarter Grundschulen heraus. Gleichzeitig konnte diese Studie beweisen, dass die Nachhallzeiten das subjektive Lärmempfinden der Kinder spürbar beeinflussen. Der Aussage „In der Stillarbeit ist es wirklich still“ stimmten über 80 Prozent der Kinder aus Zimmern mit vergleichsweise „gnädiger“ Nachhallzeit von < 0,65 s zu, aber nur noch weniger als 60 Prozent aus Zimmern mit einer Nachhallzeit von fast 1 Sekunde.

Hier verklingt also ein eben gesagtes Wort erst nach einer Sekunde und fällt damit etlichen Folgeworten buchstäblich ins Wort, die ihrerseits wieder ... usw. Konsequent fordert die neue DIN 18041 Soll-Nachhallzeiten von 0,55 Sekunden über den gesamten sprachrelevanten Frequenzbereich von 100 bis 5.000 Hz. Kaum eines der deutschen Schulzimmer erfüllt diese Norm. Die DIN trägt der akustischen „Schlüsselqualifikation Nachhallzeit“ Rechnung, indem sie den Wert für Schüler/innen „mit erhöhten Anforderungen an die akustische Qualität des Sprachsignals“ (hörgeschädigt, nichtdeutsche Muttersprache, Leistungsschwäche, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen, ...) auf 0,45 Sekunden senkt.

Bauliche und andere Maßnahmen

Die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Auftrag gegebene Studie „Lärm in Bildungsstätten“ musste jedoch in dem o.a. Teilbericht „Akustische Ergonomie der Schule“ zugestehen, dass allein die zugelassene 20-prozentige Toleranz in der DIN-Norm 18041 zu signifikanten Qualitätsunterschieden der Sprachverständlichkeit in den betroffenen Räumen führt.
Wie mag es dann erst in den unzähligen Unterrichtsräumen zugehen, die nicht einmal die DIN-Norm erfüllen!

Was kann getan werden?

  • Manche Verbesserungen kann man u.U. unkompliziert selbst bewerkstelligen: Teppichboden, Vorhänge, Regale, eine Kork-Pinnwand, v.a. als Rückwand, absorbieren manches, wenn auch vorwiegend die hohen Frequenzen. Wunder sind also nicht zu erwarten.
  • Bevor man eine Wand oder Decke streicht, sollte man überprüfen, ob es sich eventuell um ein spezielles Schallschluckmaterial handelt, bei dem eine neue Farbe kontraproduktiv wäre.
  • Die Schüler/innen können/sollen für die Thematik sensibilisiert werden. Regeln, an die sich aber auch alle (!) Lehrkräfte halten müssen, sind nötig. Man kann nicht früh genug damit beginnen. Dabei kann eine (ausleihbare) „Lärmampel“ helfen: bei z.B. 70 dB schaltet sie auf Gelb, ab 85 dB auf Rot. Die Wirkung soll frappant sein.
  • Der für die Schule zuständige BAD-Arbeitsmediziner kann mobilisiert werden.
  • Spätestens bei einem Neu- oder Anbau muss auf die (Bundes-) „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm...“ verwiesen werden. Die VO enthält drastische Auflagen und Sanktionen und gilt „eigentlich“ für alle Beschäftigten. Architekten achten (oft) mehr auf die Optik als auf die Akustik.
  • Man muss aktiv werden! Jeder Sportsfreund würde mit Recht protestieren, müssten die Profi-Kicker ihre Spiele auf abschüssigem Platz in knietiefem Gras und mit Bällen bestreiten, aus denen ständig die Luft weicht.

Das menschliche Gehirn registriert Schalldruck zwischen 0 dB und 120 dB (Schmerzgrenze). Die dB-Messskala ist logarithmisch; 3 dB bedeuten eine Verdoppelung des Schalldrucks.
Nach dem Abstellen der Schallquelle sinkt der Schalldruck nicht abrupt. Die Zeit bis zur Absenkung um 60 dB heißt Nachhallzeit.
Die neue DIN 18041 von 2004 erlaubt für Standardklassenräume eine Nachhallzeit von 0,55 Sekunden, +/- 20 %. Für gehandicapte Kinder oder Situationen sogar nur 0,45 s.

Einige typische SchalldruckpegeldB(A)
Start eines Düsenflugzeugs110-120Schmerzgrenze phys. Zerstörung
Musik über Ohrstöpsel80-120Gehörschäden ab 85 db (A)
Turnhalle (gemessen)bis 100
Auslösewert für Gefährdungen nach
BundesVO Lärm/Vibration (8-Std.-Ø)
80-85Gehörschutz vorgeschrieben
Straßenverkehr60-90
Typisches Klassenzimmer60-80
Max. Hintergrund für geistige Tätigkeit40-55darüber: Beeinträchtigung der Ergebnisse
Tropfender Wasserhahn20-30
Hörschwelle, Stille0

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