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Pfad zur Seite:Startseite - Aktuell - Zeitschrift b&w - b&w 2007 - April 2007 - Lehrerausbildung

Lehrerausbildung

(b&w 4/07
Seite 19)

Neue Anforderungen für Grund- und Hauptschullehrer/innen

Lehrerausbildung: Das Kultusministerium führt in der GHPO I ab Wintersemester 07ein neues Pflichtmodul im Umfang von sechs Semesterwochenstunden ein – ohne Anpassung der Regelstudienzeit. Die GEW hat das in einer Stellungnahme kritisiert.

Seit 2003 ist das Studium der Grund- und Hauptschullehrer/innen modularisiert. Die Studierenden absolvieren ihre Inhalte in Modulen, die jeweils mehrere Lehrveranstaltungen umfassen. Sie müssen viele Pflichtveranstaltungen besuchen und haben weniger Auswahlmöglichkeiten als früher. Insgesamt müssen die Studierenden für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen in sechs Semestern Lehrveranstaltungen im Umfang von 120 Semesterwochenstunden absolvieren. Außerdem müssen in dieser Zeit zahlreiche Praktika geleistet werden. Auch die Prüfungen müssen in der Regelstudienzeit von sechs Semestern absolviert werden. Die Studienzeit ist damit bereits heute zu kurz. Die Leidtragenden sind die Studierenden. Sie müssen die umfangreichen Anforderungen bewältigen, was auf Kosten einer inhaltlichen Vertiefung geht.

Neues Pflichtmodul „Diagnostik und Förderung“

Das baden-württembergische Kabinett hat beschlossen, dass die Studierenden künftig noch ein weiteres Modul absolvieren müssen. Um den Anforderungen einer differenzierten Förderung im Unterrichts- und Erziehungskontext besser gewachsen zu sein, benötigen sie nach Auffassung der Landesregierung eine noch intensivere Schulung ihrer Diagnosefähigkeiten und ihrer Fähigkeiten zu individueller Förderung. Diese Schulung sollen sie im neuen, verpflichtenden Modul mit Studieninhalten in „Diagnostik und Förderung“ im Umfang von sechs Semesterwochenstunden erwerben. Dadurch wird das Studienvolumen bei einer Regelstudienzeit von sechs Semestern von 120 auf 126 Semesterwochenstunden erhöht. Die Erhöhung des Studienvolumens ist von den Pädagogischen Hochschulen mit ihren derzeitigen Ressourcen kostenneutral zu leisten. Die Landesregierung ist nicht bereit, zusätzliche Stellen und Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Pädagogischen Hochschulen sind allerdings seit Jahren überlastet.

GEW kritisiert:
Keine entsprechende Verlängerung der Regelstudienzeit

Die GEW stimmt der Einschätzung zu, dass Inhalte zur Erweiterung der Diagnosefähigkeiten und der Fähigkeiten zu individueller Förderung in die GHPO I aufgenommen werden müssen. Dies entspricht einer alten Forderung der GEW. Allerdings kann die Fähigkeit, Lernprozesse zu beurteilen, durch eine theoretische Grundlegung im Studium nur vorbereitet werden. Die Vertiefung und Anwendung dieser Fähigkeiten muss im Schulalltag und in der Fortbildung verankert werden.
Die GEW lehnt es jedoch eindeutig ab, dass dieses neue Modul zusätzlich und ohne Verlängerung der Regelstudienzeit in die Prüfungsordnung eingebaut wird. Das Studium der Grund- und Hauptschullehrer/innen ist bereits jetzt zu kurz und mit Inhalten und Anforderungen überfrachtet.

Die Festlegung, dass das neue Modul aus den vorhandenen Ressourcen erbracht werden muss, konterkariert die Bemühungen um eine qualitativ hochwertige Ausbildung. Es ist völlig unklar, wie die vielen und sehr allgemein formulierten Inhalte und Kompetenzen des neuen Moduls im erziehungswissenschaftlichen Bereich vernünftig angeboten und studiert werden sollen.

Die Implementierung des Moduls sowie die anderen Veränderungen stellen die Studierenden und Lehrenden der Pädagogischen Hochschulen vor erhebliche Schwierigkeiten. Die Abgrenzung des neuen Moduls zum bisherigen Modul 3 ist unklar, es gibt deutliche inhaltliche Überschneidungen. Diese machen deutlich, dass nun nicht mehr nach einer abgestimmten Prüfungsordnung mit abgegrenzten Modulen studiert werden kann. Die Prüfungsordnung stellt zunehmend eine additive und wenig stringente Ansammlung von Inhalten bzw. Kompetenzen dar.

Auch die Organisation der Prüfung wirft erhebliche Probleme auf. Mit dem neuen Modul müssen deutlich mehr Themen in der selben Zeit geprüft werden wie bisher. Zusätzlich zu den abgeschichteten Prüfungen wird das Studium an einer weiteren Stelle inhaltlich eingeengt und noch prüfungslastiger.

Die GEW fordert die Landesregierung deshalb auf, die Regelstudienzeit für die Grund- und Hauptschullehrer/innen zu verlängern und den Pädagogischen Hochschulen die erforderlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Die geplante Veränderung der Prüfungsordnung kann nicht für Studierende, die ihr Studium bereits aufgenommen haben, gelten. Sie kann frühestens für Studierende gelten, die ihr Studium zum 1. April 2007 aufnehmen.

GEW fordert:
Solche Inhalte auch für Realschul- und Gymnasiallehramt

Schließlich fordert die GEW, dass Inhalte zur Erweiterung der Diagnosefähigkeiten und der Fähigkeiten zu individueller Förderung analog in den Prüfungsordnungen für das Lehramt an Realschule und Gymnasien zu verankern. Auch die Lehrer/innen dieser Schularten müssen wesentlich besser in den genannten Bereichen ausgebildet werden.


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