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Pfad zur Seite:Startseite - Aktuell - Zeitschrift b&w - b&w 2007 - Mai 2007 - Master of Education

Master of Education

(b&w 5/07
Seite 10)

Lehramt heißt bald Master of Education

Gymnasium: Alle Studiengänge werden derzeit auf die gestufte Studienstruktur mit den Abschlüssen Bachelor und Master umgestellt. In Baden-Württemberg war lange unklar, ob und wann die Studiengänge für das Lehramt an Gymnasien umgestellt werden. Nach einem jetzt vorgelegten Rahmenkonzept sollen die ersten Studierenden mit dem lehramtsbezogenen Studium des Masters of Education schon im Wintersemester 08/09 beginnen.

Das lehramtsbezogene Bachelor- und Masterstudium

Der Studienplan für das Lehramt am Gymnasium sieht fachwissenschaftlich-lehramtsbezogene Module und Module mit Fachdidaktik, Pädagogik und dem ethisch-philosophischen Grundlagenstudium vor. Das Studium ist auf zwei Fächer begrenzt. Die Regelstudienzeit beträgt zehn Semester inklusive Praxissemester, das künftig im Block absolviert werden soll (b&w 3/2007).

Die bei anderen Bachelor- und Masterstudiengängen geplante Bestenauslese bei der Zulassung zum Masterstudium soll beim lehramtsbezogenen Studium nicht greifen: Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudium sind die bestandene Bachelorprüfung und das erfolgreich absolvierte Praxissemester. Der Bachelor allein soll nicht zu irgendeiner Lehrbefähigung am Gymnasium führen.

Fachreferenten des Kultusministeriums und Vertreter der Universitäten erarbeiten derzeit Curricula, auf deren Grundlage die Inhalte der Pflichtmodule in den Fachwissenschaften und in den pädagogischen Modulen festgelegt werden. Die Fachcurricula geben damit inhaltlich den Rahmen an für die mündlichen Masterprüfungen, die von den Universitäten unter „aktiver Beteiligung“ eines Schulvertreters durchgeführt werden. Aktive Beteiligung bedeutet, dass der Schulvertreter sowohl mitprüft, als auch bei der Festsetzung der Note mitwirkt. An das Masterexamen schließt sich der 18-monatige Vorbereitungsdienst an, er endet mit der Staatsprüfung.

Hohe zeitliche Belastung ist vorprogrammiert – Blick über den Tellerrand nicht erwünscht

Bis zum Masterexamen müssen 300 ECTS-Punkte* (Credits) nachgewiesen werden. Die Berechnung der ECTS-Punkte basiert auf einer fiktiven Arbeitsbelastung für den Besuch einer Lehrveranstaltung, dabei entspricht ein ECTS-Punkt 30 Arbeitsstunden. Die Credits stellen also nicht etwa äquivalente Studieninhalte fest, sondern vergleichen aufzuwendende Arbeitszeiten.

Im Durchschnitt muss ein Student mindestens 40 Stunden in der Woche für das Studium arbeiten, um die erforderlichen 30 Credits pro Semester zu erreichen. Erste Erfahrungen mit dem Creditsystem an der Universität Konstanz zeigen, dass die tatsächliche Belastung für einen Creditpunkt höher ist als die angenommenen 30 Arbeitsstunden. Erhöht wird die Arbeitsbelastung auch dadurch, dass in einigen Studiengängen (Naturwissenschaften, Geographie, Geschichte, Politik) Module auch auf Englisch oder Französisch absolviert werden müssen, um die Lehrkräfte auf bilingualen Unterricht vorzubereiten.

Die fachwissenschaftlichen Module machen 2/3 der Studienzeit aus. Insgesamt sind 80 Prozent davon Pflichtmodule, nur 20 Prozent der Module können die Studierenden als Wahlmodule ihren persönlichen Interessen entsprechend belegen. So ist ein Überschreiten der Fächergrenzen nur noch sehr bedingt möglich – und wie es scheint auch aus ökonomischen Gründen gar nicht erwünscht: Jeder Studierende darf nur 300 ECTS-Punkte bis zum Master in Anspruch nehmen. Wissbegierige Studierende, die über das ihnen zustehende Zeitkontingent hinaus Seminare belegen, verschwenden in den Augen der Rationalisierer Lehrkapazität.

Begrenzung auf zwei Fächer entspricht nicht dem Bedarf der Schulen

  1. 1. Die beiden miteinander kombinierbaren Fächer werden neu festgelegt („Noch stärker am Bedarf der Schulen ausgerichtet“). Dies ist notwendig, weil Lehrer mit „kleinen“ Fächern (Russisch, Altgriechisch, Philosophie,…) je nach Wahlverhalten der Schüler und Schülerinnen unter Umständen nur in einem Fach eingesetzt werden können. Es steht zu befürchten, dass kleine Fächer mangels ausgebildeter Lehrer in einigen Jahren nicht mehr angeboten werden können und Wahlfächer in der Oberstufe ganz wegfallen.
  2. Die durch die Bildungsplanreform neu geschaffenen Fächerverbünde GWG und NWT erfordern ein Drei- oder Vier-Fach-Studium, um die Inhalte der Bildungsstandards abzudecken. Eigene Studiengänge sind derzeit nicht geplant, umso dringender werden Lehrerinnen und Lehrer gebraucht, die mehr als zwei Fächer studiert haben.
  3. Das Studium eines dritten oder weiteren Faches ist nur in einem weiteren Masterstudiengang möglich, der bei Hauptfächern vier Semester und bei Beifächern drei Semester dauern soll. Das werden sich nur wenige Studierende leisten können.

Universitäten müssen Studieninhalte zertifizieren lassen – sie können sich von Lehrerausbildung aber auch verabschieden

Durch die Zuständigkeit des Wissenschaftsministeriums und wegen der Autonomie der Hochschulen hat das Kultusministerium kaum Möglichkeiten, auf die Inhalte der Lehrveranstaltungen Einfluss zu nehmen. Zu befürchten ist, dass die Modularisierung des Studiums zu einer Fragmentierung des Wissens führt. Das Kultusministerium kann die Universitäten nur über die Akkreditierung zwingen, Grundlagen und Fachzusammenhänge vermittelnde Vorlesungen und Seminare mit auf das Lehramt bezogenen Inhalten anzubieten. Das Kultusministerium vermutet, dass nicht „alle neun Universitäten den Anforderungen an die Ausbildung von Gymnasiallehrkräften gerecht werden können“. Das streben sie möglicherweise auch gar nicht an, denn Lehramtsstudiengänge gehören nicht zu den Studiengängen, für die Universitäten in großem Umfang Drittmittel eintreiben können. Diese benötigen sie in steigendem Maße, um die fehlende Finanzierung durch das Land und den Bund auszugleichen. Es ist also offen, „ob nicht eine Konzentration der gymnasialen Lehrerbildung auf wenige Standorte“ erfolgen wird. Die durch den Bologna-Prozess schon angelegte Verschulung des Studiums rückt dadurch noch näher.

Erziehungswissenschaften light

Die Integration von erziehungswissenschaftlichen Modulen vom ersten Semester an ist als Fortschritt in der Lehrerausbildung zu sehen. Auch das Schulpraxissemester ist ein richtiger Schritt in der Lehrerausbildung – wenngleich hier an vielen Stellen Veränderungen notwendig wären.
Problematisch ist, dass an den Universitäten in Baden-Württemberg fachdidaktische und pädagogische Lehrstühle fehlen. Diesen Zustand schreibt das vorliegende Rahmenkonzept fort: „…zur frühzeitigen Ausrichtung des Studiums auf den Beruf werden bei der Erstellung der universitären Prüfungsordnung einschließlich der Modulbeschreibungen die Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung der Region miteinbezogen. Die Pädagogischen Hochschulen der Region werden bei der Konzipierung der Module in Fachdidaktik und Erziehungswissenschaften beteiligt ...“. Der Aufbau einer an der Universität angesiedelten Didaktik und Erziehungswissenschaft bleibt in Baden-Württemberg ein weiteres Mal auf der Strecke.

Die Neuausrichtung der Lehrerbildung sollte sich an dem Ziel der Beseitigung der bestehenden Mängel der derzeitigen Lehrerausbildung und der besseren Professionalisierung der künftigen Lehrkräfte orientieren, ökonomische Zielsetzungen sind ein schlechter Ratgeber. Der vorliegende Entwurf zur Lehrerausbildung wird dem sicher nicht gerecht.

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