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Mitgliedsantrag

Zahlung satzunggemäßer Beiträge / Datenschutz

Jedes Mitglied der GEW ist verpflichtet, den satzungsgemäßen Beitrag zu entrichten und seine Zahlungen daraufhin regelmäßig zu überprüfen. Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses mit Auswirkungen auf die Beitragshöhe sind umgehend der Landesgeschäftsstelle mitzuteilen. Überbezahlte Beiträge werden nur für das laufende und das diesem vorausgehende Quartal auf Antrag verrechnet. Die Mitgliedschaft beginnt zum nächstmöglichen Termin. Der Austritt ist mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende schriftlich dem Landesverband zu erklären.

Die angegebenen personenbezogenen Daten werden nur zur Erfüllung unserer satzungsgemäßen Aufgaben auf Datenträger gespeichert und entsprechen den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes geschützt

Einverständniserklärung / Widerrufsrecht

Mit dem Absenden des Formulars stimmen Sie der Abbuchung des Beitrages von Ihrem Konto zu.
Sie können der Kontoabbuchung innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen widersprechen.

Beitrittsformular (nicht für Studierende)

 
 Mitgliedsantrag als PDF-Formular

Online-Mitgliedsantrag

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