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| Neue Abschlussprüfung zur Mittleren Reife
Realschule: Mit der Entscheidung, einen neuen Bildungsplan für alle Schularten einzuführen, war bereits der Grundstein gelegt für die Veränderung der Abschlussprüfung.
"Ein Anfang, der nicht Fortgang hat, ist ein Wagen ohne Rad“, zitiert Kultusminister Helmut Rau den Dichter Friedrich von Logau aus der frühen Neuzeit in seinem Vorwort für die „Handreichung zur neuen Realschul-Abschlussprüfung“. Das immerhin kann die GEW dem Ministerium bescheinigen, dass es sich trotz begrenzter Sachmittel um die Vermittlung der neuen Prüfungsordnung mit Internetseiten und Informationsheften für die Lehrerkollegien und sogar für die Schülerschaft bemüht. Auch bei den Seminaren in der Lehrerfortbildung ist die neue Abschlussprüfung stets ein Thema.
Das Dichterwort vom „Fortgang“ entpuppt sich freilich eher als ein Stillstand. Viele Kolleg/innen kritisieren die Entwicklung seit einigen Jahren im 10.Schuljahr an den Realschulen. Noch in den neunziger Jahren haben die Schüler/innen davon profitiert, dass in den Monaten bis zu den schriftlichen und mündlichen Prüfungen ein kontinuierlicher Unterricht in den einzelnen Fächern gewährleistet war. Dieser Nährwert in der Allgemeinbildung der Hauptfächer und in den Nebenfächern zahlte sich aus beim Übergang in die Beruflichen Gymnasien oder ins Berufskolleg.
„Kompetenzprüfung“ statt mündlicher Prüfung
Mit der neuen Abschlussprüfung an den Realschulen wird das nächste Schuljahr endgültig zu einer Phase, in der der Fachunterricht beinahe zu einer Rand-Episode verkommt. Im Oktober müssen sich die Zehntklässler zu Prüfungsgruppen von drei bis fünf Schülern formieren, die der Schulleitung bis zu den Herbstferien mindestens zwei Themen zur Präsentation in der neuen „Kompetenzprüfung“ vorschlagen. Die Kompetenzprüfung löst die herkömmliche mündliche Prüfung ab und soll im Rahmen einer „Präsentation“ aufzeigen, in welcher Intensität die Realschulabsolventen methodische, soziale, fachliche und personale Kompetenzen verinnerlicht haben. Die Themen sollen zwei Fächer oder Fächerverbünde abdecken und sind ziemlich streng an den Vorgaben des Bildungsplanes und der Bildungsstandards orientiert. Ebenfalls im Herbst bereiten sich die Realschüler/innen auf die EuroKom-Prüfung vor, die mündliche Kommunikationsprüfung in der 1. Fremdsprache. Auch hier wird in der Regel ein ausgewähltes Thema in Form einer Präsentation vorgestellt. Im Anschluss an diese Phase werden vom Lehrertandem Rückfragen zur Vertiefung des Themas an die Prüflinge gestellt. Die EuroKom-Prüfung hat die gleiche Gewichtung für das Prüfungszeugnis wie die schriftlichen Arbeiten in Deutsch, 1. Fremdsprache und Mathematik in der Mitte des zweiten Schulhalbjahres.
Verlust für die Allgemeinbildung?
Die Monate von den Weihnachtsferien bis Ostern werden an vielen Schulen für die Abnahme der so genannten „fachinternen Überprüfung“ in den Wahlpflichtfächern Technik, Mensch und Umwelt und 2. Fremdsprache sowie im Fächerverbund NWA (Naturwissenschaftliches Arbeiten) genutzt werden. Diese interne Prüfung nimmt die jeweilige Fachlehrkraft während einer normalen Unterrichtsstunde in einer Klasse vor, ohne Beteiligung eines Lehrers/einer Lehrerin aus einer anderen Realschule wie sonst bei den Abschlussprüfungen. Im Verhältnis von 1:2 zur übrigen Jahresleistung wird diese interne Prüfung in den betreffenden Schulfächern für das Abschlusszeugnis gewertet.
Nach der Osterpause ist der Fachunterricht erneut von einer Prüfungsvorbereitung beeinträchtigt. Dieses Mal sind es die Klausurarbeiten in den Hauptfächern Deutsch, Englisch und Mathematik. Bei der Aufsatzprüfung in Deutsch kann die Fachlehrkraft künftig nicht mehr eine Aufgabe streichen, wenn sie im Unterricht vorher weiter nicht behandelt und vertieft worden ist. Die Prüfungsaufgaben werden überwiegend dem Stoffgebiet der 9. und 10. Klasse entnommen.
Nach Pfingsten endet die Vorbereitung auf die Kompetenzprüfung. Begleitet von zwei Lehrkräften „zur Beratung“, wie das Ministerium vorgibt, haben die einzelnen Kleingruppen in den vergangenen Monaten ihre beiden Themen für die Präsentation vor dem Prüfungsausschuss erarbeitet. Bei dieser Prüfung können die Schüler vorwiegend mündliche, schriftliche oder auch praktische Elemente zum Einsatz bringen, ergänzt durch ein anschließendes Prüfungsgespräch über das vorgestellte Thema. Die Prüfungszeit beträgt dabei für jeden Schüler der Gruppe etwa 15 Minuten. Hinzu kommt noch eine freiwillige mündliche Prüfung im herkömmlichen Rahmen in den Klausurfächern.
Die Schüler/innen in den 10. Klassen müssen sich also auf vier verschiedene themenorientierte Präsentationen vorbereiten im Laufe ihres letzten Schuljahres an der Realschule. Das gewohnte Pensum wie die Klausurarbeiten und die vier Klassenarbeiten in jedem Kernfach, Wahlpflichtfach und im Fächerverbund NWA wird unter den neuen Rahmenbedingungen nicht etwa vermindert. Es stellt sich daher die Frage, ob die weiterführenden Ausbildungsbetriebe oder die Beruflichen Gymnasien und die Berufskollegs künftig noch mit einem qualifizierten 10. Schuljahr bei den Realschulabsolventen rechnen können. Schon unter den bisherigen Bedingungen der Abschlussprüfung haben sich Kolleg/innen aus den Beruflichen Schulen über Defizite in der Allgemeinbildung bei den Realschulabgängern beklagt, im fremdsprachlichen Bereich ebenso wie in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern. Wenn sich die Schüler in den 10. Klassen fast das gesamte Schuljahr hinweg mit der Planung von benoteten Präsentationen und mit den gruppendynamischen Begleiterscheinungen bei der Kompetenzprüfung auseinandersetzen müssen, leidet ihre Konzentration auf das übrige Pflichtpensum im Unterricht zwangsläufig darunter. Die neue Abschlussprüfung an den Realschulen erschwert jedenfalls eine höhere Quote beim Abitur an den Beruflichen Gymnasien und ebenso beim Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife nach dem zweijährigen Berufskolleg. Die GEW weist aber noch auf andere ungeklärte, organisatorische Fragen hin.
„Das ist an den Schulen selbst zu regeln“
Das Kultusministerium lässt die Schulleitungen allein, wenn für die Schülergruppen bei der Kompetenzprüfung jeweils zwei Lehrkräfte abgestellt werden zur Begleitung und zur abschließenden Bewertung ihrer Präsentation. Eine fünfzügige Realschule muss ca. 150 Schüler/innen der 10. Klasse in kleine Gruppen von mindestens drei Schülern für die Kompetenzprüfung aufteilen. 50 Gruppen machen mindestens 100 begleitende Lehrkräfte erforderlich, die sich nach der Empfehlung in der Handreichung überwiegend aus den Fachlehrkräften der oberen Klassen rekrutieren sollen. Und eine Lehrkraft, die in der fachlichen Kompetenz zwei Fächer oder Fächerverbünde bei dem zu präsentierenden Thema abdecken kann, darf die betreffende Schülergruppe allein nicht betreuen. Weder ist geklärt, ob so viele Lehrkräfte zur Verfügung stehen, noch, ob sie für die zusätzliche Arbeit im Lauf des Schuljahres eine Stundenanrechnung verlangen können.
Widersprüchlich ist die Vorgabe der freien Themenauswahl für die Schülergruppen, die gleich wieder eingeschränkt wird, wenn die Themenstellung sich eng an dem neuen Bildungsplan und an den Bildungsstandards orientieren soll. Den Schülergruppen ist es nicht möglich, ein Thema nach der Bestätigung durch die Schulleitung nach den Herbstferien nochmals abzuändern. Wenn ein Thema nicht zugelassen wird von der Schulleitung oder wenn eine Präsentation zu einem Thema mit einer schlechten Note bewertet wird, ist mit einer Reihe von elterlichen Einsprüchen vor den Verwaltungsgerichten zu rechnen. Immerhin kann ein Schüler mangelhafte Leistungen bei der Kompetenzprüfung im Mittleren-Reife-Zeugnis weder mit einem Gruppenbonus (trotz vorgeschriebener Prüfung in Gruppen) ausgleichen noch mit der Jahresleistung in dem betreffenden Schulfach. Die Mittlere Reife ist in diesem Fall erheblich gefährdet.
Die Benotung der Einzelleistungen in der Gruppe bei der neuen Kompetenzprüfung ist aber auch aus anderen Gründen nicht zweifelsfrei. Inwiefern bei den Schülergruppen gleiche Voraussetzungen bei der Vorbereitung auf eine Präsentation gegeben sind, kann nicht eindeutig bei der abschließenden Benotung geklärt werden. Die Schüler der einen Gruppe haben im häuslich-familiären Umfeld entschieden mehr Unterstützung erfahren als eine andere Präsentationsgruppe. Für die Note bei der Kompetenzprüfung ist allein der Eindruck aus der Präsentation und aus dem vertiefenden Prüfungsgespräch aufgrund der ergänzend vorgelegten Schülerdokumentation maßgeblich. Bei der themenorientierten Projektprüfung in den 9. Klassen an den Hauptschulen fließt auch der Arbeitsprozess der Prüfungsgruppe in den vorangegangenen Wochen und Monaten in die Endnote ein. Und die Lehrkräfte? Sie haben in ihrer Aus- und Fortbildung wenig Instrumente zu einer qualifizierten Diagnosefähigkeit, insbesondere bei den Gruppenprüfungen, erwerben können.
Organisatorische Herausforderungen
Viele Schulleitungen fürchten zudem eine komplizierte, organisatorische Herausforderung auf sich zukommen, wenn die Zeitpläne für die Beteiligung von Lehrkräften der jeweils anderen Realschule für die Kompetenzprüfungen abgestimmt werden sollen. Erst muss der Prüfungsplan mit dem Fächerbedarf der Lehrkräfte an der eigenen Schule in Einklang gebracht werden, im 2. Schritt muss die Lehrkraft aus der anderen Realschule mit ihrer jeweiligen Fächerkombination in den Prüfungsplan integriert werden. Wie sagte dazu ein Konrektor einer Realsschule im Oberschwäbischen kurz vor Weihnachten: „Die Kompetenzprüfung kann sich auf drei bis vier Wochen ausdehnen...“. An den Hauptschulen ist bei der themenorientierten Projektprüfung für die Neuntklässler/innen eine andere Schule nicht beteiligt.
Das Kultusministerium beteuert in der „Handreichung“, dass die Prüfungsbelastung für die Schüler/innen nicht intensiviert werden soll. Die GEW kann diese Absicht zumindest nach der vorliegenden Verordnung zur neuen Abschlussprüfung für die Mittlere Reife nicht bestätigen. Der im Dichterwort eingangs beschworene „Fortgang“ ist kein wirklicher Fortschritt für die Bildungs- und Lebenschancen der Realschulabsolventen. Und für die Motivation der Lehrkräfte auch nicht.
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