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Pfad zur Seite:Startseite - Aktuell - Presse - Pressemitteilungen 2004 - Apr. - Jun. 2004 - PM 31/04: Frauenvertreterinnen

PM 31/04: Frauenvertreterinnen

11.05.04: Verwaltungsreform diskriminiert Frauen


GEW übergibt 5.000 Unterschriften an Staatssekretärin Lichy

Stuttgart - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat heute (11.5.) 5.000 Unterschriften zum Erhalt der Frauenvertreterinnen in der Schulverwaltung an Staatssekretärin Johanna Lichy übergeben. Die GEW fordert die Frauenbeauftragte der Landesregierung auf, das Gesetz zur Verwaltungsreform bei den Beratungen im Landtag im Interesse der Frauen nachzubessern und das Landesgleichberechtigungsgesetz zu novellieren. Lichy sagte zu, sich für den Erhalt der Sonderregelungen in der Schulverwaltung einzusetzen. Heute hat das Kabinett den Gesetzentwurf über die Verwaltungsreform beschlossen.

"Bei der Verwaltungsreform wurde die Übernahme der Frauenvertretungen an den Schulen einfach vergessen. Die bestehenden Frauenvertreterinnen der Regierungspräsidien, Kommunen und Landratsämter können den großen Aufgabenzuwachs aus den ehemaligen Schulämtern unmöglich bewältigen. Erst vor drei Jahren hat das Kultusministerium per Erlass die Frauenvertreterinnen eingeführt, um die Oberschulämter zu entlasten. Jetzt soll diese unverzichtbare Struktur in sich zusammenbrechen. Das wäre für die Frauen ein herber Rückschlag", sagte am Dienstag (11.5.) die stellvertretende GEW-Landesvorsitzende Barbara Haas im Stuttgarter Sozialministerium bei der Übergabe der Unterschriftenlisten.

Der Gesetzentwurf zur Verwaltungsreform enthält keine Regelungen für Frauenvertretungen. Die Schulämter würden ab 2005 aus dem Geltungsbereich des Landesgleichberechtigungsgesetzes (LGIG) herausfallen. Die Kommunen und Landratsämter wären dann nicht mehr verpflichtet, zusätzliche Frauenbeauftragte zu bestellen. "Es gibt kaum Bereiche, in denen so viele Frauen arbeiten wie an den Schulen. Trotzdem bestehen die Schulleitungen vorwiegend aus Männern. Der frauenfeindliche Gesetzentwurf zur Verwaltungsreform muss geändert werden, damit die Gleichstellung von Frauen an Schulen verbessert werden kann", sagte Haas.


Sonderregelung für den Schulbereich - Forderungen der GEW

1. Die Frauenvertreterin beim Schulamt muss erhalten bleiben. Dazu wird der derzeitige Erlass zur Bestellung der Frauenvertreterin bei den Staatlichen Schulämtern der neuen Struktur angepasst und behält seine Gültigkeit. Die Frauenvertreterin ist der Referatsleitung des Schulbereichs im Landratsamt oder der Gemeindeverwaltung zuzuordnen und zu enger Zusammenarbeit mit der dortigen Frauenbeauftragten zu verpflichten.

2. Die Frauenvertreterin am Oberschulamt wird an den Regierungspräsidien durch Besetzung der dortigen Frauenvertretung mit mindestens zwei Frauen mit gleichen Rechten und Pflichten gesichert. Eine dieser Frauenvertreterinnen ist für den Schulbereich zuständig und stammt aus dem Kreis der Lehrerinnen.

3. Alle Schulen erhalten eine Frauenvertreterin mit allen Rechten und Pflichten unabhängig von ihrer Größe.

4. Dies ist bei der überfälligen Novellierung des Landesgleichberechtigungsgesetzes als Sonderregelung für den Schulbereich zu verankern.


Frauenarbeitsplatz Schule

In Baden-Württemberg ist der Frauenanteil an den Grundschulen am höchsten. Etwa 70 Prozent der Lehrkräfte sind Frauen, aber nur 29 Prozent sind dort in gehobenen Positionen zu finden. Den niedrigsten Frauenanteil haben die Gewerblichen Schulen mit etwa 18 Prozent, sogenannte Funktionsstellen sind dort nur zu knapp vier Prozent mit Frauen besetzt. Für alle Schularten gilt, dass über die Hälfte aller Lehrkräfte weiblich sind (ca. 53 Prozent), aber die Funktionsstellen nur zu einem Viertel mit Frauen besetzt sind.


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Weitere Informationen


 Funktionsstellen Frauen.pdf
 Zahlen BW (75 KB)




Bild von der
Unterschriftenübergabe

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