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PM 46/07: 1-Euro-Job für arbeitslose Lehrerin

10.07.07: 1-Euro-Job für arbeitslose Lehrerin

Stuttgarter Realschullehrerin soll in der Schulverwaltung arbeiten

Stuttgart – Einer Stuttgarter Referendarin, die ab Ende Juli arbeitslos wird, wurde jetzt ein 1-Euro-Job in der Schulverwaltung angeboten. Ihr soll der Anspruch auf Arbeitslosengeld II gestrichen werden, wenn sie die Stelle nicht annimmt oder kein Bewerbertraining absolviert. Die fertig ausgebildete Realschullehrerin wäre mit ihrer Abschlussnote im vergangenen Jahr eingestellt worden. In diesem Jahr erhalten nur 16 Prozent der Bewerber/innen für Realschulen eine Stelle. „Es ist ein Skandal, wie unsere Landesregierung mit gut qualifizierten und hoch motivierten jungen Lehrer/innen umgeht. Die Realschulen haben seit Jahren die vollsten Klassen und brauchen dringend mehr Lehrerinnen und Lehrer“, sagte am Dienstag (10.07.) in Stuttgart Rainer Dahlem, Landesvorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW).

Nach dem Vorbereitungsdienst beziehungsweise Referendariat haben die fertig ausgebildeten Lehrer/innen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da sie während der 1,5 Jahre dauernden Ausbildung Beamte auf Widerruf sind. Wenn sie keine Stelle finden, müssen sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (Regelsatz 345 Euro + Unterkunftskosten) stellen.


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