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Pfad zur Seite:Startseite - Aktuell - Zeitschrift b&w - b&w 2007 - Dezember 2007 - Päd. Assistent/innen

Päd. Assistent/innen

(b&w 12/07
Seite 20)

Weitere Infos unter:
www.gew-bw.de/PM_7607_
Paed._Assistenten.html

Auswahlverfahren läuft – Entlastung fraglich

Pädagogische Assistent/innen: Nach intensiven Verhandlungen mit dem Kultusministerium (KM) stimmte der Hauptpersonalrat für Grund-, Haupt-, Real- und Sonderschulen (HPR GHRS) dem Konzept der Pädagogischen Assistent/innen an Hauptschulen zu.

Die Assistent/innen werden ausgerechnet in dem Jahr eingeführt, in dem fast 2.000 Grund- und Hauptschullehrer/innen kein Einstellungsangebot erhielten. Aus pädagogischen und aus arbeitsmarktpolitischen Gründen hätten anstelle der Assistenten weitere Lehrer/innen eingestellt werden müssen, die tatsächlich eine effektive Teamarbeit ermöglicht und die Arbeit von Lehrer/innen im Unterricht verändert hätte. Das war und ist die klare Forderung der GEW.

Das Kabinett hatte definitiv beschlossen, dass die Päd. Assistent/-innen eingeführt werden. Deshalb konnte es im HPR nur noch um die Frage gehen, ob sie kommen. Die Mitbestimmung beschränkte sich auf das Verfahren der Einstellung und die Grundsätze des schulischen Einsatzes. Inzwischen läuft das Auswahlverfahren. Bemerkenswert ist, dass das KM in seiner Werbung nicht arbeitslose Lehrer/innen als Zielgruppe benennt. Dass hochqualifizierte arbeitslose Lehrer zu Niedriglöhnen eingekauft werden, lehnt die GEW entschieden ab.

Die Ausschreibung der auf 2 Jahre befristeten Stellen erfolgte unter großem Zeitdruck, da das KM die Einstellungen zum 1. Februar 2008 betreibt. Unter diesem Druck verzichtete manche Schulverwaltung darauf, verbindlich vorgeschriebene Dienstbesprechungen mit den Schulleitungen durchzuführen. Diese müssen jedoch im Vorfeld der Einstellungen nachgeholt werden. Den zeitlichen Druck gab die Schulverwaltung unreflektiert an die Schulen weiter mit dem Ergebnis, dass Schulleitungen die Gesamtlehrerkonferenz nicht ordnungsgemäß beteiligen konnten. Dies steht in klarem Widerspruch zur VwV zur Einstellung von Päd. Assistent/innen vom 7.11.07. Dort heißt es in Ziffer 3.2: „Der Schulleiter bzw. die Schulleiterin informiert vor einer Ausschreibung die zuständige Lehrerkonferenz. Diese berät hierüber und kann ihm/ihr unbeschadet seiner/ihrer Zuständigkeit nach § 41 Abs. 1 SchG Empfehlungen, z.B. zur Zuordnung zu bestimmten Lehrkräften oder Klassen geben.“ Das ist dringend notwendig, weil die zugeordneten Lehrer/innen die Arbeit der Assistent/innen organisieren und vorbereiten müssen. Die Kernaussage der pädagogischen Konzeption des KM lautet: „Hauptaufgabe der Päd. Assistent/innen ist es, Lehrkräfte an Hauptschulen im Unterricht zu unterstützen und zu entlasten. Sie sind keine eigenverantwortlich tätigen Lehrpersonen, sondern arbeiten im Auftrag von Schulleitungen und Lehrkräften, denen sie zugeordnet sind. Die zentrale konzeptionelle Planung des Unterrichts sowie die Diagnose zum Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler werden von den Lehrkräften erbracht.“

Für den HPR GHRS ist von zentraler Bedeutung, dass auch verbindlich geregelt wurde, was untersagt ist: „Päd. Assistent/innen dürfen nicht als eigenverantwortliche Lehrkräfte in Vertretungstätigkeiten eingesetzt werden, auch dann nicht, wenn sie eine anerkannte Lehramtsausbildung besitzen. Sie können daher schon wegen der unterschiedlichen Arbeitszeitregelungen (Zeit- statt Deputatsstunden) keinesfalls kurzfristig als Krankheitsstellvertretung eingesetzt werden. Dies gilt ebenfalls für selbstständigen Förderunterricht und Arbeitsgemeinschaften.“ Auch wurde in der Handreichung der ursprüngliche Passus gestrichen, wonach Assistent/innen an mehrtägigen außerunterrichtlichen Veranstaltungen hätten teilnehmen können.

Der HPR machte in seiner abschließenden Stellungnahme deutlich: „Der HPR GHRS legt größten Wert darauf, dass die qualifizierte Arbeit von Lehrerinnen und Lehrern weiterhin durch professionell ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer geleistet wird und nicht durch den Einsatz von Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten ersetzt wird. Sofern die Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten Lehrerinnen und Lehrer an Hauptschulen im Unterricht qualifiziert unterstützen und entlasten, ist dies aus unserer Sicht ein sinnvoller Einsatz. Es ist allerdings auch Tatsache, dass deren Arbeit von den zugeordneten Lehrkräften vorbereitet bzw. organisiert werden muss und dies eindeutig mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist. Angesichts der Belastung der Lehrkräfte an Hauptschulen ist dies problematisch. Ob der Einsatz der Pädagogischen Assistentinnen und Assistenten tatsächlich zu einer Entlastung der Lehrerinnen und Lehrer führt, wird die Praxis zeigen müssen.“

Tatsache ist, dass die Berechnung der Arbeitszeit in Schulwochen eine komplexe Angelegenheit ist: Es geht um Zeitstunden und nicht um Deputatsstunden. Unter Zugrundelegung einer 5-Tage-Woche (bei weniger Arbeitstagen entsprechend weniger) liegt der jährliche Urlaubsanspruch bei 26 bis 30 Tagen. Die durch die Schulferien entstehenden „überschüssigen“ freien Tage müssen individuell berechnet und auf die Arbeitszeit in Schulwochen umgerechnet werden. D.h.: Wenn die Assistentin regelmäßig an Montagen und Dienstagen arbeitet, wird aus der Osterwoche nur der Dienstag auf ihre zu leistende Arbeitszeit angerechnet, weil der Ostermontag für alle frei ist. Würde sie Dienstag und Mittwoch arbeiten, müssten beide unterrichtsfreien Ferientage umgerechnet werden. Jede Schule, die die Einsatztage der Päd. Assistent/innen im Volumen oder in der Lage verändert, muss beim Regierungspräsidium eine Neuberechnung der wöchentlich zu leistenden Arbeitszeit veranlassen. Damit steht eines fest: Für die Schulverwaltung stellen die Pädagogischen Assistent/innen keine Entlastung dar.

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